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> Nachfertigungen die 1000., Was sagt man...
fahrfisch
Geschrieben am: 10.08.2010, 22:13
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... zu den neu angebotenen Rahmen- Replikas ohne Typschild? Neuen Telegabeln, Fußrastenträgern und und und?
Das heißt ja im Klartext auch, dass sie keinerlei ABE oder sonstige Zertifikate haben, und somit nicht zugelassen sind, oder?
Ansonsten finde ich es ja unglaublich, was alles so wieder hergestellt wird...

Helft mir mal bitte.

Hendrik


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Flacheisenreiter
Geschrieben am: 10.08.2010, 22:40
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Wie es sich mit den Rahmen verhält, weiß ich nicht genau.
Aber Teile wie die Telegabel und der Fussrastenträger werden einfach "weitergebaut", gewissermaßen. Letztendlich ist das im Grunde so, als würdest Du ungebrauchte Teile aus DDR-Bestand kaufen und montieren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand bei vollkommen original aussehenden & funktionierenden Teilen nach einer ABE fragt.


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MfG
Tobi, der Flacheisenreiter


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fahrfisch
Geschrieben am: 12.08.2010, 20:00
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Mir gehts auch eher um das ganz einfache und simple funktionieren.
Wer stellt die Rahmen her, halten die auch, sind die Wandstärken richtig?
Darf der Schweißer sowas überhaupt schweißen...

Ich mein ja nur, schließlich gehts um unser Leben.

Hendrik


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Flacheisenreiter
Geschrieben am: 12.08.2010, 20:40
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Ich denke nicht, dass in Deutschland ein Mopedrahmen für den Straßeneinsatz verkauft werden kann, ohne dass er nach entsprechenden Prüfungen und Gutachten durch 50 Dekra/TÜV-Stellen genehmigt wurde wink.gif tongue.gif .

Die Teile werden mit ziemlicher Sicherheit nach den originalen Bauplänen und wahrscheinlich auch noch mit den Resten der alten Produktionsmaschinen gefertigt, so wie die Motoren auch.

Ansonsten: Gebrauchte Rahmen bzw. Teile kaufen, ist auch meist preiswerter.


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Weimaraner
Geschrieben am: 12.08.2010, 21:27
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QUOTE (Flacheisenreiter @ 12.08.2010, 21:40)
Ich denke nicht, dass in Deutschland ein Mopedrahmen für den Straßeneinsatz verkauft werden kann, ohne dass er nach entsprechenden Prüfungen und Gutachten durch 50 Dekra/TÜV-Stellen genehmigt wurde wink.gif  tongue.gif .

Na, da wäre ich nicht so sicher. Es gibt soviel Schrott auf dem Markt, wo man nicht weiß, woher der kommt. Denk nur mal an den Fred "Nachbaumüll". Bei anderen verkehrswichtigen Teilen, wie Bremsen gibt es auch genug Dreck zu kaufen.

Eine weitere Frage wäre ja, ob man mit einem Nachbaurahmen unter die 60km/h Klausel fällt. Soweit ich weiß, wurden bei diesen neuen Nachbauschwalben auch alte Rahmen benutzt, um weiter mit 60km/h fahren zu dürfen. Haben denn die Rahmen ein Typschild? _uhm.gif
Grüße Andreas
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lambiman
Geschrieben am: 12.08.2010, 22:23
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Die Rahmen sind ohne Schild und Nummer man muss sich die Nummer von seinem Originalrahmen einschlagen und das Schild halt Wahlweise neu oder Original, wenns noch vorhanden ist würde ich immer für original plädieren.

Dasselbe kann man auch mit anderen dingen tun die bspw keine Typgenemigung besitzen ich denke da an Blinker usw dort nimmt man einfach die Original Kappe.

Gruß
Dirk


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Calle
Geschrieben am: 12.08.2010, 22:31
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QUOTE (lambiman @ 12.08.2010, 23:23)
Die Rahmen sind ohne Schild und Nummer man muss sich die Nummer von seinem Originalrahmen einschlagen und das Schild halt Wahlweise neu oder Original, wenns noch vorhanden ist würde ich immer für original plädieren.

Dasselbe kann man auch mit anderen dingen tun die bspw keine Typgenemigung besitzen ich denke da an Blinker usw dort nimmt man einfach die Original Kappe.

Gruß
Dirk

Darf man das auch selber tun ?


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fahrfisch
Geschrieben am: 14.08.2010, 22:26
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Natürlich darf man das nicht selber tun, außer, man outet sich selbst als Hersteller. Aber selbst dann darf man sicher keinen Nachbau - Rahmen mit einer Rahmennummer aus 1985 verzieren.
Theoretisch müsste man das als Reparatur-Kit verkaufen.

Hendrik


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simsonklinik
Geschrieben am: 03.09.2010, 07:41
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QUOTE (fahrfisch @ 12.08.2010, 21:00)
Mir gehts auch eher um das ganz einfache und simple funktionieren.
Wer stellt die Rahmen her, halten die auch, sind die Wandstärken richtig?
Darf der Schweißer sowas überhaupt schweißen...

Ich mein ja nur, schließlich gehts um unser Leben.

Hendrik

Rahmen werden von MZA selbst in Suhl gefertigt.
Die Wandstärken sind schon die richtigen _console.gif
Der Schweißer hat diese auch schon in grauer Vorzeit bei Simson geschweißt, keine Angst _console.gif
MZA hat hierzu das originale Werkzeug wieder reaktiviert thumbsup.gif .
Wir haben noch originale neue Rahmengrundgerüste von 88 und haben ein Hauptrahmen von MZA damit verglichen 100% passgenau.
Einzige Unterschied heute werden Rahmensätze zerlegt ausgeliefert früher halt schon vormontiert.

Natürlich dürfen die Rahmen verwendet werden und zwar nur als Ersatzrahmen für einen defekten Rahmen!!!!!!


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Auxburger
Geschrieben am: 03.09.2010, 10:29
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Die Zulassungsstelle wird sagen "für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge sind wir nicht zuständig".


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Schmied
Geschrieben am: 03.09.2010, 11:32
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QUOTE (Auxburger @ 03.09.2010, 11:29)
Die Zulassungsstelle wird sagen "für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge sind wir nicht zuständig".

Genau diesen Satz durfte ich mir wegen meinen Anhängern anhören. weep.gif
Und den Chef unserer Zulassungsstelle kenn ich sogar persönlich....
Nichts zu machen! sad.gif


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simsonklinik
Geschrieben am: 03.09.2010, 15:21
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cry.gif
Nein, bitte nicht rumraten!

Bei Übertragung oder Neu-Einschlagung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) vom defekten Rahmen auf einen neuen Rahmen muss die Werkstatt die Verschrottung des Altrahmens bestätigen.

Die Verwendung der ursprünglichen FIN in einem Austauschrahmen ist zulässig, wenn es sich

a) um einen Austauschrahmen des identischen Fahrzeugtyps handelt, der als Original-Ersatzteil vom Hersteller (MZA) geliefert wurde

oder

cool.gif um einen identischen Rahmen des gleichen Typs handelt, der in einem bereits zugelassenen Fahrzeug verbaut war und bisher eine andere FIN trug.

Wird z.B. der Rahmen eines gebrauchten Fahrzeuges verwendet, dann sollte die neue FIN in der Nähe der alten FIN eingeschlagen werden. Die alte FIN ist lesbar (z. B. mit einem Kreuzmeißel) zu durchkreuzen.

Letzteres macht aber kaum einer. Für einen alten Rahmen der in Ordnung ist können neue Papiere bei der KBA beantragt werden.

Vor dem Neueinschlag der FIN ist stets eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei einzuholen. Diese ist bei der Begutachtung vorzulegen.


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