Problem mit Rahmennummer KR51
ckich |
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QUOTE (kradschütze @ 26.07.2019, 01:53) | Ich habe doch nur gesagt, dass man die Nummer SEINES Rahmens, der einem auch bisher gehörte und zerstört ist, einmeißeln soll. Nur hierum geht es doch wohl, siehe Themenstarter. Von einer reihenweisen Rahmennummernvervielfältigung war jedenfalls bislang keine Rede. Dies würde übrigens spätestens bei der Meldung des Haftpflichtversicherers auffliegen. Unsere Mopeds sind vom Zulassungsverfahren aufgrund bestehender ABE gemäß § 3 FZV befreit. Damit haben wir doch auch keinen Brief oder eine Karteikarte i.d.S. Die Änderung müsste dann ja allenfalls auf der ABE des KBA vermerkt werden. Eine Karteikarte i.d.S. könnte noch die alte DDR-ABE sein? Wenn Du so etwas hast, zeige es uns doch bitte mal. Ich stelle mir vor, dass die Zulassungsstelle beim LRA einen erstmal groß anschaut. Sobald ich aus dem Urlaub wieder da bin, rufe ich unsere Zulassungsstelle deswegen mal an und werde gern berichten, versprochen. Zeige dann auch gern meine DDR-ABE mit Änderung von meiner Schwalbe mit Ersatzrahmen. |
Wie oft denn noch? Einfach eine FIN einschlagen ist nicht, Wurst ob eigene oder nicht.
Auch wenn es Zulassungsfrei Ist, die Daten sind gespeichert sonst wüsste das KBA nicht welche FIN eine KTA -BE ausgestellt wurde oder nicht. Einfach mal nachdenken......
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kradschütze |
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Herr Stege hat leider nichts dazu geschrieben, wie eine bisherige Rahmennummer auf den Ersatzrahmen gemäß StVZO kommt. Insbesondere nicht, wie man den Vorgang bei der Zulassungsstelle in die angebliche „Karteikarte“ vermerkt bekommt. Dies werde ich anfragen, gehe aber davon aus, dass die bei der Zulassungsstelle überfragt sind. Ich kenne unseren Behördenleiter und hake eventuell nach. Bei Thema selber Nummer einschlagen bleibe ich dabei. Wenn es meine Nummer ist, darf (soll) ich sie auch selber Stempeln i.S.d. § 59 Ii Nr. 2 StVZO, sonst stünde da auch, dass man es selber nicht darf. Die unterlassene Anzeige bei der Zulassungsstelle nach Nr. 3 (wie die auch immer aussieht) wäre übrigens nur eine Ordnungswidrigkeit. Also lieber den alten Rahmen wenn möglich reparieren.
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Gruß, Sven
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