Problem mit Rahmennummer KR51
ckich |
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QUOTE (hallo-stege @ 24.07.2019, 21:17) | Ganz einfach:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. ...
Also streng nach den Regeln Sache der Zulassungsstelle.
Gruss von Frank |
Nur die Zulassungsstelle schlägt oder überträgt die FIN in der Regel nicht selber das macht die Dekra/TÜV für sie und die stellt wiederum das Protokoll aus für die Zulassungsstelle das die dann in die Papiere einträgt. Bei einer Vollabnahme zb. stellt die Dekra/TÜV ein Protokoll aus nach dem die Zulassungsstelle den Kfz-Brief ausstellt. Bei ein Zulassungsfreien kann es auch die BE selber sein, die dann noch durch die Zulassungsstelle abgestempelt werden muss um gültig zu sein. Bei irgendwelchen Änderungen/technischen Abnahmen stellt die Dekra/TÜV drüber ein Protokoll aus und die Zulassungsstelle trägt es dann in die Papiere ein. @kradschütze Denk mal nach. Wenn jeder wie er möchte und in ein Rahmen eine FIN reinkloppten dürfte, dann würden sich schlagartig die Fahrzeuge vermehren, zwei, drei mit ein und der selber FIN rum fahren oder mit einer FIN die von ein anderen Typ ist. Eine Urkunde, Dokumente darf nur die zuständige Behörde ausstellen, beglaubigen, selber machen ist Urkundenfälschung. Ein FIN fällt genau unter dies, ob du das nun glauben willst oder nicht, es ist so. @ ddr-driver "Bei Simson wurde meines Wissens seit 1964 jeder E-Rahmen mit einer zugeteilten Nummer (z.T. anderer Nummernkreis) ausgegeben. Der Rahmen war auch nur an dieser anderen Nummernreihe zu erkennen. Ein "E" oder ähnliches wie bei MZ gab es nicht. Habe schon mehrere neue S51 Rahmen verbaut. Allerdings kamen die E-Rahmen immer ohne Typenschild" Das stimmt so nicht, das " E " gab es definitiv bei Simson Ersatzrahmen, zb. bei der AWO zb. https://images.app.goo.gl/zdBk5GTJKyKmPM8S6 auch beim SR2 zb. https://images.app.goo.gl/KxQpTKvesrDetNMRAWenn 1964 das umgestellt wurde könnte das ja noch nach den Alten verfahren gelaufen sein. Ja die Ersatzrahmen sind ohne Typenschild gekommen, aus guten Grund. Keiner weis ja für welches Modell und Baujahr der Ersatzrahmen mal genommen wird. Baujahr und Typ ändert sich ja nicht und muss übernommen werden aufs neue Typenschild. Leider ist nur in den seltenen Fällen ein Typenschild dran gekommen, aus Mangel an ein Blanko-Typenschild so wie Unwissenheit das eins dran muss. Rennleitung hat das damals auch nicht so verbissen gesehen wenn es gefehlt hat, aber dran hat es damals auch gemusst. Zu DDR-Zeiten wurde keine FIN übertragen, da ist eine neue Zugeteilt wurden oder der Rahmen hatte eine. Da hat auch die Zulassungsstelle/VP die zugeteilte FIN selber eingeschlagen und den Papieren das entsprechen vermerkt.
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Brent-Severyn |
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QUOTE (hallo-stege @ 24.07.2019, 22:17) | Ganz einfach:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. ...
Also streng nach den Regeln Sache der Zulassungsstelle.
Gruss von Frank |
Das ist ja eine KANN Vorschrift. Wenn ich das alles richtig verstehe, könnte ich auch zunächst versuchen, über § 59 Abs. 2 die Nummer eines "sauberen" Rahmens auf meinen neuen Rahmen zu bekommen.
Ich stell mir nämlich die Frage, wie in Absatz 3 das "nicht vorhanden" oder "nicht mit Sicherheit feststellen" zu deuten ist. Nicht vorhanden ist ja definitiv nicht der Fall. Über nicht feststellen lässt sich streiten, weil sie ja doch lesbar ist. Insofern ist die Frage wie das nicht feststellen zu verstehen ist. Feststellbar im Sinne von nicht 100%ig lesbar oder nicht feststellbar im Sinne von nicht aktenkundig. Vermutlich müsste man mal vorstellig werden und das diskutieren.
Sofern nach Absatz 3 eine neue Nummer zugeteilt würde, wie verhält es sich dann im Anschluß mit Betriebserlaubnis, 60km/h Zulassung, Versicherung etc.
Der Königsweg sollte vermutlich über Absatz 2 gehen. Dann macht man sich vermutlich die wenigsten Probleme. Am besten einen Spenderrahmen besorgen, der ohnehin schon Schrott ist.
Und das zu allem Überfluss noch im Westen der Republik, wo man mit Simson ohnehin weniger anzufangen weiß.
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Viele Grüße Thomas
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kradschütze |
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@ckich: Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt! (Jura, erstes Semester) Zeige mir die Stelle im Gesetzestext, an der steht, dass ein Tüvheini die Nummer einhämmern muss. Ich bin mal zu faul zum suchen, lasse mich aber gern umstimmen. Ein Kaufvertrag ist auch eine Urkunde. Hole mir doch hierfür keinen Beamten ran! Das Typenschild machst Du doch auch selber! Wenn sodann die „Zulassungsbehörde“ die Nummer noch absegnen oder zuteilen soll, so haben wir es dann doch zumindest auch mit einer freiwilligen Zulassung zu tun, da unsere Mopeds i.d.S. bisher eben nicht zugelassen waren. Wüsste jedenfalls nicht, dass die Zulassungsstelle des LRA für meine Mopeds zuständig ist. Es mag ja hierzu Gesetze geben, allerdings bin ich mir sicher, dass selbst der TÜV hier mit Halbwissen so tut, als ob er den Überblick über diese hätte. Die Rennleitung hat auch nicht immer Ahnung. Alte Nummer leserlich streichen, neue, d.h. alte, daneben, so der eindeutige Gesetzestext.
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Gruß, Sven
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Brent-Severyn |
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QUOTE (ddr-driver @ 25.07.2019, 12:26) | Meiner Auffassung nach würde es mit der neu zugeteilten und eingeschlagenen FIN durch die DEKRA keine 60km/h Zulassung mehr geben. |
Das ist genau der Punkt den es um jeden Preis zu verhindern gilt. Deshalb alles daran setzen eine saubere Nummer auf den Rahmen zu bekommen, im Zweifel für den Preis der Entwertung des Spenderrahmens. Dies wäre ggf. egal, wenn man irgendwo einen Schrottrahmen auftun könnte.
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Viele Grüße Thomas
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ckich |
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QUOTE (kradschütze @ 25.07.2019, 12:51) | @ckich: Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt! (Jura, erstes Semester) Zeige mir die Stelle im Gesetzestext, an der steht, dass ein Tüvheini die Nummer einhämmern muss. Ich bin mal zu faul zum suchen, lasse mich aber gern umstimmen. Ein Kaufvertrag ist auch eine Urkunde. Hole mir doch hierfür keinen Beamten ran! Das Typenschild machst Du doch auch selber! Wenn sodann die „Zulassungsbehörde“ die Nummer noch absegnen oder zuteilen soll, so haben wir es dann doch zumindest auch mit einer freiwilligen Zulassung zu tun, da unsere Mopeds i.d.S. bisher eben nicht zugelassen waren. Wüsste jedenfalls nicht, dass die Zulassungsstelle des LRA für meine Mopeds zuständig ist. Es mag ja hierzu Gesetze geben, allerdings bin ich mir sicher, dass selbst der TÜV hier mit Halbwissen so tut, als ob er den Überblick über diese hätte. Die Rennleitung hat auch nicht immer Ahnung. Alte Nummer leserlich streichen, neue, d.h. alte, daneben, so der eindeutige Gesetzestext. |
Kaufvertrag ist ein Vereinbarung/Vertrag zwischen zwei Leuten und kein Amtliches/Behördliches ausgestelltes Dokument.
Genau genommen ist die Zuteilung einer FIN Aufgabe der Zulassungsstelle auch das einschlagen, das machen sie in den seltensten Fällen selber, sondern dies geschieht durch die Dekra/TÜV, die das Dokumentiert, Die Zulassungsstelle trägt es dann in die Fahrzeugpapier ein gegen Vorlage des Dokumentes von der Dekra/TÜV.
Ob der Prüfer die FIN selber einschlägt oder es mit dessen Einverständnis Person X macht, steht auf andern Blatt. Ohne Altrahmen mit der FIN wird dir keiner eine legale FIN Übertragung bestätigen.
Eine FIN- Zuteilung hat nichts mit einer Freiwilligen Zulassung zu tun.
Typenschild ist auch eine andere Baustelle, das kann man selber machen, die Daten müssen nur stimmen.
Ich hatte schon mal geschrieben Wenn jeder wie er möchte und in ein Rahmen eine FIN reinkloppten dürfte, dann würden sich schlagartig die Fahrzeuge vermehren, zwei, drei mit ein und der selber FIN rum fahren oder mit einer FIN die von ein anderen Typ ist. Keiner würde mehr nachkommen was legal passiert ist oder nicht. Für was brauch man dann überhaupt eine FIN ?
Ich habe schon mehrfach eine FIN Übertragung hinter mir, kannst dich gern selber erkundigen wie eine FIN legal auf Rahmen kommt, wenn du es nicht glaubst. Kannst auch gern selber eine FIN wie du meinst Rahmen einschlagen, damit auf die Schnauze fallen und es dann auf die harte tour lernen. Nur schade um die FIN die dann so dann verloren geht.
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ckich |
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QUOTE (kradschütze @ 25.07.2019, 19:34) | Fin des alten Rahmens kann also beim Tausch des Mopedrahmens jeder einschlagen. Alte Nummer des Spenderrahmens muss man durchstreichen. Was @ckich hinter sich hat, spielt keine Rolle. Nur das Gesetz zählt. Kann sein, dass ein wichtiger Beamter das anders sieht. Richtig ist es dann noch lange nicht. Habe jeden Tag mit behördlichen Fehlentscheidungen zu tun, die es ja nach dem Gesetz nicht geben dürfte.
Wenn man einem nicht glaubt, dass es den alten Rahmen erwischt hat, kann man ja ein Foto zeigen oder auch an Eides statt versichern. Klar machen die erstmal ein dummes Gesicht. Kommt ja nicht jeden Tag vor.
Hier ging es auch nicht um eine neue Fin, sondern um die Weiterführung der alten. Da muss ich niemanden fragen. |
Noch nie damit beschäftigt oder selber gemacht aber hier erzählen wollen das man eine FIN nach Lust und Laune in ein anderen Rahmen einschlagen kann. Na mal sehen was du dann sagst wenn die FIN von dein Moped, einfach jemand im ein neuen Rahmen einkloppt und das wird als geklaut gemeldet ....... Kann man sich auch von dein Moped die FIN nehmen, die ihn 10 Rahmen einkloppen und daraus Mopeds aufbauen. Nach deiner Meinung brauch man ja niemand fragen Ach zu was da überhaupt eine FIN? Noch eins, "Nur das Gesetz zählt" schreibst du. In Gesetz steht das es der Zulassungstelle gemeldet werden muss und das es im Brief und Kartekkarte eingetragen wird. Aber du behauptest , es müsste niemand gefragt werden.........
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