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> S70 Vollabnahme Tipps, 81 km/h Eintragung sinnvoll? Kennzeichen
Felixk138
Geschrieben am: 14.05.2019, 07:02
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Hallo liebe SIMSON Fangemeinde,

ich bin stolzer Besitzer einer S70 Comfort.

- KBA Papiere habe ich
- Kaufvertrag habe ich

Weil das gute Stück nach dem Ende der DDR noch nicht zugelassen war, brauche ich nun eine Vollabnahme, sodass ich baldmöglichst auf die Zulassungsstelle kann.

In mehreren Threads habe ich von einer Eintragungsänderung auf 81 km/h gelesen, sodass sich der Versicherungsbeitrag reduziert.

Was haltet ihr davon?

Außerdem interessiert mich, ob man die maximale Kennzeichengröße in den Papieren vermerken lassen sollte. Wo genau kommt das Kennzeichen eigentlich hin?

Gibt es sonst noch Tipps, die ich bei der Vollabnahme beachten sollte?

Vielen Dank.
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mifatwin
Geschrieben am: 14.05.2019, 07:55
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Diese 81 km/h Regelung macht heute doch keinen Sinn mehr, oder?
Da war die Führerschein Regelung bei A1 noch anders. Heute hat man bei der A1 nur noch die 15 PS Grenze, Höchstgeschwindigkeit ist egal.

Die Kennzeichengröße kannst du eintragen lassen. Aber wozu, du bekommst doch eh das kleine?
Das Kennzeichen kommt unter das Rücklicht. Du brauchst also eins mit Ausschnitt was das Kennzeichen beleuchtet.

Naja, was heißt Tips.
- Beleuchtung, Bremsen und Hupe usw. sollte alles gehen
- nach dem Reifenalter wird genauso geguckt (auch wenn es gesetzlich eigentlich keine Rolle spielt). Aber mit alten Krempel lassen sie dich zu recht abtreten.
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Felixk138
Geschrieben am: 14.05.2019, 08:41
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Alles klar.

Danke für den Tipp wegen den Reifen!

Dann berichte ich, wenn alles geklappt hat!
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hallo-stege
Geschrieben am: 14.05.2019, 19:31
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QUOTE (Felixk138 @ 14.05.2019, 08:02)
- KBA Papiere habe ich
- Kaufvertrag habe ich

Weil das gute Stück nach dem Ende der DDR noch nicht zugelassen war, brauche ich nun eine Vollabnahme, sodass ich baldmöglichst auf die Zulassungsstelle kann.

Du hast eine gültige Datenbestätigung vom KBA, damit entfällt die Vollabnahme. Eine gültige Hauptuntersuchung reicht völlig aus.

Eine "Vollabnahme" ist lediglich eine Hauptuntersuchung mit gleichzeitiger Erstellung eines Datensatzes für die Zulassungsstelle. Diesen hast Du aber bereits auf den KBA Papieren.

Gehe zur Zulassungsstellle und beantrage die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens, da Deine S70 zulassungsfrei ist (siehe § 3 und 4 FZV). Damit entfällt auch eine eventuell von der Zulassungsstelle erwogene Aufbietung des Fahrzeugbriefes / ZB2.

Das Datum des "erstmaligen In - den Verkehr bringens" des Fahrzeuges ergibt sich aus dem Baujahr auf dem Typenschild (deswegen ist die Angabe des Baujahres bei zulassungsfreien Fahrzeugen dort Pflicht, § 59 StVZO)

Wenn Deine Zulassungsstelle trotzdem eine "Vollabnahme" fordert, würde ich zum Leiter (w/m) der Zulassungsstelle gehen, und auf die FZV verweisen.

Gruss von Frank


--------------------
50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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Felixk138
Geschrieben am: 14.05.2019, 21:04
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Das ist ja interessant. Aber TÜV brauche ich dann trotzdem zum Anmelden...
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Keo
Geschrieben am: 15.05.2019, 10:12
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Richtig, du geht mit deinen Papieren und Fahrzeug zum Tüv, ggf vorher bei der Versicherung die EVB Nummer geben lassen und mit den Sachen kannst du bei der Zulassungsstelle deine S70 anmelden und ein Kennzeichen holen
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MrRed
Geschrieben am: 15.05.2019, 10:51
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Lustig, ich hab gerade auch den Fall das meine S70 nach der Wende nie zugelassen war sondern auf 50ccm umgebaut und so gefahren wurde.
Ich dachte ich brauche da auch eine Vollabnahme.

Aber immerhin krieg ich dann schonmal ein Kennzeichen und Versicherung damit ich dann zum TÜV fahren kann?
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Dazzle
Geschrieben am: 15.05.2019, 18:42
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Ich weiß jetzt was ich mit meiner (echten) S70 E2 von 1988 mache die bisher im (geheizten) Bastelkeller stand...


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bredo
Geschrieben am: 08.06.2019, 10:27
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QUOTE (MrRed @ 15.05.2019, 10:51)

Aber immerhin krieg ich dann schonmal ein Kennzeichen und Versicherung damit ich dann zum TÜV fahren kann?

Das ist die falsche Reihenfolge.

Ohne gültige HU erhältst Du keine Zulassung. Ein Kennzeichen kannst Du Dir natürlich beim Schildermacher kaufen und dran schrauben, am Straßennverkehr teilnehmen darst Du aber noch nicht.


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bredo
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Wir rasen nicht, wir fliegen tief.
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Dazzle
Geschrieben am: 08.06.2019, 18:26
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Jein... Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung sind erlaubt.
https://www.autozeitung.de/ungestempelte-ke...ung-134010.html


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