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> Was ist erlaubt? Was ist verboten?, was die StVO so hergibt...
Pernodian
Geschrieben am: 26.01.2006, 13:27
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Ich suche schon die ganze Zeit was man machen darf und was nicht. Viel hab ich noch nicht gefunden. Wer was weiss (BITTE KEINE VERMUTUNGEN) bitte hier rein poste wie z.B.

Blinker
Ab Bj. 1962 am Kraftrad Pflicht.
Abstand hinten zueinander mind. 240 mm, vorn mind. 340 mm bei je mind. 100mm Abstand zum Scheinwerfer. Mindesthöhe 350mm.

Doppelscheinwerfer

Doppel-Fernlicht ist immer zulässig, Doppel-Abblendlicht, wenn eine gemeinsame Streuscheibe vorhanden ist, oder das gesamte Motorrad bereits eine EG-Betriebserlaubnis hat. Hier lohnt eventuell die Anfrage beim Prüfer.

Standlicht:

Standlicht ist am Motorrad nicht vorgeschrieben.

Zusatzscheinwerfer:

Als Zusatzscheinwerfer dürfen je ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer montiert werden. Der Nebelscheinwerfer ist rechts, der Fernscheinwerfer links, etwa in Höhe des Hauptscheinwerfers, anzubringen und muß einzeln schaltbar sein. Bei Fahrzeugen mit EG-Zulassung ist eine Anbauhöhe nicht mehr festgelegt.
Es dürfen auch zwei Fernscheinwerfer montiert werden. Man schaltet Sie wahlweise zusätzlich zum Abblendlicht im Hauptscheinwerfer, das dortige Fernlicht entfällt.

Doppelrücklicht/Bremsleuchte:

Dicht nebeneinander sind Doppelrücklichter zulässig. Es darf jedoch nur eine Bremsleuchte vorhanden sein. Ist das Fahrzeug nach EG-Recht zugelassen, dürfen beide Leuchten Bremslicht haben. Zusätzliche Bremsleuchten, z.B. als Leuchtleiste im Topcase, sind am Krad nicht zulässig.
Erst ab Bj. 88 ist ein Bremslicht Pflicht. Bei Fahrzeugen vor Bj.83 darf das Bremslichtglas auch gelb sein.

Nicht vergessen: Ein Rückstrahler ist immer noch Vorschrift!


Kontrolleuchten:

Kontroll-Leuchten für Fernlicht und Blinker müssen nur vorhanden sein, wenn die Funktion dieser Bauteile weder direkt noch anhand der Schalterstellung vom Fahrer erkannt werden kann. Weitere Kontroll-Leuchten sind nicht vorgeschrieben.

Gepäckträger

Dürfen nicht scharfkantig oder instabil sein. Keine Eintragepflicht.

Lenker

Muß eingetragen werden.
Auf freigängigen Lenkeinschlag ist zu achten.
Griffhöhe des Lenkers über der Sitzfläche max. 500mm.
Der Lenker darf bei einem Unfall nicht das Verlassen des Fahrzeugs unnötig behindern. Soll ein Lenker gekürzt oder mit einer Kabelbohrung für Lenkerendenblinker versehen werden, muß dies vorab mit dem Tüv besprochen werden. Stets nur einseitig, so klein wie möglich bohren, möglichst zwischen der Klemmung.
Hat ein Lenker ein typbezogenes Gutachten, indem das vorgeführte Fahrzeug nicht aufgeführt ist, kann das Gutachten vom Prüfer als Festigkeitsnachweis herangezogen werden – die Abnahme ist jedoch dann Sache seines Ermessens. Ggf.
hilft meist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Lenkerherstellers.

Rückspiegel

Die Fläche muß 60 cm2 betragen, also z.B. 6x10cm oder ca. 87 mm Durchmesser bei rundem Spiegel.
Ab Baujahr 1990 sind zwei Spiegel Pflicht für Bikes, deren Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
überschreitet . Bei Fahrzeugen mit EG-Zulassung müssen die Spiegel ein E-Prüfzeichen tragen, bei nach deutschem Recht zugelassenen ist das nach wie vor nicht notwendig.

Radabdeckung

Glücklich, wer ein Fahrzeug hat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech.
Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende"Abdeckung gefordert (Auslegungssache).
Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Horizontalen der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug, vorn und hinten).

Sissybar

Nach langem "Gerangel": Sissybars sind nun zulässig, theoretisch bis zu einer Höhe von 2,60 m (max. Höhe eines beliebigen Fahrzeugs ohne Sonderzulassung).
Eine Eintragung wird nicht gefordert.
Scharfe Kanten oder Spitzen sind natürlich nicht erlaubt!

Sitzbank

Eingetragen werden muß lediglich eine Änderung der Zahl der Sitzplätze.
Die Sitzfläche einer Doppelsitzbank muß mit Halteriemen zwischen den Sitzplätzen 65 cm, mit festem Haltegriff hinten oder seitlich jedoch nur 60 cm lang sein.
Ein Einzelsitz soll mindestens 30cm, höchstens jedoch 40 cm Länge aufweisen.

Racing-Luftfilter

Wie bei anderen Tuning-Maßnahmen auch wird eine Geräusch- und Leistungsmessung fällig, und ab Baujahr 1989 eine (sehr teure) Abgasmessung. Bei älteren Fahrzeugen kann deshalb die Chance bestehen, Powerluftfilter eingetragen zu bekommen, besonders, wenn diese im Geräusch durch einen Seitendeckel, eine Verkleidung etc. gedämpft werden.
Bei jüngeren Baujahren sind die Chancen recht dürftig!

Verkleidung/Windschilder

Sind eintragepflichtig. Normalerweise wird eine ABE oder ein TÜV-Gutachten für´s Fahrzeug mitgeliefert. Gilt das Gutachten für andere Fahrzeuge, jedoch nicht für das vorgeführte, so ist eine Eintragung bei korrekter Montage und gutem Fahrverhalten dennoch möglich. Es kann jedoch ein Fahrversuch mit einigen Kosten zu Buche schlagen.
Bei Halbverkleidungen mit rahmenfester Aufhängung oder an Bikes mit geringer Höchstgeschwindigkeit (unter 160 km/h) ist die Chance einer Verschlechterung der Fahreigenschaften, insbesondere beim Lenken, jedoch gering. Hier wird der Prüfer ggfs. auf einen Fahrversuch verzichten können – klären sie dies aber stets vorab, um unvorhergesehene Kosten zu vermeiden!

TÜV-Gutachten vor 1997

Ältere TÜV-Gutachten, die vor dem 1.10.1997 ausgestellt wurden, akzeptiert der TÜV häufig nur noch ausnahmsweise, und zwar im Rahmen einer Bauratabnahme (Vollabnahme). Auf diesem Wege wäre es z.B. auch nach wie vor möglich, einen Klassiker mit stilgerechtem Zubehör "von damals" ausgerüstet zuzulassen.
Nach wie vor darf ein amtlich anerkannter Sachverständiger jedoch ohne weiteres eine Eintragung nach Paragraph 19 Abs. 4 anhand solch eines Gutachtens vornehmen, wenn er über entsprechende Sachkenntnisse verfügt – die Entscheidung liegt jedoch stets in seinem Ermessen.

Abschließend gilt:

Teile von Fahrzeugen, die über eine Zulassung verfügen, können auch an andere Fahrzeuge gebaut werden.
Solange keine negative Beeinflussung der Fahreigenschaften zu befürchten ist, und der Umbau fachgerecht ausgeführt wurde, ist eine Abnahme durchaus möglich.
Solche Projekte jedoch unbedingt vorab mit dem Prüfer klären! Ebenso sollte bei Eigenbauten vorgegangen werden.
Beispielsweise ist der Eigenbau einer vorverlegten Fußrastenanlage eintragefähig, wenn er korrekt ausgeführt wurde und der "Erbauer" die verwendeten Materialien (nach DIN) angeben kann.
Sprechen Sie mit dem TÜV-Prüfer Ihres Vertrauens - es lohnt sich !
Diese Tips haben wir in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord erarbeitet. Die Angaben wurden sorgfältig recherchiert, eine Haftung für Druckfehler, Irrtümer oder Mißverständnisse ist jedoch ausgeschlossen.

Quelle: Louis.de Tipps&Tricks


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Scheisste beweit?!
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Pernodian
Geschrieben am: 26.01.2006, 15:10
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Ich war grade beim TÜV Prüfer und habe da mal vorgesprochen.

Fahrradtacho als Ersatz für das Original Ding, kein Problem! Es muss aber der Siga Sport BC 700 sein (der ist schonmal geprüft und man muss keine Vollabnahme vom Tacho machen) und er muss aber noch eine Beleuchtung haben...


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Scheisste beweit?!
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tommi
Geschrieben am: 26.01.2006, 18:28
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Kleine Korrektur zu den Blinker:

DU brauchst am Moped keine, weil es kein Kraftrad ist...


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Das Leben ist zu kurz um ein TÜV geprüftes Motorrad zu fahren!

Frisieren ist die Lebenseinstellung jener, die die Leistung in direkter Proportionalität zur Lautstärke sehen und wissen, das durch große Locher viel Benzin fließt!
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Ratte
Geschrieben am: 30.01.2006, 12:43
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falsch!

am Kraftrad brac man blinker,

Aber nicht am Kleinkraftrad (Simson(ausser S70/SR80/S83))
und auch nicht am leichtkraftrad bis 125ccm


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Rasenmäher:
yellow tregger, with böser blick and, blaue LED's and a germany flagge sowie a Sidepipe (fake)
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schwalben-toby
Geschrieben am: 02.03.2015, 13:44
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QUOTE (Ratte @ 30.01.2006, 12:43)
falsch!

am Kraftrad brac man blinker,

Aber nicht am Kleinkraftrad (Simson(ausser S70/SR80/S83))
und auch nicht am leichtkraftrad bis 125ccm

wenn diese aber mit Blinker als Modell erschienen sind müssen Blinker dran sein, außer die N Modelle z.B. S50 N S51 N


ab wann trat in der DDR die Rückspiegelpflicht ein ?

http://www.rockandroad.de/motorrad/test+un...r+tuev_137.html

ein interessanter Artikel
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Unhold
Geschrieben am: 02.03.2015, 16:16
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Blinker am Kleinkraftrad brauchst du laut StVZO nicht.
Wenn da also keine dran sind, dann kann dir deswegen auch keiner am Zeug flicken.


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der Unhold
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Raphael
Geschrieben am: 02.03.2015, 18:37
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Meines Wissens müssen Blinker dran sein , wenn sie original dran waren .

Schraubst du also an einer Schwalbe die Blinker ab , wäre das dann illegal.

Gruss,
Raffi


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

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Unhold
Geschrieben am: 03.03.2015, 17:17
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Also ich orientiere mich bei sowas ja nicht selten am Gesetz, wo dazu halt in §54 Abs.V Nr.4 StVZO steht, dass Fahrtrichtungsanzeiger an Kleinkrafträdern nicht erforderlich sind.
Daher wird es vermutlich wohl eher nicht illegal sein, ohne Blinker rumzufahren. wink.gif


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der Unhold
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Raphael
Geschrieben am: 03.03.2015, 17:41
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Wenn du von einem Fahrzeug die Blinker abbaust , an dem original welche montiert waren , pfuscht du an den Bedingungen rum , unter denen das Fahrzeug seine ABE bekommen hat.

Somit verlöscht deine ABE ! wink.gif


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Rush
Geschrieben am: 03.03.2015, 18:06
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Ich meine auch zu wissen, dass man ohne fahren darf. Klar ist es kein Gewinn für die Sicherheit aber illegal ist es nicht.


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MfG Rico
OST-Fahrzeugefahrer grüßen OST-Fahrzeugefahrer!....
Besser man hat was und braucht's nicht als braucht was und hat's nicht
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Raphael
Geschrieben am: 03.03.2015, 18:18
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Sei mir nicht böse , Rico , aber "ich meine zu wissen" ist mir als Argument zu wenig ... wink.gif


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MAWfreund
Geschrieben am: 03.03.2015, 18:26
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Da es Simson Modelle ohne Blinker gegeben hat, muss man keine haben, sollten jedoch welche verbaut sein müssen sie funktionieren. Wer Blinker hat , welche aber nicht funktionieren, muss das kenntlich machen, in dem er sie bspw mit dem Lichtaustritt nach unten dreht, oder sie entfernt. So kenne ich das von Kontrollen. Gesetzlich sind je Blinker für die 50iger nicht vorgeschrieben.


--------------------
DDR Mopeds und Motorräder
Simson Fahrräder aus allen Epochen,
von der Kaiserzeit bis in die DDR


Grüße Maik
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Svidhurr
Geschrieben am: 03.03.2015, 20:50
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QUOTE (Raphael @ 02.03.2015, 19:37)
Meines Wissens müssen Blinker dran sein , wenn sie original dran waren .

Schraubst du also an einer Schwalbe die Blinker ab , wäre das dann illegal.

Gruss,
Raffi

Laut Einigungsvertrag - müssen Blinker dran sein, wenn sie original dran waren.
Allerdings interessiert das keinen so richtig rolleyes.gif

Spiegel, die etwas zu klein sind - werden auch geduldet.
Hat auch bei meinen 1000 ccm Moped nicht interessiert tongue.gif

Rücklichter und Blinker - Neue sind alles Nachbauteile die nicht zugelassen sind.
Aber auch das interessiert keinen so richtig ohmy.gif

Fazit: Ist halt alles eine Ermessenssache - das ist Deutschland biggrin.gif


--------------------
Gruß Svid (Thomas)

Ich sammle die Daten der Stoye SW.
Bitte sendet mit per PN - Rahmen Nummer und Bj.
Die Quellen (Besitzer) behalte ich natürlich für mich.
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Unhold
Geschrieben am: 03.03.2015, 20:56
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QUOTE (Svidhurr @ 03.03.2015, 20:50)
Laut Einigungsvertrag - müssen Blinker dran sein, wenn sie original dran waren.

So so, da haben die ollen Schäuble und Krause damals also was zu Mopedblinkern direkt in den Einigungsvertrag geschrieben. hmm.gif
Diese Stelle muß ich dann wohl irgendwie glatt überlesen haben. wink.gif


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der Unhold
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 04.03.2015, 01:03
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QUOTE (MAWfreund @ 03.03.2015, 18:26)
Da es Simson Modelle ohne Blinker gegeben hat, muss man keine haben, sollten jedoch welche verbaut sein müssen sie funktionieren. Wer Blinker hat , welche aber nicht funktionieren, muss das kenntlich machen, in dem er sie bspw mit dem Lichtaustritt nach unten dreht, oder sie entfernt. So kenne ich das von Kontrollen. Gesetzlich sind je Blinker für die 50iger nicht vorgeschrieben.

Genau so ist es. thumbsup.gif

Laut Gesetz müssen an Kleinkrafträdern keine Blinker verbaut sein, wenn aber welche verbaut sind, dann müssen diese funktionsfähig sein. So und nicht anders.

QUOTE
QUOTE (Ratte @ 30.01.2006, 12:43)
falsch!

am Kraftrad brac man blinker,

Aber nicht am Kleinkraftrad (Simson(ausser S70/SR80/S83))
und auch nicht am leichtkraftrad bis 125ccm  



Als erstes bekommst du von mir für deine Rechtschreibung die Note mangelhaft! Daran solltest du auf jeden Fall arbeiten. Siehe auch Forumsregel Nr. 9! Grüße der Mod

Und deine Aussage, ist trotzdem wieder falsch, denn du widersprichst du dir ja selbst.

Ich zitiere hier einfach den §53 StVZO

5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1.einachsigen Zugmaschinen,

2.einachsigen Arbeitsmaschinen,

3.offenen Krankenfahrstühlen,

4.Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.

Es brauchen also im Grunde alle Simson Fahrzeuge egal ob Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad keine Blinker. Wenn aber welche montiert sind, dann müssen Sie den Vorschriften entsprechen und natürlich auch funktionstüchtig sein.

Bei den Lenkerblinkern der Vogelserie ist es wieder eine Besonderheit, denn die diese Art der Anbringung ist heutzutage nicht mehr zulässig.



Ich denke hiermit sollte auch die Aussage von Svidhurr widerlegt sein. Auch wenn es im Kleinkraftradbereich teilweise bei den Nachbauten ohne Prüfung nicht so genau genommen wird , sind diese Teile nicht zulässig im Bereich der StVO. So lange nichts passiert oder man nicht an einen findigen Polizist gerät wird man auch keine Probleme bekommen.

Grüße Jörg


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Grüße Jörg

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Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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