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> Beleuchtungsteile mit Prüfzeichen, MZA lenkt ein !!!
domdey
  Geschrieben am: 16.10.2013, 22:00
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Manchem von euch, der in der MZA-Vertriebsseite "blätterte", ist sicher schon aufgefallen, dass etliche Lichtaustrittskappen für Blinkleuchten, Rückleuchten, Streuscheiben etc. nicht mehr lieferbar sind .
Das hat einen ganz besonderen Grund :

MZA lässt diese Teile jetzt prüfen !

Da denken sich jetzt viele :
"AAhh, das wurde aber auch Zeit !"
Ist soweit richtig, und der eine oder andere von euch hatte wegen des einen oder anderen nicht vorhandenen Prüfzeichens Ärger mit der Staatsmacht .
Schön und gut . Die Kehrseite der Medaille ist, dass die Prüfungen bei den anerkannten Prüforganisationen ja etwas kosten . Und das nicht zu knapp .
Richtet euch also darauf ein, dass komplette Rückleuchten dann eben für das Dreifache des üblichen Preises zum Verkauf stehen .
Eine Lichtaustrittskappe für die eckige Rückleuchte für KR 51 oder SR 4 kostet dann nicht mehr 5 Euro und ein paar zerlederte, sondern gut und gerne 15,- bis 20,- EUR !!!
Die Staatsmacht versucht, besonders im alten Bundesgebiet, Simson-Fahrzeuge wegen fehlender Prüfzeichen mit aller Macht aus dem Verkehr zu ziehen ! Auch die Prüforgane, wie TÜV spielen diese dreckigen Spielchen mit ! dry.gif Das E15 auf der runden Lichtaustrittskappe für S 51 oder S 70 kam erst Mitte der 80er Jahre !
Man darf der Staatsmacht also nicht alles abnehmen und erkundigt sich erst einmal . wink.gif Denkt daran, dass im Falle des Falles der Versicherungsschutz erlischt ! Von der BE ganz zu schweigen ! wink.gif

In diesem Sinne : Cool bleiben !


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... und es kommen noch mehr ...
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schwalbe rider
Geschrieben am: 17.10.2013, 06:04
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Wenn bei dem verwendetem Material/ qualitätsbestimmungen und Passgenauigkeiten stimmen, wäre der Preiß noch im "Rahmen"...
Die 2-Farbigen Rücklichtkappen für die Schwalbe passen ja grauenhaft... Viel zu Groß der Mist!
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Svidhurr
Geschrieben am: 17.10.2013, 16:43
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Für den gehobeneren Preis,
sind ja mit etwas Geduld noch TGL geprüfte Teile zu bekommen wink.gif

Deswegen kaufe ich solche Sachen, wenn sie im Angebot sind.
Ist wie zu DDR Zeiten, Hamstern laugh.gif



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Gruß Svid (Thomas)

Ich sammle die Daten der Stoye SW.
Bitte sendet mit per PN - Rahmen Nummer und Bj.
Die Quellen (Besitzer) behalte ich natürlich für mich.
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Rush
Geschrieben am: 17.10.2013, 19:45
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Dass lese ich echt gerne domdey !!!
Ich finde 15-20€ auch OK . Mein Spatzi hat momentan noch eine RotOrange Kappe ohne Prüfzeichen und das ist nicht schön... cry.gif .


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MfG Rico
OST-Fahrzeugefahrer grüßen OST-Fahrzeugefahrer!....
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kradschütze
Geschrieben am: 17.10.2013, 20:01
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[/QUOTE]
Denkt daran, dass im Falle des Falles der Versicherungsschutz erlischt ! Von der BE ganz zu schweigen

Wer erzählt nur immer so einen Unsinn? _uhm.gif Die BE erlischt zwar, aber doch nicht der Versicherungsschutz! Ihr könnt an die Teile ranbauen, was Euch gefällt. Die Versicherung wird immer zahlen. Fahren ohne BE ist nur eine Ordnungswidrigkeit!! cool.gif

Steht so klar im Gesetz!



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Gruß, Sven
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Rush
Geschrieben am: 17.10.2013, 20:28
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QUOTE
Wer erzählt nur immer so einen Unsinn? Die BE erlischt zwar, aber doch nicht der

Versicherungsschutz! Ihr könnt an die Teile ranbauen, was Euch gefällt. Die Versicherung wird immer zahlen. Fahren ohne BE ist nur eine Ordnungswidrigkeit!!


Nein , leider nicht . Dass wäre ja zu schön wenn ich einfach Teile ohne Prüfzeichen verbauen darf ohne dafür ,,Bestraft'' zu werden . Warum sollte MZA die Teile prüfen lassen b.z.w. warum stand bisher immer unter den Rülikappen ,,nicht im Bereich der StVZO zugelassen'' . Naja , gleich wird domdey kommen und alles genauer aufklären .


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MfG Rico
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ddrschrauber
Geschrieben am: 17.10.2013, 20:35
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Lesen muss man können. Die Betriebserlaubnis ist erloschen. Wenn das Moped dann auf öffentlichen Straßenland bewegt wird, ist es eine Straftat. Der Versicherungsschutz bleibt aber trotzdem (vorläufig) bestehen. Die Versicherung muss zahlen. Wenn der Schaden allerdings vorsätzlich war, musst du die Versicherungssumme wieder zurückzahlen.

Der Tim


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kradschütze
Geschrieben am: 17.10.2013, 21:20
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KEINE Straftat, NUR eine Ordnungswidrigkeit, beim Fahren ohne BE! Das ist ein gewaltiger Unterschied. Derzeit nur Bußgeld und Punkte, kein Fahrverbot. Lest mal den Bußgeldkatalog und die StVO.

Mit "Vorsatz" ist gemeint, dass Ihr absichtlich jemanden umfahrt oder gegen sein Fahrzeug fahrt, nicht dass Ihr absichtlich ein böses Teil verbaut.

Die Versicherung kann auch keinen Regress nehmen, nur bei Alkohol, glaube bis max. 5000,- €.


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domdey
Geschrieben am: 17.10.2013, 22:28
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Ich bezog mich durchaus auf den Fall des selbstverschuldeten Unfalles .
Dann will ich noch eines klarstellen . Fahren ohne BE 10,-€ Strafe (Wenn der Bulli ein Auge zudrückt, bleibt's bei 'ner Ermahnung), keine BE für das Fahrzeug haben ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit mindestens einem Punkt und 50-100,-€ Strafe geahndet . wink.gif
Die Qualität der Teile ist immer noch der Ka...; äähh, Knackpunkt .
MZA arbeitet dran . wink.gif
Denkt bitte daran, dass originale DDR-Teile irgendwann mal nicht mehr zu kriegen sind .
Daran sind dann zum grossen Teil auch solche "Hamster" wie der domdey schuld ! ph34r.gif


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Starsailor
Geschrieben am: 17.10.2013, 22:33
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QUOTE (domdey @ 16.10.2013, 23:00)
Manchem von euch, der in der MZA-Vertriebsseite "blätterte", ist sicher schon aufgefallen, dass etliche Lichtaustrittskappen für Blinkleuchten, Rückleuchten, Streuscheiben etc. nicht mehr lieferbar sind .
Das hat einen ganz besonderen Grund :

MZA lässt diese Teile jetzt prüfen !

Da denken sich jetzt viele :
"AAhh, das wurde aber auch Zeit !"
Ist soweit richtig, und der eine oder andere von euch hatte wegen des einen oder anderen nicht vorhandenen Prüfzeichens Ärger mit der Staatsmacht .
Schön und gut . Die Kehrseite der Medaille ist, dass die Prüfungen bei den anerkannten Prüforganisationen ja etwas kosten . Und das nicht zu knapp .
Richtet euch also darauf ein, dass komplette Rückleuchten dann eben für das Dreifache des üblichen Preises zum Verkauf stehen .
Eine Lichtaustrittskappe für die eckige Rückleuchte für KR 51 oder SR 4 kostet dann nicht mehr 5 Euro und ein paar zerlederte, sondern gut und gerne 15,- bis 20,- EUR  !!!
Die Staatsmacht versucht, besonders im alten Bundesgebiet, Simson-Fahrzeuge wegen fehlender Prüfzeichen mit aller Macht aus dem Verkehr zu ziehen ! Auch die Prüforgane, wie TÜV spielen diese dreckigen Spielchen mit !  dry.gif  Das E15 auf der runden Lichtaustrittskappe für S 51 oder S 70 kam erst Mitte der 80er Jahre !   
Man darf der Staatsmacht also nicht alles abnehmen und erkundigt sich erst einmal .  wink.gif Denkt daran, dass im Falle des Falles der Versicherungsschutz erlischt ! Von der BE ganz zu schweigen !  wink.gif

In diesem Sinne : Cool bleiben !

Das finde ich ja gut!

Besser etwas mehr ausgeben, aber dafür bekommt man Teile mit Prüfzeichen, als billig, was man dann gar nicht benutzen darf.

Ich bin mal gespannt, wie sich dann die Preise für original DDR Gläser entwickelen werden.

Vielleicht teilt sich dann auch der Markt in Originalfetischisten und Teilzeit-Restaurateure.


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Grüße,
Christian
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Rush
Geschrieben am: 18.10.2013, 15:58
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Häääh...wenn ich Teile verbau ohne Prüfzeichen sind die nicht geprüft . Wenn ein Blinker von mir verbaut wird der irgendwohin leuchtet und jemand denn übersieht und mir reinfährt ist das sicher keine
Ordnungswidrigkeit und da zahlt keine Versicherung . Ich hab mich auch auf einen selbstverschuldeten Unfall bezogen .

Soweit richtig _uhm.gif .
Ich will mich nicht rumstreiten aber ich dache das es so wäre .



QUOTE
Lesen muss man können.

Wieso muss man sowas schreiben ? Ich find das echt nicht fair ( weil das rein zum provozieren dient ).


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kradschütze
Geschrieben am: 18.10.2013, 20:01
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Bleib ruhig, Rico! _console.gif
In diesem Fall zahlt die Versicherung und es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
So steht es im Gesetz und so ist die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Soweit also falsch.

Das soll keine Aufforderung zum Verbau von illegalen Teilen sei, aber kriminalisieren muss man das auch nicht. Alles Panikmache.

Können wir gern in Greiz auf dem "Flughafen" vertiefen. Du wohnst übrigens ganz in meiner Nähe.



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Gruß, Sven
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Rush
Geschrieben am: 18.10.2013, 20:31
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QUOTE
Bleib ruhig, Rico! In diesem Fall zahlt die Versicherung und es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit. So steht es im Gesetz und so ist die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Soweit also falsch.

Das soll keine Aufforderung zum Verbau von illegalen Teilen sei, aber kriminalisieren muss man das auch nicht. Alles Panikmache.

Können wir gern in Greiz auf dem "Flughafen" vertiefen. Du wohnst übrigens ganz in meiner Nähe.


Wieder was gelernt _clap_1.gif .
Mal sehen (mit Greiz) , ich würde mich freuen .


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MuZ
Geschrieben am: 18.10.2013, 21:26
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Das Verbauen ungeprüfter Beleuchtungskappen ist eine Ordungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von 25€ geahndet wird.
Tatbestandsnummer 123112

Die Betriebserlaubnis nach §19 StVZO erlöscht dabei noch nicht; denn wie soll bei diesen Kappen eine konkrete Gefahr begründet werden?


Somit ist die ganze Sache eine kalkulierbare Gesetzesübertretung wink.gif Solange alles in seinen richtigen Farben rumblinkert, sehe ich keinerlei Probleme.


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Marcel

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MAWfreund
Geschrieben am: 19.10.2013, 12:36
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Ich hab solche Nachbaugläser dran, blinken genau wie die alten nur ohne Nummer. Ich kann es verstehen, wenn man weisse, grüne, blaue Gläser oder sonstwas montiert. Nur da es die alten ja in neu und geprüft nicht gibt, hab ich keine Wahl, daher sehe ich kein Problem. Klingt für mich als würde man die Leute dazu nötigen Ordnungswiedrigkeiten zu begehen. Ich darf ja die Gläser nicht austauschen um die Blinker funktionstüchtig zu halten...weil ist ja nicht laut Gesetzt zulässig dry.gif


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Grüße Maik
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