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> Original Betriebserlaubnis mitführen?
Feuerball
Geschrieben am: 11.06.2013, 19:31
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Hallo heute habe ich nun auch die Originale Betriebserlaubsnis zu meiner S51 bekommen.
Nun stellt sich mir die frage ob ich die immer mit dabei haben muss.
Wäre ja schade drum wenn die Kaputt geht.
Reicht eine Kopie oder muss ich beim KBA eine zusätzliche beantragen.
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Andi93
Geschrieben am: 11.06.2013, 19:33
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Ich hab auch immer nur eine Kopie mit, auch von den neuen KBA-ABEs.


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Feuerball
Geschrieben am: 11.06.2013, 19:36
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Schon mal damit angehalten worden?
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Fahrrad-Wahn
Geschrieben am: 11.06.2013, 20:24
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Also ich habe meine originale ABE zusätzlich einschweißen lassen und führe sie stets mit. Angehalten wurde ich allerdings noch nie, was wohl weniger an meinem zügigen Fahrstil, als viel mehr an den arbeitsscheuen Polizisten hier liegt.

Werde mir aber trotzdem noch eine neue vom KBA holen und dann kommt die alte an die Wand.


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... sagt Hannes!

Ich bin nur ein Mann, doch auch ich hab Gefühle.
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Wenn ich durchzählen müsste: es sind ungefähr 3
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 11.06.2013, 21:43
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QUOTE (Fahrrad-Wahn @ 11.06.2013, 21:24)
Also ich habe meine originale ABE zusätzlich einschweißen lassen und führe sie stets mit. Angehalten wurde ich allerdings noch nie, was wohl weniger an meinem zügigen Fahrstil, als viel mehr an den arbeitsscheuen Polizisten hier liegt.

Werde mir aber trotzdem noch eine neue vom KBA holen und dann kommt die alte an die Wand.

Das ist nicht zulässig und du machst dich strafbar! Wenn du die originale ABE bzw. den Registrierschein hast, dann kannst du keine neuen beantragen! Du hast laut Gesetz immer die originalen Papiere mitzuführen. Vom Führerschein oder der Versicherungskarte hast du ja auch das Original dabei. 😉

Wenn du bei der Kontrolle nur eine Kopie dabei hast, dann kostet das in der Regel 10€. Ich denke das ist es nicht wert.

Nur wem die originale ABE verloren gegangen ist, kannst du beim KBA eine Zweitschrift beantragen. Ist wie beim Auto. Nur musst du hier auch noch eine Eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben! Das hat den Sinn, dass hier kein Unfug getrieben wird.

Grüße Jörg


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Grüße Jörg

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Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


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Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Fahrrad-Wahn
Geschrieben am: 12.06.2013, 04:22
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Das wusste ich nicht. Aber woher wollen die wissen, dass / ob ich die alte ABE noch habe?


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Andi93
Geschrieben am: 12.06.2013, 04:54
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QUOTE (Feuerball @ 11.06.2013, 20:36)
Schon mal damit angehalten worden?

In den ganzen 4 Jahren, seit dem ich den Lappen habe, wurde ich gerade mal ein Mal angehalten und da wollten die nur den Führer- und Versicherungsschein sehen. Soll auch eher die Regel sein, zumindest hier im Osten.


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Feuerball
Geschrieben am: 12.06.2013, 05:20
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Naja ok ich werde trotzdem nur mit Kopie fahren und dann halt Notfalls die 10€ bezahlen.
Die Originalen Papiere sind für mich unbezahlbar.
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enrico-82
Geschrieben am: 12.06.2013, 07:11
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rolleyes.gif du hast keine 25 EUR?

Wenn man dich anhält zahlst du dann 35 EUR - toll gespart thumbsup.gif



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Viele Grüße,
Enno


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 12.06.2013, 09:15
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QUOTE (Feuerball @ 12.06.2013, 06:20)
Naja ok ich werde trotzdem nur mit Kopie fahren und dann halt Notfalls die 10€ bezahlen.
Die Originalen Papiere sind für mich unbezahlbar.

Hallo Namenloser! Hast du keinen Vornamen oder bist du nur zu faul ihn unter deine Beiträge zu schreiben! Es gibt von dir ja noch nicht mal eine Vorstellung in der Userecke.

Ich verstehe deine Aussage nicht und deine Gründe nur eine Kopie mitzuführen sind auch nicht wirklich nachvollziehbar. Ich habe meine originalen Papiere immer da dabei! Diese stecken bei mir in einer durchschtigen Schutzhülle und diese stecke ich dann in meine Innentasche der Jacke. Passiert ist hier noch nie was.

Mit den 10 € zahlen ist es ja nicht getan. wink.gif Zusätzlich musst du die originale Betriebserlaubnis dann auch noch auf der Wache vorzeigen.

Und den beiden anderen Jungspunden möchte ich noch folgendes mit auf den Weg geben. Auch wenn ihr bisher die BE nicht vorzeigen musstet wird das irgendwann der Fall sein. Es gibt immer ein erstes Mal. Solche Aussagen wie eure kommen auch von Leuten, die immer besoffen fahren. Ach die haben mich noch nie kontrolliert, da wo ich lang fahre ist ja niemand usw.

Erwischt werden sie bis auf wenige Ausnahmen alle irgendwann! Es ist nur eine Frage der Zeit.

Ihr seid jung und müsst eben auch erst selbst eure schlechten Erfahrungen sammeln, bevor ihr schlauer werdet. Ist ja das Gleiche wenn Papa was sagt, der hat ja auch nicht recht und man hört nicht auf die Ratschläge. Erst wenn es zu spät ist, denkt man sich...hätte ich doch mal auf ihn gehört, er hatte ja recht. wink.gif

Grüße Jörg



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schwalbe rider
Geschrieben am: 12.06.2013, 15:06
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Mich haben Die schon 3x Kontrolliert...
Habe auch nur eine Kopie von den KBA Papieren einstecken.
Habe es auch groß darauf geschrieben und ich sag den Polizisten immer bevor ich Ihm die Kopie in die Hand drücke "Das ist eine Kopie damit sie es wissen! Nicht dass ich was wegen Urkundenfälschung oder so dranbekomme!" Der sagt dann in der Regel "Ok" und gut. Einmal hat eine Politesse gemeint, ich solle Es eischweißen lassen. blink.gif

Wenn Dir nicht gerade so ein Karrieregeiler vor Dir steht ist es eigentlich egal. Die nehmen den Wisch ganz normal mit ins Auto zum Überprüfen wink.gif
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Feuerball
Geschrieben am: 12.06.2013, 16:05
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 12.06.2013, 10:15)

Ich verstehe deine Aussage nicht und deine Gründe nur eine Kopie mitzuführen sind auch nicht wirklich nachvollziehbar. Ich habe meine originalen Papiere immer da dabei! Diese stecken bei mir in einer durchschtigen Schutzhülle und diese stecke ich dann in meine Innentasche der Jacke. Passiert ist hier noch nie was.
Grüße Jörg


Naja ich bin der Meinung das wenn 23 Jahre altes Papier täglich mit sich geführt wird es durch aus auch mal zu Gebrauchsspuren kommen kann.

Wie ist das eigentlich mit der Betriebserlaubnis wer sie besitzt ist auch Besitzer des Mopeds?
Ist ja nicht wie beim Auto das es ein KFZ Brief und Schein gibt.

Das beudetet für mich noch ein höheres Risiko mal Jacke wo angehangen und einer klaut am ende noch den Schein.

QUOTE (enrico-82 @ 12.06.2013, 08:11)
rolleyes.gif  du hast keine 25 EUR?

Wenn man dich anhält zahlst du dann 35 EUR - toll gespart  thumbsup.gif

woher nimmst jetzt die 25€ es war die rede davon das man 10 bezahlen muss bei nicht mitführen des Scheines

Gruß Matthias
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Andi93
Geschrieben am: 12.06.2013, 18:43
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 12.06.2013, 10:15)
Hallo Namenloser! Hast du keinen Vornamen oder bist du nur zu faul ihn unter deine Beiträge zu schreiben! Es gibt von dir ja noch nicht mal eine Vorstellung in der Userecke.

Und den beiden anderen Jungspunden möchte ich noch folgendes mit auf den Weg geben. Auch wenn ihr bisher die BE nicht vorzeigen musstet wird das irgendwann der Fall sein. Es gibt immer ein erstes Mal. Solche Aussagen wie eure kommen auch von Leuten, die immer besoffen fahren. Ach die haben mich noch nie kontrolliert, da wo ich lang fahre ist ja niemand usw.

Den ersten Abschnitt hätte man aber auch freundlicher formulieren können. _console.gif

Das war nur meine persönliche Erfahrung und auch von Leuten, die ich kenne. Also immer schön geschmeidig bleiben. wink.gif







PS: Hat dich die Sache mit den Schwalben-Rahmen so sehr irritiert, dass du nicht mehr darauf antwortest? blink.gif


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 12.06.2013, 19:54
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Matthias, das was du schreibst ist doch kein Argument, denn wie soll denn in der Schutzhülle was an die Papiere kommen? Und zwecks Verlust der Papiere ist das auch kein Argument, denn dann müsste man ja auch den Führerschein, Versicherungsbescheinigung und Bankkarte etc. daheim lassen oder kann dir die keiner klaun oder kannst du die nicht auch verlieren?

Wenn der Gesetzgeber vorschreibt es ist das Original mitzuführen, dann kann man sich nicht seine eigenen Regeln basteln. Wie erwähnt sehen es manche wohl nicht so eng, aber wer strickt nach dem Gesetz geht, kassiert ab. Das hat auch nix mit Karieregeil zu tun.

Wenn dir die BE geklaut wird, dann kann der Dieb nicht einfach behaupten, dass dann ihm das Moped gehört. So einfach ist das dann auch nicht. Außerdem erstattet man dann ja auch Anzeige oder bei Verlust eine Verlustanzeige.

Wegen mir macht was ihr denkt, im Ernstfall zahlt ihr eben. wink.gif

Andi... ich war jetzt letzte Woche am UT und nebenbei arbeite ich auch noch was, deswegen war es mir noch nicht wieder möglich mit dem Thema zu befassen.

Grüße Jörg


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mulchhüpfer
Geschrieben am: 17.06.2013, 11:00
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 12.06.2013, 20:54)
Wenn der Gesetzgeber vorschreibt es ist das Original mitzuführen, dann kann man sich nicht seine eigenen Regeln basteln.

Die ABE mitzuführen, ist auch aus meiner Sicht unsinnig. Für mein Alltagsmoped habe ich nicht mal eine. Es gibt Gesetze, bei denen hat sich allgemein (auch unter Polizisten) herumgesprochen dass die Unsinn sind, und deren Nichtbeachtung weder sicherheitsseitig noch moralisch verwerflich ist. Das ist der Grund, warum die ABE zumindest im Osten nicht wirklich kontrolliert wird.

Ich werde so im Schnitt ca. 2x pro Jahr einer allg. Verkehrskontrolle unterzogen. Noch nie wollte ein Polizist eine ABE sehen. Und ich fahre bereits seit 10 Jahren. Ein einziger meinte mal "also, eigentlich müssen se auch die ABE mitführen, ne?" Das wars. Die Bullen wissen auch, dass das mit der ABE bisschen schwachsinnig ist. Schließlich ist in der original DDR-ABE ein falscher Fahrzeughalter eingetragen usw., diesen zerbröselten Schriebs aus einem Staat der nicht mehr existiert kann keiner wirklich ernst nehmen, und dass ne Simson Schwalbe ein Fahrzeug mit Betriebserlaubnis ist, weiß auch der beschränkteste Ordnungshüter.

Klar es gibt eine Restwahrhscienlichkeit, dass die Bullen einem eben doch die 10 € Verwarnungsgeld abknöpfen, wenn man die ABE nicht in der Tasche hat. Darüber darf man sich dann natürlich nicht beschweren, wenns eben doch mal passiert. Aber wie gesagt, zumindest in Ostdeutschland habe ich noch nie gehört dass jemand deshalb Strafe zahlen musste. Und ich kenne hier einige langjährige "ABE-Verweigerer", die täglich unterwegs sind.

Wer den Gedanken ganz und gar nicht ertragen kann, potentiell rechtswidrig zu handeln, der soll sich die ABE ebend einstecken, allen anderen empfehle ich, die Geldbörse nicht unnötig dick zu machen und das gute DDR-Papier in einem Ordner zuhause zu schonen. Eine Kopie mitzuführen ist sogar noch sinnloser als das Original dabeizuhaben. Wenn wirklich mal ein pingeliger Polizist kommt, wird ihm eine Kopie gewiss nicht ausreichen. Ich spreche hier ausdrücklich für die Situation in Ostdeutschland. Im Westen würde ich vorsichtshalber tatsächlich mit ABE in der Tasche fahren.


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