S51 Old School
Grundmann |
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Huhu liebe Freunde, ich bin derzeit dabei, meine ziehmlich herunter gekommene S51 B 2-4 wieder etwas aufzupeppen. Da mir jedoch zur Zeit das nötige Kleingeld fehlt um eine ordentliche originale Lackierung, sowie die fehlenden originalen Ersatzteile zu besorgen, habe ich mir überlegt es mit den vorhandenen Mittel etwas zu verschönern. Dabei ist mir eine nicht ganz unwichtige Frage aufgekommen... Und zwar habe ich eigentlich vor, ein paar alte Schwalbeblinker zu nehmen und diese als eigentliche Blinker zu verbauen. Die Frage ist jedoch, ob es zunächst erlaubt ist ohne die originalen Blinker herum zu fahren? Denn wenn man es mal so nimmt, dann ist es eigentlich kein Vergehen, wenn ich die 4 Blinker gegen die 2 Ochsenaugen austausche. Die Ochsenaugen sind zugelassene Blinker und eigentlich dürfte es da ja keine Probleme geben oder was meint ihr Ich würde mich freuen, wenn ich ein paar ernst gemeinte Ratschläge bekommen könnte. Dazu muss ich nochmal ausdrücklich erwähnene, dass ich kein einziges originales Teil bei mir verändere oder zerstöre! Bilder folgen natürlich noch bei gegebenen Zeitpunkt. Natürlich auch vom Ausganszustand, wodurch dann auch jeder erkennen wird, warum eine "Restaurierung" notwendig war MfG Max
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Raphael |
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Meines Erachtens ist das nicht legal , weil die Ochsenaugen zu der Zeit , als dein S51 gebaut worden ist , schon nicht mehr (bei Neufahrzeugen) erlaubt waren .
Du baust ja praktisch eine Verschlechterung ein , weil die normalen 4 Blinker sehr viel besser von hinten zu sehen sind , als die Ochsenaugen am Lenker .
Gruss, Raffi
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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.
Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"
"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."
M.Gorbatschow altearmee.org
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Raphael |
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Wenn an deiner Maschine ursprünglich 4 Blinker verbaut waren , müssen diese auch dran und auch funktionieren . Denn genau für diesen Zustand bekam ja damals der Hersteller eine Betriebserlaubnis , deren Kopie du ja mitführen musst . Die S50 hatte von Anfang an keine Blinker , deshalb bracht man da auch heute keine . Zu deiner eigenen Sicherheit würde ich dir dringend raten , die 4 Blinker-Anlage wieder zu verbauen !!! Wenn du sowas genau wissen willst , frage bitte mal den User "hallo-stege" , der ist vom Fach . Gruss, Raffi
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Flacheisenreiter |
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Blinker waren zu der Zeit nicht allgemein Pflicht für Mopeds, wie Du sagst hätte es sonst die N nicht geben dürfen ... Hab an meiner TS Bj. 81 auch Ochsenaugen montiert. Ich sehe hier auch sehr viele S51 und Schwalben komplett ohne Blinker herumfahren , da muss eben immer die jeweilige Hand rausgestreckt werden. Da würde ich keine große Sache aus dem Umbau machen.
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MfG Tobi, der Flacheisenreiter
Mein Stand-/Fuhrpark: MZ TS 150 Bj.81, IFA Touring Bj. 89 in creme, Diamant Halbrenner Bj. 63, umgebautes Mifa 101 Bj. 69, Velor Stretchcruiser, markenloses Retro MTB
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Grundmann |
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Also die Ochsenaugen habe ich noch da liegen. Das Ding ist einfach, dass es mit den Ochsenaugen einfach stimmig mit dem ganzen Projekt ist. Ich habe gerade mal Frank angeschrieben, mal schauen was er dazu sagt. Zur Not müsste ich eben bei KBA neue Papiere bestellen und eben vermerken, dass ich eine S50 habe (da ich eh einen Ersatzrahmen habe, dürfte das auch nicht nachweisbar sein (bis auf die verbauten nachweislichen Teile)). Bilder folgen dann morgen, wenn ich damit fertig bin Nochmal ne Frage zum Rücklicht. Gibt es da irgendwelche Vorschriften wo das genau sitzen muss, oder kann ich das auch in irgendeiner beliebigen Höhe anbauen? Gruß Max
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simson willi |
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Oje, alle S50 ohne Blinker Es hatten ausschließlich die N Modelle keine Blinker gehabt, sowie die S51 E4. Aber die S51 N gab es nur bis 87, weil ab 87 Blinker Pflicht waren.
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Jansen83 |
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So um mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen: dein Baujahr 82 kannst du gedanklich erst mal vergessen. Entscheidend ist, was auf dem Rahmen steht. Also 1986. Aber: entsprechend §54 StVZO und der dazugehöirgen Übergangsbestimmung sind Fahrtrichtungsanzeiger an Lenkerenden ohne hintere FRA zulässig. Ab EZ 1.1.1987 müssten zusätzlich nach hinten wirkende feststehende FRA montiert sein. Also: du kannst sie so montieren ohne dass dir jemand ans Bein pinkeln kann
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docralle |
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Kleiner Tip, so halte ich es mit meiner Esser auch so, behalte die Substanz schön im Auge und mach nötige Reparaturen grüntlich. Da der Rahmen eh schwarz ist, nur Tank und Seitendeckel Grün sind, Mercedesschwarz bei ATU und. Das Silbergrau für die Schutzbleche, Kackflügel sind kein schönes wort, kannst du auch dort holen. Einfach nach und nach Neuteile holen...
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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt. 1986-2016 Der Roller wird 30Mein Fuhrpark: SR 50 CE (neues Projekt)Meine 51er 1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder.... Gruß Ralle
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