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> S51 Old School
Grundmann
Geschrieben am: 03.07.2012, 23:07
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Huhu liebe Freunde,

ich bin derzeit dabei, meine ziehmlich herunter gekommene S51 B 2-4 wieder etwas aufzupeppen. Da mir jedoch zur Zeit das nötige Kleingeld fehlt um eine ordentliche originale Lackierung, sowie die fehlenden originalen Ersatzteile zu besorgen, habe ich mir überlegt es mit den vorhandenen Mittel etwas zu verschönern.
Dabei ist mir eine nicht ganz unwichtige Frage aufgekommen... Und zwar habe ich eigentlich vor, ein paar alte Schwalbeblinker zu nehmen und diese als eigentliche Blinker zu verbauen. Die Frage ist jedoch, ob es zunächst erlaubt ist ohne die originalen Blinker herum zu fahren? Denn wenn man es mal so nimmt, dann ist es eigentlich kein Vergehen, wenn ich die 4 Blinker gegen die 2 Ochsenaugen austausche. Die Ochsenaugen sind zugelassene Blinker und eigentlich dürfte es da ja keine Probleme geben oder was meint ihr _uhm.gif

Ich würde mich freuen, wenn ich ein paar ernst gemeinte Ratschläge bekommen könnte.
Dazu muss ich nochmal ausdrücklich erwähnene, dass ich kein einziges originales Teil bei mir verändere oder zerstöre!

Bilder folgen natürlich noch bei gegebenen Zeitpunkt. Natürlich auch vom Ausganszustand, wodurch dann auch jeder erkennen wird, warum eine "Restaurierung" notwendig war wink.gif

MfG Max


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Raphael
Geschrieben am: 03.07.2012, 23:15
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Meines Erachtens ist das nicht legal , weil die Ochsenaugen zu der Zeit , als dein S51 gebaut worden ist , schon nicht mehr (bei Neufahrzeugen) erlaubt waren .

Du baust ja praktisch eine Verschlechterung ein , weil die normalen 4 Blinker sehr viel besser von hinten zu sehen sind , als die Ochsenaugen am Lenker .

Gruss,
Raffi


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




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Grundmann
Geschrieben am: 03.07.2012, 23:22
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Hm, sind denn die Blinker überhaupt Pflicht? Ich meine bei der S50 N ist es ja zum Beispiel so, dass gar keine Blinker benötigt werden. Ich habe mich schon durch das ganze Netz geforstet, aber so richtig gab es keine Beiträge über das Thema mit den Schwalbe Blinker an einer S 51. Ob man da vielleicht auch direkt bei den Beamten nachfragen könnte? wink.gif Denn im Gründe genommen, ist es doch eigentlich besser funktionierende Lenkerblinker zu haben als keine andere...


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Raphael
Geschrieben am: 04.07.2012, 08:06
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Wenn an deiner Maschine ursprünglich 4 Blinker verbaut waren , müssen diese auch dran und auch funktionieren .

Denn genau für diesen Zustand bekam ja damals der Hersteller eine Betriebserlaubnis , deren Kopie du ja mitführen musst .

Die S50 hatte von Anfang an keine Blinker , deshalb bracht man da auch heute keine .

Zu deiner eigenen Sicherheit würde ich dir dringend raten , die 4 Blinker-Anlage wieder zu verbauen !!! smile.gif

Wenn du sowas genau wissen willst , frage bitte mal den User "hallo-stege" , der ist vom Fach . wink.gif

Gruss,
Raffi


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Flacheisenreiter
Geschrieben am: 04.07.2012, 08:17
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Blinker waren zu der Zeit nicht allgemein Pflicht für Mopeds, wie Du sagst hätte es sonst die N nicht geben dürfen wink.gif ...
Hab an meiner TS Bj. 81 auch Ochsenaugen montiert.
Ich sehe hier auch sehr viele S51 und Schwalben komplett ohne Blinker herumfahren laugh.gif , da muss eben immer die jeweilige Hand rausgestreckt werden.

Da würde ich keine große Sache aus dem Umbau machen.




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MfG
Tobi, der Flacheisenreiter


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MoritzSimson50
Geschrieben am: 04.07.2012, 08:40
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Ich würde dir auch die normalen S51 Blinker gesehen, ganz einfach aus dem Grund, weil ich die von meinem Kumpel seiner Schwalbe schon oft übersehen habe bzw. sein Körper davor war dry.gif

Tu's deiner eigenen Sicherheit zuliebe, und Handraushalten ist auch einfach nur ätzend, glaub mir.

Noch was: Außer du hast die Ochsenauge zuhause, würde ich dir empfehlen, keine zukaufen sondern lieber das Geld in eine Lackierung oder so zustecken. wink.gif


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Gruß Moritz

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Grundmann
Geschrieben am: 04.07.2012, 21:31
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Also die Ochsenaugen habe ich noch da liegen. Das Ding ist einfach, dass es mit den Ochsenaugen einfach stimmig mit dem ganzen Projekt ist.

Ich habe gerade mal Frank angeschrieben, mal schauen was er dazu sagt. Zur Not müsste ich eben bei KBA neue Papiere bestellen und eben vermerken, dass ich eine S50 habe (da ich eh einen Ersatzrahmen habe, dürfte das auch nicht nachweisbar sein (bis auf die verbauten nachweislichen Teile)).

Bilder folgen dann morgen, wenn ich damit fertig bin wink.gif

Nochmal ne Frage zum Rücklicht. Gibt es da irgendwelche Vorschriften wo das genau sitzen muss, oder kann ich das auch in irgendeiner beliebigen Höhe anbauen?

Gruß Max


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simson willi
Geschrieben am: 04.07.2012, 22:03
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Unregistered









Oje, alle S50 ohne Blinker laugh.gif

Es hatten ausschließlich die N Modelle keine Blinker gehabt, sowie die S51 E4.

Aber die S51 N gab es nur bis 87, weil ab 87 Blinker Pflicht waren. dry.gif
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MoritzSimson50
Geschrieben am: 04.07.2012, 22:18
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QUOTE (Grundmann @ 04.07.2012, 22:31)
Also die Ochsenaugen habe ich noch da liegen. Das Ding ist einfach, dass es mit den Ochsenaugen einfach stimmig mit dem ganzen Projekt ist.

Ich habe gerade mal Frank angeschrieben, mal schauen was er dazu sagt. Zur Not müsste ich eben bei KBA neue Papiere bestellen und eben vermerken, dass ich eine S50 habe (da ich eh einen Ersatzrahmen habe, dürfte das auch nicht nachweisbar sein (bis auf die verbauten nachweislichen Teile)).

Bilder folgen dann morgen, wenn ich damit fertig bin wink.gif

Nochmal ne Frage zum Rücklicht. Gibt es da irgendwelche Vorschriften wo das genau sitzen muss, oder kann ich das auch in irgendeiner beliebigen Höhe anbauen?

Gruß Max

Bitte lass das Rücklicht wo es ist dry.gif


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Gruß Moritz

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Jansen83
Geschrieben am: 05.07.2012, 16:39
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Welches Baujahr hat deine S51?

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Grundmann
Geschrieben am: 05.07.2012, 16:58
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Bauhjar ist (eigentlich) 82 glaub ich, da ich aber einen Ersatzrahmen ist sie mit Bauhjahr 86 bedruckt...

Könnte ich da vielleicht doch noch was regeln? wink.gif


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Jansen83
Geschrieben am: 06.07.2012, 13:50
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So um mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:

dein Baujahr 82 kannst du gedanklich erst mal vergessen. Entscheidend ist, was auf dem Rahmen steht. Also 1986.

Aber:
entsprechend §54 StVZO und der dazugehöirgen Übergangsbestimmung sind Fahrtrichtungsanzeiger an Lenkerenden ohne hintere FRA zulässig.
Ab EZ 1.1.1987 müssten zusätzlich nach hinten wirkende feststehende FRA montiert sein.

Also: du kannst sie so montieren ohne dass dir jemand ans Bein pinkeln kann wink.gif
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Grundmann
Geschrieben am: 06.07.2012, 16:33
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Danke Dir thumbsup.gif


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docralle
Geschrieben am: 07.07.2012, 12:02
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Kleiner Tip, so halte ich es mit meiner Esser auch so, behalte die Substanz schön im Auge und mach nötige Reparaturen grüntlich. Da der Rahmen eh schwarz ist, nur Tank und Seitendeckel Grün sind, Mercedesschwarz bei ATU und. Das Silbergrau für die Schutzbleche, Kackflügel sind kein schönes wort, kannst du auch dort holen. Einfach nach und nach Neuteile holen...


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1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder....


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Geschrieben am: 07.07.2012, 20:06
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QUOTE (Jansen83 @ 06.07.2012, 14:50)
... Also: du kannst sie so montieren ohne dass dir jemand ans Bein pinkeln kann wink.gif

... musst die Änderung aber abnehmen und eintragen lassen, da Anzahl und Anbaulage der Fahrtrichtungsanzeiger geändert werden.

Gruss von Frank


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