Hallo Mitstreiter,
anbei mein Mailverkehr mit dem KBA. Die Namen habe ich sicherheitshalber unkenntlich gemacht. Kann mir dazu jemand Tipps geben?
Hier die Mail:
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Costas *** [mailto:costas@****.de] Gesendet: Donnerstag, 8. November 2012 21:36 An: MopedABE Betreff: 411-208.03.2
411-208.03.2
Fahrgestell-Nr. 1098850 SR 2 E (das E steht für eine erhöhte Leistung auf 1,8 PS (statt 1,5)
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für die schnelle und unbürokratische Zusendung der ABE für mein SR2E Bj. 1964. Mir ist dabei aufgefallen das Daten nicht stimmig sind. Statt 1,1 KW hat das Moped 1,3 KW, Die Werksangabe ist nicht 40 km/h sondern 45 km/h.
Bei einer Kontrolle wäre ich schneller als in der ABE angegeben. Ist dies relevant?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Mit freundlichen Grüßen Costas ***
Sehr geehrter Herr ***(Costas),
nach nochmaliger Überprüfung der Original Betriebserlaubnis aus dem Archiv der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt der ehem. DDR kann ich Ihnen mitteilen, dass die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps SR2E dort mit 40km/h festgeschrieben wurde. Die Nennleistung ist mit 1,5 PS (= 1,11 KW) festgehalten. Wie es zu den von Ihnen dargelegten abweichenden Werksangaben gekommen ist, kann ich nicht nachvollziehen.
Für den Fall einer Verkehrskontrolle weisen Sie bitte auf die unter Ziffer 5 der Datenbestätigung mit der Angabe MOPED BIS 50 KM/H vermerkte Fahrzeugklasse hin. Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm3 Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Nach hiesiger Auffassung wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen R. S. Kraftfahrt-Bundesamt Abteilung Fahrzeugtechnik 24932 Flensburg Telefon 0 461 316-**** Telefax 0 461 314-**** mailto: ******@kba.de
Internet: www.kba.de
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