Hallo,
eine vergleichbare Situation hatte ich vor 2 Jahren.
Eine RT 125/2 - allerdings bereits in der Vollnabenausführung -
verbaut war ein E-Rahmen 769 27 XX
ohne Typenschild.
Papiere waren ebenfalls keine vorhanden.
Wie rtwolle schon schrieb interessiert den TÜV bzw. die Zulassungsstelle
erstmal nur die Fahrgestellnummer, die im Rahmern eingeschlagen ist, um
zu überprüfen, ob das Teil nicht als gestohlen gemeldet ist.
Nachdem dies abgeklärt war wurde meine Maschine als
125/2 zugelassen.
Deine Maschine als / 3 zuzulassen macht meines Erachtens wenig Sinn.
Abgesehen vom Rahmen, der bei der / 2 und / 3 meines Wissens identisch ist,
besitzt das Moped vermutlich doch alle Kennzeichen einer / 2 (Halbnabenausführung)
als da sind
3-Gang-Motor, Vergaser ohne Zwischenflansch zum Zylinder, Halbnaben,
3-eckige kleine Bemmenbüchse, Fußbremse über Gestänge und nicht über Bowdenzug .....
Ich würde daher das Typenschild abmontieren, die FIN ist ja zusätzlich am Rahmen eingeschlagen
und die Kiste als / 2 deklarieren
Blanko-Typenschilder gibts zu kaufen, da kannst Du die Daten aus dem Fahrzeugschein dann eingravieren (lassen)
Gruß Klaus
Angefügtes Bild