Hallo,
eine Frage an die Experten. Da ich aus der ETZ-Ecke komme stehe ich da ein wenig auf dem Schlauch.
Eine Bekannte, 16 Jahre alt, möchte mit aller Gewalt eine S 51 kaufen. Wir haben uns da ein Objekt (EZ: 1987) ausgemacht, bei welchem aber die orignalen Papiere (Betriebserlaubnis pp.) verloren gegangen sind, eigentlich nichts ungewöhnliches. Jetzt hat der Verkäufer über das KBA neue Papiere angefordert und es wurde auch ein neues Typenschild angebracht.
In den Papieren stehen natürlich auch die 60 km/h Höchstgeschwindigkeit. Jetzt hat das Mädchen Angst, dass sie die Maschine nicht mit dem kleinen Führerschein und einem Versicherungskennzeichen fahren darf. Sie hat Angst vor Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.
Ich habe einige Suchfunktionen durchgesehen, aber nichts passendes gefunden. Da war doch auch was mit dem Einigungsvertrag.
Wer kann mir da auf die Schnelle weiterhelfen?
Ich danke schon mal für die guten Hilfestellungen.
Es grüßt Euch
MK