Hier noch mal für alle die wichtigsten Passagen abgetippt (Gilt in diesem Falls 'S.29' für S51 B1-3, S51 B1-4 u.s.w. . Entsprechende Seiten gibt es auch für die anderen Varianten der S51- und S50-Baureihe):
"3.1. Einbau eines anderen Motors (bei Anpassung der elektrischen Anlage und des Vergasers):
innerhalb der Baureihe M 53 (ab Baujahr 1975) mit Antriebskettenrad z=14 und M 531/541 bzw. M 532/542 mit z=15 (siehe Punkt 0.7)
3.2. Umbau des Motors
innerhalb der Baureihe M 531/541 bzw. M 532/542 mit z=15 zulässig (siehe Punkt 0.7)"
PS: Der Hinweis beim M 53 "ab Baujahr 1975" beruht darauf, daß es bereits vorher M 53 Varianten gab, die aber nicht für den Einbau in den S50/S51-Rahmen geeignet waren (siehe M 53 für Vogel-Serie).
Angefügtes Bild
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Freitag, 26.07.2019, bis Sonntag, 28.07 2019, 3. oTTo (Oldtimertreffen Torgau) -
Besucht oTTo in Torgau
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