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> KR51/2 miit mehr Hubraum in Papiere eintragen?
Mecke
Geschrieben am: 16.06.2012, 10:43
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Moin,

hat vielleicht schon mal jemand eine KR51 zugelassen mit Hubraum mit mehr als 50 cm³ ? Vielleicht sogar mit 5 Gang?
Also ich meine ganz offiziell in Papiere eingetragen auch mit der erhöhten Geschwindigkeit.
Müsste ja demnach mit einer Einzelabnahme erfolgen und auch eine Zulassung als Leichtkraftrad.
Muss dafür auch die Bremsanlage geändert werden?


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Gruß Renè
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domspatz
Geschrieben am: 16.06.2012, 11:14
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Nimm`s mir nicht übel, aber warum zum Geier sollte man(n) so etwas tun bzw. vorhaben? _uhm.gif


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Mecke
Geschrieben am: 16.06.2012, 12:25
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Na ganz einfach: illegal so ein Fahrzeug bewegen kann jeder aber legal?
Aber das warum ist ja auch eigendlich uninteressant. Die Frage ist ja nur ob dies jemand hat und so weiter.
Gibt genug Umbausets, die auch natürlich auch den ein oder anderen Käufer finden.
Und es werden sicher doch nicht alle die Umbauten nur Abseits der STVO bewegen und das die nur alle illegal auf der Strasse unterwegs sind, kann ich mir auch nicht vorstellen. Der ein oder andere wird doch zumindest versucht habe eine Abnahme zu bekommen.


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Gruß Renè
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Jansen83
Geschrieben am: 16.06.2012, 15:39
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Unmöglich ist nichts. Abgastechnisch sollte das ganze weniger das Problem darstellen, sondern eher die von dir angesprochene Bremse. Die notwendige Nachweise sehe ich als etwa problematisch.
Die Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO kann aber schnell ins Geld gehen.
Setz dich mal mit dem DEKRA Prüfer des Vertrauens in deiner Umgebung auseinandern.


Gruß vom zukünftigen amtlich anerkannten Sachverständigen der DEKRA wink.gif
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aschmed
Geschrieben am: 16.06.2012, 18:05
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Lies dir das Thema mal durch.
http://www.simsonforum.net/gulf-schwalbe-m...-t88116-75.html




Gruß Jörg
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Mecke
Geschrieben am: 17.06.2012, 09:18
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Danke für die Antworten.
Die gulf Schwalbe ist ja schon der Kracher. Aber bei diesen Umbauten musste schon ein TÜV Prüfer haben der zu Familie gehört.
Bei mir der TÜV'er verweigert sogar die Plakette wenn eine Klappe auf den Lenkschloss fehlt.
Bei meinen Motorrad so gewesen.

Muss mir dann wohl mal ein anderen suchen und ein bischen unterhalten.
Wäre nur einfacher gewesen wenn jemand bereits soetwas in den Papieren hat. Hätte man als Anhaltspunkt mit nehmen können.


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Ludwig
Geschrieben am: 18.06.2012, 07:35
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So wie der es gemacht hat, MZ Trommelbremse rein und mal schauen was der TÜV-Mensch sagt. wink.gif


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Grüße, Ludwig


P.S: Fühlt euch alle gegrüßt! ;-)

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Auxburger
Geschrieben am: 18.06.2012, 19:00
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Es gibt im Schwalbennest einen Thread zu lesen von einer KR51/2 mit S70-Motor und den originalen Bremsen, die Abnahme und Zulassung hat.

Peter


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Jansen83
Geschrieben am: 18.06.2012, 20:11
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... was noch lange nicht heißt, dass ein anderer Sachverständiger mit gleichen Komponenten die Eintragung auch macht wink.gif
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Ludwig
Geschrieben am: 18.06.2012, 21:43
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Hab heute mit nem echt netten TüV-Menschen geredet, der meint dass das nur 2 oder 3 Stellen in Deutschland überhaupt machen dürfen, die Hauptstelle von TÜV und Dekra jedenfalls. Soll wohl viel kosten meint er. Er würdes auch machen wenn es vom Hersteller eine Freigabe gäbe... dry.gif laugh.gif


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Unhold
Geschrieben am: 21.06.2012, 10:32
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Kauf dir vielleicht besser gleich ein Motorrad, z.B. eine 125'er MZ oder was ähnliches, als an der Schwalbe rumzufrickeln. Das kommt dich vielleicht günstiger und ist sicherer.


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der Unhold
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Mecke
Geschrieben am: 22.06.2012, 19:03
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Danke für die Antworten.
QUOTE
Kauf dir vielleicht besser gleich ein Motorrad

Hab ich schon. Eine "Güllepumpe" von 81 und ne AWO mit BW von 59.
Dürfte doch reichen oder??? rolleyes.gif


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Gruß Renè
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Gast
Geschrieben am: 22.06.2012, 23:53
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Unregistered









QUOTE
Bei mir der TÜV'er verweigert sogar die Plakette wenn eine Klappe auf den Lenkschloss fehlt.
Bei meinen Motorrad so gewesen.


Das glaube ich nicht! Ist auch in keinem Falle ein Grund die HU nicht zu bestehen,sofern es nicht einmal ein Prüfkriterium ist. Auch nicht bei Oldtimern! Sicher wird da auch geschaut inwiefern ein Originalfahrzeug vorliegt. Aber auch im Rahmen der H-Zulassung sind damals zeitgenössiche Umbauten aber auch neuere Umbauten, die der Sicherheit dienen erlaubt.(Bsp. 12V statt 6V, Feuerlöschanlage, Domstebe.. etc.) Bei meinem AWZ Trabant fehlt auch ne Radkappe.. Ohje.. ich bekomme die Nächste HU nicht. _clap_1.gif _clap_1.gif _clap_1.gif
Also hört bitte auf solch einen Murks zu posten.

Wenn an einem Fahrzeug Umbauten ausgeführt werden, die ersichtlich und nachweislich von Güte und Zweck sind gibt es keinen Grund dies zu bestanden. Aber wenn man mit Schweißnähten kommt die aussehen wie draufgekackt, braucht man sich nicht wundern.
Eine gute matrialschlüssige Verbindung(Schweißnaht) ist allemal lieber als Kraftschlussverbindungen wie Niet und Schraube.

QUOTE
Kauf dir vielleicht besser gleich ein Motorrad, z.B. eine 125'er MZ oder was ähnliches, als an der Schwalbe rumzufrickeln. Das kommt dich vielleicht günstiger und ist sicherer.
thumbsup.gif thumbsup.gif thumbsup.gif

Unhold. Genau meine Meinung! Ein Mokick bleibt ein Mokick. Auch wenn es 100 Fährt und ein Kuchenblech dran hat. Vorallem besteht die Gefahr das Autofahrer etc. die Geschwindkeit deines augenscheinlichen Mokicks/Rollers unterschätzen und dann eben doch mal fix noch abbiegen, oder überholen einscheren usw.. Und dann kommt es schnell zum Crash, der meist weniger schön ausgeht. Auch geübte Fahrer werden ein Ausweichen mit der Schwalbe bei Tempo 100 schwer schaffen, denn dazu fehlt der Schwalbe das entsprechende Fahrwerk. Schon allein der geringe Steuerkopfwinkel programmiert einen Sturz vor. Da nutzt auch eine MZ-Trommel nichts.


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Mecke
Geschrieben am: 23.06.2012, 14:37
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QUOTE
Also hört bitte auf solch einen Murks zu posten.


Nur weil dir soetwas nicht passiert ist muss es nicht heissen das es solche netten Ing. nicht gibt.
Ist mir anfang 2000 passiert.
Hintergrund war damals das ich bei den Kauf meiner Güllepumpe 1991 den Rahmen Pulverbeschichten lassen wollte und dazu auch den Deckel für das Lenkschloss demontiert hatte und auch nicht mehr montiert da sich das Schoss selber hält.
Der gute Mann von TÜV verweigerte mir nun Anfang 2000 die Abnahme mit der Begründung das es die Betriebssicherheit beeinträchtigt.
Habe ihn nun anhand der StVZO bewiesen das das bei meiner nicht zutrifft da sich das Schloss selber hält.
Er erklärte nur das er im Recht wäre und ich die Abnahme nicht bekomme.
Bin dann an die Zentrale in München herran getreten.
Habe dann regen Schriftverkehr gehabt. Bilder hin gesendet usw.
Nach einen Monat kam dann jemand raus, hat sich vielmals entschuldigt und die Plakette bei mir vor der Tür selber drauf geklebt. Hab dann auch keine weiteren kosten drauf gehabt und den Deckel brauch ich nun offiziel nicht mehr drauf machen.

Und wenn du nochmal irgend jemand beschuldigen möchtest dann doch erstmal höfflich nachfragen. _console.gif
Sollten jetzt noch Ungläubige geben kann ich auch gern den Schriftverkehr und die Bilder einscannen und den ein oder anderen per mail zukommen lassen.

QUOTE
Vorallem besteht die Gefahr das Autofahrer etc. die Geschwindkeit deines augenscheinlichen Mokicks/Rollers unterschätzen
Das passiert sogar wenn ich mit den Motorrad fahre.

Gruß Renè


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Gast
Geschrieben am: 23.06.2012, 17:29
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Unregistered









QUOTE
Das passiert sogar wenn ich mit den Motorrad fahre.


Sicher. Dazu muss man BMW GS oder Goldwing fahren um diesen Effekt nicht zu haben. Aber trotzdem gilt, je kleiner desto schlechter wird man wahrgenommen! Aber mit dem Motorrad hat mein eine realistische Chance ausweichen zu können! Denn ein Motorrad hat eben auch ein auf die Höchstgeschwindigkeit angepasstes Fahrwerk, was man von einem Mokick oder einer Schwalbe im Geschwindigkeitsbereich eines Motorrades nicht behaupten kann! Darin sehe ich die Hauptproblem solcher Umbauten.

Zu deiner TÜV - Geschichte. Was du beschreibst ist nicht der Regelfall! Wer weiss, an was du da für einen geraten bist. Meine Kollegen der Prüfstelle verzapfen soetwas jedenfalls nicht!

Grüße,
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