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> Führerschein weg wenn angehalten?, Wie titel
lolofant5
Geschrieben am: 05.12.2016, 18:44
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Hallo alle ,,Simsonisten" ^^,
ich wollte mal wissen wie das ist wenn ich jetzt zum Beispiel mit meiner S51 mit einem Originalem S70 Motor angehalten werden würde.
Das es sehr unauffällig ist ist mir klar aber was ist wenn sie es rauskriegen?
Muss ich dann nur zurückbauen und z.B. mit einer Geldstrafe rechnen oder wird mir der Führerscehin weggenommen und ich bekomme eine Auto-Führerschein-Sperre?.

Danke schon mal im vor Hinaus wink.gif hmm.gif
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Andi0105
Geschrieben am: 05.12.2016, 19:16
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Hast du den Motorradfürherschein oder nur Klasse M ( 50ccm )
Wenn M, würdest du schwarz fahren. Straftat. Du bist am A... wink.gif

Wenn du die Motorrad fleppen hast, wäre es nur Versicherungsbetug und Steuerhinterziehung und eine nicht eingatragene Veränderung am Fahrzeug....

Mfg Andi
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lolofant5
  Geschrieben am: 05.12.2016, 19:19
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Ja, das ist mir schon klar, aber wie hoch wäre die Strafe? Geldstrafe oder doch noch mehr?
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kradschütze
Geschrieben am: 05.12.2016, 19:44
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Ja nee alles klar. Bevor Du Andis Frage nicht beantworten willst, kann Man Dir nicht helfen. Im Moment ist bis zur Todesstrafe alles drin. wink.gif
Am besten ist natürlich, Du machst einfach den Praxistest und berichtest uns dann, wenn Du wieder draußen bist, bzw. doch nicht hingerichtet worden bist. thumbsup.gif


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Gruß, Sven
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lolofant5
Geschrieben am: 05.12.2016, 19:48
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Ja, ich habe AM und in DE gibt es keine Todesstrafe mehr ^^
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klaus30
Geschrieben am: 05.12.2016, 20:31
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Steuerhinterziehung kommt erst ab 125ccm, untendrunter ist es steuerfrei. wink.gif

Dennoch hat man eine erloschene Betriebserlaubnis (siehe Bußgeldkatalog), erloschenen Versicherungsschutz, Fahren ohne Führerschein, Verstoß gegen das Zwangsversicherungsgesetz für Fahrzeuge usw. Dies führt je nach Einzelfall bei einer Kontrolle zum Mängelschein, Anzeige(n), Geldstrafen, Punkten und kann dann auch in Führerscheinsperren enden. Alles in allem absolut nicht zu empfehlen, nur um ein bisschen schneller unterwegs zu sein.

Und im Falle eines Unfalls wird einem bei Schadensersatzansprüchen usw auch gleich anders, wenn die eigene Versicherung die Zahlungen genau aus oben genannten Gründen verweigert. rolleyes.gif


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Schöne Grüße aus Mittelsachsen!
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jbie
Geschrieben am: 05.12.2016, 20:45
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QUOTE (lolofant5 @ 05.12.2016, 19:48)
Ja, ich habe AM und in DE gibt es keine Todesstrafe mehr ^^

Bist du da sicher? Ich glaube das gibt es für Fahrad-, Motorrad- und Busfahrer noch.

Auf jeden Fall ist die Überlegung irrwitzig.
Wenn Du Dir keinen Kopf machst und so auf der Straße rum fährst,
musst Du hier auch nicht posten. Wahrscheinlich passiert Dir dann auch nichts,
denn Verrückte und Besoffene beschützt der liebe Gott.

Wenn Du dir einen Kopf machst ist es wahrscheinlich das Du eben so nicht
auf der Straße rum fährst. Dann macht die Fragestellung auch keinen Sinn.

Nehmen wir mal ein Beispiel ohne Personenschaden, also noch harmlos.
Du hast einen Unfall mit einem i7 da du den überhört hast.
Deine Haftpflichtversicherung zahlt nicht.

Jetzt rechne mal wie viele Umbauten du legal zulassen kannst für das Geld
was die Reparatur an dem i7 kostet.

Gruß Jürgen


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Gruß Jürgen
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Unhold
Geschrieben am: 07.12.2016, 18:02
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Wenn du nur Führerschein AM hast und mit dem 70cm³ Motor erwischt wirst, dann wirste wohl wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Biste noch unbescholten und hast dich bisher nicht beim Kiffen, Koksen oder Pferdefisten erwischen lassen, dann gibt's nur Geldstrafe. Haste aber hingegen schon satt was auf dem Kerbholz, dann geht's ab nach Sing Sing. Dann heißt es "immer die Seife gut festhalten". laugh.gif


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der Unhold
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ddr-driver
Geschrieben am: 07.12.2016, 18:26
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Wie der Unhold schon schrieb, gibts eine Geldstrafe (ca. 300€) und je nach dem was Du schon auf dem Kerbholz hast, noch mehr. Ob Du Deinen Führerschein verlierst, kann ich nicht genau sagen, denke aber mal eher nicht. Allerdings kannst Du eine Führerscheinsperre bekommen, das heißt du darfst für eine bestimmte Zeit keinen Schein mehr machen (lernt man in der Fahrschule).


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Unhold
Geschrieben am: 07.12.2016, 18:36
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Ja, die Fahrerlaubnis kann auch zusätzlich zur Geldstrafe (oder Knast blink.gif ) noch nach §69 des Strafgesetzbuches eingezogen werden oder auch nur ein befristetes Fahrverbot nach §44 StgB verhängt werden, je nachdem, ob der Amtsrichter 'ne tolle Nacht mit seiner Ollen hatte, oder nicht. laugh.gif


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der Unhold
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jbie
Geschrieben am: 07.12.2016, 18:45
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Das ist alles richtig was in den letzten Beiträgen steht.

Aber! nur ein Teil der an Ärger auf dich zu kommt.

Fahren ohne ABE und Versicherungsbetrug kommt evtl. noch dazu!

In der Summe endet das auf jeden Fall vor Gericht.

Aber wenn man auf sowas steht, es wird auf jeden Fall
interessanter als das derzeitige Fernsehprogramm.

Ich kenne das von einem Bekannten Jugendlichen, der erwischt wurde mit
einem Auto ohne Stoßdämpfer, Unterbodenbeleuchtung, Sportauspuff Marke Eigenbau
und und und, also fällt alles kaum auf, mit frisch gedruckten Führerschein.
Die Strafe war bombastic, passend zum Aufkleber auf der Heckscheibe.
Dazu kamen noch die Abschleppkosten.

Gruß Jürgen


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Gruß Jürgen
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subfossil
Geschrieben am: 08.12.2016, 09:06
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Und ich dachte immer, es gibt keinen dummen Fragen. weep.gif

Wie kann man denn so dämlich sein so eine Frage in einem öffentlichen Forum überhaupt zu stellen?Am besten fragst du bei der nächsten Polizei Kontrolle direkt mal die Herren von der Staatsmacht. Am besten lässt du dich gleich per Peterwagen zum Dienststellen Leiter bringen. rolleyes.gif


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Mfg Nico
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jbie
Geschrieben am: 08.12.2016, 18:07
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12 Beiträge in 3 Tagen ist doch gut für das Forum.
Da darf auch die Frage mal dämlich sein, oder?

Gruß Jürgen


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Gruß Jürgen
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subfossil
Geschrieben am: 09.12.2016, 13:07
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Kann jetzt keinen Hinweis darauf finden das sich die Qualität des Forums durch solche Diskussionen verbessert. hmm.gif


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Mfg Nico
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Otto
Geschrieben am: 09.12.2016, 15:23
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QUOTE (subfossil @ 09.12.2016, 13:07)
Kann jetzt keinen Hinweis darauf finden das sich die Qualität des Forums durch solche Diskussionen verbessert. hmm.gif

Ich find's lustig...


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Mein Fuhrpark

Twingo C06 Bj 1998 zurzeit mal wieder abgemeldet und in Schweißkur
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http://www.twingotuningforum.de/thread-38712.html
Saab 9-3 bj. 1999 abgemeldet seit 03/2022
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DKW RT100 Bj. 1939 (eigentlich Teileträger für oben, aber wer weiß...)
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