Beleuchtungsteile mit Prüfzeichen, MZA lenkt ein !!!
domdey |
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Manchem von euch, der in der MZA-Vertriebsseite "blätterte", ist sicher schon aufgefallen, dass etliche Lichtaustrittskappen für Blinkleuchten, Rückleuchten, Streuscheiben etc. nicht mehr lieferbar sind . Das hat einen ganz besonderen Grund : MZA lässt diese Teile jetzt prüfen !Da denken sich jetzt viele : "AAhh, das wurde aber auch Zeit !"Ist soweit richtig, und der eine oder andere von euch hatte wegen des einen oder anderen nicht vorhandenen Prüfzeichens Ärger mit der Staatsmacht . Schön und gut . Die Kehrseite der Medaille ist, dass die Prüfungen bei den anerkannten Prüforganisationen ja etwas kosten . Und das nicht zu knapp . Richtet euch also darauf ein, dass komplette Rückleuchten dann eben für das Dreifache des üblichen Preises zum Verkauf stehen . Eine Lichtaustrittskappe für die eckige Rückleuchte für KR 51 oder SR 4 kostet dann nicht mehr 5 Euro und ein paar zerlederte, sondern gut und gerne 15,- bis 20,- EUR !!! Die Staatsmacht versucht, besonders im alten Bundesgebiet, Simson-Fahrzeuge wegen fehlender Prüfzeichen mit aller Macht aus dem Verkehr zu ziehen ! Auch die Prüforgane, wie TÜV spielen diese dreckigen Spielchen mit ! Das E15 auf der runden Lichtaustrittskappe für S 51 oder S 70 kam erst Mitte der 80er Jahre ! Man darf der Staatsmacht also nicht alles abnehmen und erkundigt sich erst einmal . Denkt daran, dass im Falle des Falles der Versicherungsschutz erlischt ! Von der BE ganz zu schweigen ! In diesem Sinne : Cool bleiben !
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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz
Fahrzeuge: SR 4-3 "Sperber" Bj '69 SR 4-1 "Spatz" Bj. '76 SR 4-2/1 "Star" Bj. '74 SR 4-4 "Habicht" Bj. '73 KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78 ... und es kommen noch mehr ...
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Svidhurr |
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Für den gehobeneren Preis, sind ja mit etwas Geduld noch TGL geprüfte Teile zu bekommen Deswegen kaufe ich solche Sachen, wenn sie im Angebot sind. Ist wie zu DDR Zeiten, Hamstern
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Gruß Svid (Thomas)
Ich sammle die Daten der Stoye SW. Bitte sendet mit per PN - Rahmen Nummer und Bj. Die Quellen (Besitzer) behalte ich natürlich für mich.
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Rush |
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Dass lese ich echt gerne domdey !!! Ich finde 15-20€ auch OK . Mein Spatzi hat momentan noch eine RotOrange Kappe ohne Prüfzeichen und das ist nicht schön... .
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MfG Rico OST-Fahrzeugefahrer grüßen OST-Fahrzeugefahrer!.... Besser man hat was und braucht's nicht als braucht was und hat's nicht
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kradschütze |
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[/QUOTE] Denkt daran, dass im Falle des Falles der Versicherungsschutz erlischt ! Von der BE ganz zu schweigen Wer erzählt nur immer so einen Unsinn? Die BE erlischt zwar, aber doch nicht der Versicherungsschutz! Ihr könnt an die Teile ranbauen, was Euch gefällt. Die Versicherung wird immer zahlen. Fahren ohne BE ist nur eine Ordnungswidrigkeit!! Steht so klar im Gesetz!
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Gruß, Sven
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domdey |
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Ich bezog mich durchaus auf den Fall des selbstverschuldeten Unfalles . Dann will ich noch eines klarstellen . Fahren ohne BE 10,-€ Strafe (Wenn der Bulli ein Auge zudrückt, bleibt's bei 'ner Ermahnung), keine BE für das Fahrzeug haben ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit mindestens einem Punkt und 50-100,-€ Strafe geahndet . Die Qualität der Teile ist immer noch der Ka...; äähh, Knackpunkt . MZA arbeitet dran . Denkt bitte daran, dass originale DDR-Teile irgendwann mal nicht mehr zu kriegen sind . Daran sind dann zum grossen Teil auch solche "Hamster" wie der domdey schuld !
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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz
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Starsailor |
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QUOTE (domdey @ 16.10.2013, 23:00) | Manchem von euch, der in der MZA-Vertriebsseite "blätterte", ist sicher schon aufgefallen, dass etliche Lichtaustrittskappen für Blinkleuchten, Rückleuchten, Streuscheiben etc. nicht mehr lieferbar sind . Das hat einen ganz besonderen Grund :
MZA lässt diese Teile jetzt prüfen !
Da denken sich jetzt viele : "AAhh, das wurde aber auch Zeit !" Ist soweit richtig, und der eine oder andere von euch hatte wegen des einen oder anderen nicht vorhandenen Prüfzeichens Ärger mit der Staatsmacht . Schön und gut . Die Kehrseite der Medaille ist, dass die Prüfungen bei den anerkannten Prüforganisationen ja etwas kosten . Und das nicht zu knapp . Richtet euch also darauf ein, dass komplette Rückleuchten dann eben für das Dreifache des üblichen Preises zum Verkauf stehen . Eine Lichtaustrittskappe für die eckige Rückleuchte für KR 51 oder SR 4 kostet dann nicht mehr 5 Euro und ein paar zerlederte, sondern gut und gerne 15,- bis 20,- EUR !!! Die Staatsmacht versucht, besonders im alten Bundesgebiet, Simson-Fahrzeuge wegen fehlender Prüfzeichen mit aller Macht aus dem Verkehr zu ziehen ! Auch die Prüforgane, wie TÜV spielen diese dreckigen Spielchen mit ! Das E15 auf der runden Lichtaustrittskappe für S 51 oder S 70 kam erst Mitte der 80er Jahre ! Man darf der Staatsmacht also nicht alles abnehmen und erkundigt sich erst einmal . Denkt daran, dass im Falle des Falles der Versicherungsschutz erlischt ! Von der BE ganz zu schweigen !
In diesem Sinne : Cool bleiben ! |
Das finde ich ja gut!
Besser etwas mehr ausgeben, aber dafür bekommt man Teile mit Prüfzeichen, als billig, was man dann gar nicht benutzen darf.
Ich bin mal gespannt, wie sich dann die Preise für original DDR Gläser entwickelen werden.
Vielleicht teilt sich dann auch der Markt in Originalfetischisten und Teilzeit-Restaurateure.
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Grüße, Christian
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Rush |
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Häääh...wenn ich Teile verbau ohne Prüfzeichen sind die nicht geprüft . Wenn ein Blinker von mir verbaut wird der irgendwohin leuchtet und jemand denn übersieht und mir reinfährt ist das sicher keine Ordnungswidrigkeit und da zahlt keine Versicherung . Ich hab mich auch auf einen selbstverschuldeten Unfall bezogen . Soweit richtig . Ich will mich nicht rumstreiten aber ich dache das es so wäre . QUOTE | Lesen muss man können. |
Wieso muss man sowas schreiben ? Ich find das echt nicht fair ( weil das rein zum provozieren dient ).
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MfG Rico OST-Fahrzeugefahrer grüßen OST-Fahrzeugefahrer!.... Besser man hat was und braucht's nicht als braucht was und hat's nicht
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kradschütze |
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Bleib ruhig, Rico! In diesem Fall zahlt die Versicherung und es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit. So steht es im Gesetz und so ist die höchstrichterliche Rechtsprechung. Soweit also falsch. Das soll keine Aufforderung zum Verbau von illegalen Teilen sei, aber kriminalisieren muss man das auch nicht. Alles Panikmache. Können wir gern in Greiz auf dem "Flughafen" vertiefen. Du wohnst übrigens ganz in meiner Nähe.
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Gruß, Sven
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Rush |
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QUOTE | Bleib ruhig, Rico! In diesem Fall zahlt die Versicherung und es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit. So steht es im Gesetz und so ist die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Soweit also falsch.
Das soll keine Aufforderung zum Verbau von illegalen Teilen sei, aber kriminalisieren muss man das auch nicht. Alles Panikmache.
Können wir gern in Greiz auf dem "Flughafen" vertiefen. Du wohnst übrigens ganz in meiner Nähe. |
Wieder was gelernt . Mal sehen (mit Greiz) , ich würde mich freuen .
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MuZ |
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Das Verbauen ungeprüfter Beleuchtungskappen ist eine Ordungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von 25€ geahndet wird. Tatbestandsnummer 123112 Die Betriebserlaubnis nach §19 StVZO erlöscht dabei noch nicht; denn wie soll bei diesen Kappen eine konkrete Gefahr begründet werden? Somit ist die ganze Sache eine kalkulierbare Gesetzesübertretung Solange alles in seinen richtigen Farben rumblinkert, sehe ich keinerlei Probleme.
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Marcel
meine Fahrzeuge:
Dürkopp Damenrad - Bj 1926 Terrot PU 225 - Bj 1933 MZ RT 125 /3 - Bj 1960 Simson S50 B1 - Bj 1977
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