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> Oldtimer mit H-Zulassung mit Saison-Kennzeichen
LordHelmchen
Geschrieben am: 16.02.2017, 13:11
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Hi Leute,

vielleicht darf der eine oder oder andere ein Kfz mit H-Zulassung sein Eigen nennen. Die Bundesregierung (Bundesrat genauer) hat eine Änderung im Bereich der Oldis getätigt. Demnach dürfen jetzt Fahrzuge mit H-Kennzeichen auch mit Saison-Kennzeichen zugelassen werden.

Hier mal ein Auszug

5. § 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können
als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
....
„Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums
1. in Betrieb genommen oder
2. abgestellt
werden. Der Halter darf
1. die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder
2. dessen Abstellen
auf öffentlichen Straßen nur anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach
Satz 5 vorliegen.“....

Quelle:http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/953/to-node.html?cms_topNr=87#top-87 (Drucksache 770-16)
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Lowrider2905
Geschrieben am: 17.02.2017, 01:50
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Moin,

Ich würde diesen Vorschlag nicht annehmen. Es gibt das ganze Jahr über mal schönes Wetter zum fahren.

Ich habe einen anderen Verdacht: Da hier und da zu beobachten ist, dass mehr und mehr H Kennzeichen Fahrzeuge als Alltagswagen genutzt werden (In Hamburg 126er S Klassen, Audi 100, Audi 80 in meinem Umfeld) kann es ja sein, dass hier erstmal was eingeworfen wird, was irgenwann dann zur Vorschrift wird, weil durch die paar Eus Steuern und Versicherung dem Staat einiges durch die Lappen geht.

Will man zum Beispie ein nicht H Fahrzeug fahren was einen etwaigen Nutzwert wie ein Blazer K5 besitzt, ist man gezwungen sich einen SUV zu kaufen der in Versicherung und Steuern mal ganz schnell das 3 bis 5 fache kostet. Vater Staat freut es.


Wie soll das außerdem mit dem Saisonzusatz bei kleinen Kennzeichen funktionieren? ;-).

MfG Richard



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jan.h
Geschrieben am: 07.05.2017, 08:48
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Hallo u. Moin,

würde gern nächstes Jahr meine Pappe mi H zulassen, die Jahre sind rum.
Zählt der Tag der Erstzulassung ( 08/88) oder kann ich am 1.1. zu den Ämtern gehen?

VG jan.h
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Andi0105
Geschrieben am: 07.05.2017, 09:12
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Ich würde behaupten erst im August.

Wenn du am 1.1. gehen würdest, wäre der Trabant ja erst 29 Jahre und 4 Monate.

Mfg Andi
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cosca
Geschrieben am: 07.05.2017, 16:03
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QUOTE (LordHelmchen @ 16.02.2017, 13:11)
...Demnach dürfen jetzt Fahrzuge mit H-Kennzeichen auch mit Saison-Kennzeichen zugelassen werden...

Bevor jetzt einer sofort losrennt, das tritt am 01.10.2017 in Kraft. biggrin.gif
Und für die 30 Jahre zählt das Datum des "erstmaligen Inverkehrkommens". In der Regel wird das die EZ sein.
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jan.h
Geschrieben am: 07.05.2017, 19:32
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ich danke für die Info, hatte mir das schon so gedacht.

Gruß jan.h
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Willy
Geschrieben am: 07.05.2017, 21:13
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Moin,

ich werde das Saisonkennzeichen nehmen, diesen Winter bin ich zweimal mit dem alten Wagen gefahren, das lohnt das schon.

Gruß
Willy


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SR57
Geschrieben am: 09.05.2017, 01:52
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Manchen Zulassungsstellen reicht ein Alter von 30 Jahren nach Jahreszahl. Andere nehmen den exakten Tag der Ez als Stichtag. Am besten individuell mit Prüfer u. Zulassungsstelle abklären. Es gibt da Unterschiede die nicht sein dürften.
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mulchhüpfer
Geschrieben am: 21.05.2017, 19:47
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QUOTE (Lowrider2905 @ 17.02.2017, 01:50)
Ich habe einen anderen Verdacht: Da hier und da zu beobachten ist, dass mehr und mehr H Kennzeichen Fahrzeuge als Alltagswagen genutzt werden (In Hamburg 126er S Klassen, Audi 100, Audi 80 in meinem Umfeld) kann es ja sein, dass hier erstmal was eingeworfen wird, was irgenwann dann zur Vorschrift wird, weil durch die paar Eus Steuern und Versicherung dem Staat einiges durch die Lappen geht.

Will man zum Beispie ein nicht H Fahrzeug fahren was einen etwaigen Nutzwert wie ein Blazer K5 besitzt, ist man gezwungen sich einen SUV zu kaufen der in Versicherung und Steuern mal ganz schnell das 3 bis 5 fache kostet. Vater Staat freut es.


Wie soll das außerdem mit dem Saisonzusatz bei kleinen Kennzeichen funktionieren? ;-).

MfG Richard

Keine Sorge, in Deutschland gibt es eine starke (und vermögende) Oldtimer-Lobby. Die kümmern sich drum, dass es stets günstige Konditionen/Gesetze für das Fahren von Oldtimern gibt und geben wird. In dem Fall darf man sich also ausnahmsweise mal über den Einfluss der Reichen auf die Politik freuen, auch wenn die wohl eher ihren 300 SL im Sinn haben - da fällt auch für uns Trabifahrer was ab bei. laugh.gif


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Willy
Geschrieben am: 22.05.2017, 07:11
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Moin,

hier bei uns war es tagesgenau mit der Zuteilung des H Kennzeichens. selbst das Gutachten und die HU durften nicht vorher gemacht werden.

Und wenn ein Kennzeichen nicht passt, zu klein oder zu viele Ziffern, dann geht's halt nicht, da muss man halt weniger Ziffern nehmen oder, bei zu kleinen Kennzeichen eben wählen, groß und Saison oder klein und keine Saison.

Bei meiner ES175 war es nicht möglich ein LKR Kennzeichen zu bekommen um den erforderlichen Abstand zur Fahrbahn einhalten zu können. Ich sollte das Schutzblech ändern und das Rücklicht höher setzen.

Behörden sind manchmal sehr eigenartig.

Willy


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Lowrider2905
Geschrieben am: 23.05.2017, 17:59
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Nicht dein Ernst?!

Hatte vor Jahren in HH das Problem, dass für meinen Caddy das Kennzeichen HH-XX XXXH um eine Stelle zu lang war um auf dieses häßliche Kuchenblech zu passen.

Bin dann mit 2 Kleinen Kennzeichen in die Zulassungsstelle, danach mit dem Sachbearbeiter ans Auto, ihm die Problematik erörtert und zugleich auf mein bezahltes Wunschkennzeichen bestanden.

Dann kam der Leiter der Zulassungsstelle hinzu und alles war geritzt.

Ein Landkreis weiter habe ich auch nur von Problemem gehört. Wobei ich mir das mit dem Wunschkennzeichen nicht zerreden lassen würde.

MfG Richard


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MAWfreund
Geschrieben am: 23.05.2017, 18:14
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QUOTE (Willy @ 22.05.2017, 08:11)
Moin,

hier bei uns war es tagesgenau mit der Zuteilung des H Kennzeichens. selbst das Gutachten und die HU durften nicht vorher gemacht werden.

Und wenn ein Kennzeichen nicht passt, zu klein oder zu viele Ziffern, dann geht's halt nicht, da muss man halt weniger Ziffern nehmen oder, bei zu kleinen Kennzeichen eben wählen, groß und Saison oder klein und keine Saison.

Bei meiner ES175 war es nicht möglich ein LKR Kennzeichen zu bekommen um den erforderlichen Abstand zur Fahrbahn einhalten zu können. Ich sollte das Schutzblech ändern und das Rücklicht höher setzen.

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Willy

Für die ES 175 sollte man ein LKR Kennzeichen bekommen, es gibt dafür Sonderregelungen, der Beamte/tin war nur zu faul mal nachzuschlagen. Ich wurde extra in der Zulassungsstelle drauf hingewiesen das ich ein kleines nehmen soll wink.gif



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Grüße Maik
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Otto
Geschrieben am: 23.05.2017, 18:22
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Versteh ich nicht. Das Amt vergibt doch nur die Buchstabenkombination und nicht das Kennzeichenblech. Das Blech macht doch eine private Firma, die drucken dir alles auf das kleinste Blech - sieht im Zweifelsfall Schei... aus, das ist denen aber egal, du musst ja damit rumfahren. Habe noch nie gehört, dass es da irgendein Problem gab, ich fahre auch mit so einem kleinen Schild rum an meiner ZX6, ich habe das nicht gewollt, dass haben die einfach da drauf gedruckt und das wars dann...


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DKW RT100 Bj. 1939 (eigentlich Teileträger für oben, aber wer weiß...)
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MAWfreund
Geschrieben am: 24.05.2017, 14:39
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Das Amt gibt die Kennzeichengröße vor (steht auf der Quittung) damit gehst du zum Schildermacher, wenn er bspw eine andere als auf der Quittung angegebene Größe verwendet, bekommst du weder Plakette noch Siegel und darfst nochmal los...


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