Winterreifen
SimsonSammler1234 |
|
Advanced Member
Gruppe: Moderator
Beiträge: 15537
Mitgliedsnummer.: 2069
Mitglied seit: 07.04.2009
|
Hier mal noch eine Passage zu den Zweirädern. Quelle ADAC Was gilt für Motorräder? Motorräder sind auch Kraftfahrzeuge im Sinne der Vorschrift und müssen daher bei Eis und Schnee auch entsprechend ausgerüstet sein. In der Praxis ist es jedoch so, dass nur wenige Winterreifengrößen für Motorräder angeboten werden. Während die Benutzung von Geländemotorrädern mit grobstolligen Reifen und das Fahren mit leichten Mofas und Rollern toleriert werden, ist zumindest von Fahrten mit schweren Motorrädern bei verschneiten und vereisten Straßen abzuraten. Also es bleibt alles wie bisher. Wenn es die Wetterverhältnisse zulassen kann man problemlos mit dem Moped fahren. Ich würde es aber trotzdem nicht tun, denn das Salz macht nur die Mopeds kaputt. Jörg
--------------------
Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
|
|
|
lambiman |
|
Advanced Member
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 3304
Mitgliedsnummer.: 567
Mitglied seit: 18.04.2007
|
Den K42 habe ich auch auf meiner Winter S51 aber er ist schon 2-3 Jahre alt und daher bestimmt kein reiner Winterreifen. Das Fahren damit ist durchaus erträglich auf festgefahrenem Schnee und teileweise freigefahrenen Fahrspuren kann man fast 60Kmh Fahren. Probleme bereiten Schneematsch wenn man da nicht aufpasst rutscht man weg und liegt auf der schnauze die verdrängung ist bei der Reifenbreite ebend Mangelhaft. Berge allerdings komme immer hoch Heckschleuder ebend Gruß Dirk
--------------------
Die Simsons sind die Besten im Osten wie im Westen Vom Pol bis zum Äquator und auch in Ulan bator Du Kannst sie gerne Testen Sie sind die allerbesten vom Süden bis zum Norden und hinaus bis in die Fjorden
Aktuelle Besitztümer: Star Bj73 Patinamoped Star Bj72 Liegt zerlegt rum Star Bj74 Im verwendbaren Originallack Star BJ73 Teileleiche Spatz Bj65 nicht schön aber selten Habicht Bj74 Auferstanden aus Ruinen Kr51/1S Bj72 in der Restauration KR51 Bj65 Arbeit fürs nächste Jahr S51 B2-4 Bj86 Mein Alltagsmoped S50N Bj76 Seit Juli 2010 10000Km gelaufen SR50C BJ86 Im Alltagsbetrieb ES250/0 Bj58 Viel Arbeit ES150/0 Bj62 Erste Serie mit 2 Farb. Tank ES125/0 Bj64 Vollrestaurierte Glitzerkiste Troll Bj63 Desolater Zustand wird restauriert Neuzugang:
|
|
|
SimsonSammler1234 |
|
Advanced Member
Gruppe: Moderator
Beiträge: 15537
Mitgliedsnummer.: 2069
Mitglied seit: 07.04.2009
|
QUOTE (hallo-stege @ 06.12.2010, 21:33) | QUOTE (Raphael @ 05.12.2010, 14:12) | Gilt die Winterreifenpflicht auch für Moped´s ? |
nein, da die im StVO-text zitierte Verordnung 92/23/EG "nur" für PKW, LKW, Busse und deren Anhänger gilt. Insofern kann die Winterreifenpflicht nicht für Krafträder, Trikes, Quads etc. gelten.
Und davon, das die Reifen mit "M+S" gekennzeichnet sein müssen, steht da auch nichts.
Gruss von Frank
|
Hey Frank,
das stimmt aber leider nicht.
Die neue Winterreifenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge und schließt somit auch Kräder mit ein. Und nur mit M&S gekennzeichnete Reifen sind auch Winterreifen.
Und hier nochmal eine kleine Zusammenfassung:
"Winterreifenpflicht" in der Straßenverkehrsordnung
Ab Dezember 2010 schreibt die Straßenverkehrsordnung "Winterreifen" bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor. Bei derartigen Witterungsverhältnissen darf mit einem Kraftfahrzeug ohne "Winterreifen" nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Wann gilt die "Winterreifenpflicht"
"Winterreifen" sind bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
Eine Festlegung auf bestimmte Monate erfolgt jedoch nicht.
Für wen gilt die "Winterreifenpflicht"
Die "Winterreifenpflicht" gilt für alle Kraftfahrzeuge, also z.B. für Pkw, Lkw, Omnibusse und Kräder. Jedoch nur, wenn diese bei den o.g. Straßenverhältnissen auch gefahren werden.
Für Lkw über 3,5 Tonnen und für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen sind aber Winterreifen nur auf den Antriebsachsen vorgeschrieben. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind ebenfalls ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.
"Winterreifen" sind M+S-Reifen
M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
M+S-Reifen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol (teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – Alpine Symbol) gekennzeichnet. Aber auch Ganzjahresreifen können den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG entsprechen und mit einem M+S-Symbol versehen sein.
Automobilclubs und Reifenhersteller empfehlen einen Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil.
Zudem sollte ein Winterreifen nicht älter als 6 Jahre sein, so eine Empfehlung des ADAC. Das Herstellungsjahr wird seit dem Jahr 2000 4-stellig (2500 = 25. Woche 2000) auf jedem Reifen angegeben.
Ahndung
Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Reifen, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)
Bußgeld Punkte 40 EUR 1
... und behinderten dadurch andere. 80 EUR 1
--------------------
Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
|
|
|
hallo-stege |
|
Advanced Member
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 1178
Mitgliedsnummer.: 1524
Mitglied seit: 06.09.2008
|
QUOTE (SimsonSammler1234 @ 06.12.2010, 23:49) | Hey Frank,
das stimmt aber leider nicht.
Die neue Winterreifenpflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge und schließt somit auch Kräder mit ein. ... |
Hallo Simsonsammler,
leider hat der Verordnungsgeber nicht auf uns Spezialisten gehört, die schon vor der ersten Verordnung vorgeschlagen hatten, eine "wasserdichte" Winterreifendefinition in der StVO zu verankern. Das das nicht ganz aus der Luft gegriffen war, zeigte sich, als die bisherige STVO § per Gerichtsurteil als "zu Wischi - Waschi" aus dem Verkehr gezogen wurde. Deswegen wurde ein neuer StVO Text erforderlich (wie schon damals vorausgesagt), der allerdings ebenfalls wieder teilweise uneindeutig ist.
Nun verlangt die Verordnung Reifeneigenschaften nach 92/23/EG, einer EG Verordnung, die ausdrücklich nicht für Krafträder etc. gilt, und deren Erfüllung auch nicht für Krafträder verlangt werden kann. Es können einfach keine PKW Eigenschaften für Krafträder verlangt werden. Insofern ist die ganze Geschichte für Krafträder hinfällig und es gilt für sie keine Winterreifenpflicht.
Hätte der Verordnungsgeber gewollt, daß Krafträder (Trikes, Quads) mit einer Winterreifenpflicht bedacht werden, hätte er die 97/24/EG (K1) mit erwähnen müssen. Hat er aber nicht ...
In sofern gilt: keine Winterreifenpflicht für Kräder und auch kein Bußgeld. Falls doch ein Bußgeld verhängt wird, liefert die VO eine Steilvorlage für jeden halbwegs begabten Anwalt, dieses Bußgeld abzuschmettern.
Gruss von Frank
PS: die M+S Kennzeichnung ist kein geeigneter Nachweis der Wintertauglichkeit von Reifen.
--------------------
50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
|
|
|
Thema wird von 0 Benutzer(n) gelesen (0 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:
|