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> Habicht ABE-konform, Ritzel; Motor; Vergaser ; Zündung
Buntspecht
Geschrieben am: 09.05.2008, 00:07
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Hallo, Euch allen!

Habe mir vor zwei Wochen meinen mitlerweile 2. Habicht zugelegt und nach näherer Begutachtung, tauchen doch viele Fragen zu dem guten Stück auf.
Viele meiner Fragen mögen dem Einen oder Anderem von Euch unsinnig erscheinen
nach dem Motto "fährt doch, also freu dich!". Aber, da man hier in Berlin recht schnell schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, und viele Genossen Verkehrspolizisten unterwegs sind, die sich mit den alten Vögeln auskennen, lege ich gesteigerten Wert darauf, das alles an dem Raubvogel legal ist. Nun also zu meinen Fragen:

1. Motor laut neuer ABE M54/1 KFL (ja tatsächlich /1 nicht /11 wohl Fehler beim KBA)
aber ich denke es ist ein alter Sperber-Motor mit dem richtigen, Lüftergekühltem Habicht Zylinder (Motornummer 20400xx von vorn betrachtet waagerecht auf Kuplungsseite) Legal?

2. verbaut ist ein 14'er Ritzel. Dazu findet man leider widersprüchliche Angaben auf verschiedenen, offensichtlich auf DDR-Literatur beruhenden Seiten.
14'er:
My Webpage
DANN SR4-4 DANN Reperaturanleitung DANN 1.4. Kraftübertragung
13'er:
My Webpage
unter Übersicht über Vergaser und Antriebskettenräder.
Aus letzterer Seite ergibt sich übrigens auch schon Frage:

3. Habicht Vergaser 16n1-6 oder 16n1-1 ? 16n1-1 hat eine etwas grössere Hauptdüse bringt das (LEGAL) etwas mehr Geschwindigkeit? (könnte meinen jetzt verbauten 16N1-6 gegen -1 tauschen) oder gibt es einen Bing-Vergaser den man problemlos einbauen und eintragen lassen kann?

4. ist es möglich eine elektronische Zündung (Vape???) einzubauen? muss man diese eintragen lassen(Dekra)? und was kostet sowas überhaupt?

Bevor ihr mit mir schimpft, werde einiges an Geld hinein stecken, um diesen Habicht
wieder in einen technisch einwandfreien und ansehnlichen Zustand zu versetzen ( Originallackierung, Erneuerung etlicher Teile u.s.w.). Da ich ihn aber Sommer wie Winter täglich fahren will, soll er so zuverlässig wie irgend möglich laufen! Daher Bitte, Bitte keine Grundsatzdiskussionen zu Bimg-Vergaser und Elektronikzündung. Ist aus meiner Erfahrung mit einer Schwalbe einfach alltagstauglicher. Die alten Teile werde ich natürlich sorgfältig aufbewahren, falls's ich ihn irgendwann mehr als reines Spaßfahrzeug nutzen will. Also seid bitte gnädig!
Ja, viele, viele schwer zu beantwortende Fragen. Würde mich aber riesig freuen, wenn ihr mir ein paar davon beantworten könnt!!!
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NorbertE
Geschrieben am: 09.05.2008, 08:44
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So, da schaun wir doch mal:

SR4-4 hatte nach meiner Tabelle ein 13er Ritzel und einen 16N 1-1 oder 1-6. Ein Bing-Äquivalenztyp ist nicht angegeben. Man könnte es mit einem Bing 17/15/1103 probieren. Dies ist der Austauschtyp für den 16N1-8 (S50) u.ä.
Eine Vape kannst Du einbaun, ohne Angst haben zu müssen, Du kommst mit dem Gesetz in Konflikt. Das ist auch frei von jeglicher "Eintragung".

Meine Erfahrung (nicht in Berlin) ist, dass selbst kundige Genossen Polizisten, wenn von aussen der Originalzustand ersichtlich, keine geschwindigkeitsfördernden Maßnahmen durchgeführt wurden, kein optisch auffälliger Reso-auspuff usw. verbaut wurde, das Ding eine Betriebserlaubnis und versichert ist (beides mitzuführen!!)einen einfach "fahren lassen".
Ich verstehe Deine Bedenken hinsichtlich eines Unfalls (wo die Karre dann gern von "Spezialisten" durchleuchtet wird). Deshalb: Gegen eine Vape spricht nichts.Gegen einen Bing auch nicht. Beides erhöht die Zuverlässigkeit und damit den Gebrauchswert.
Abzuraten ist vom Ritzeltausch und Auspufftausch (Lärm, Änderung der Druckverhältnisse=Leistung).
Als Zusatz: Die Blinker müssen funktionieren oder ganz abgebaut sein. Ein Herunterdrehn, wie bei S50-51 üblich oder abkleben mit Band ist nicht zulässig!!

GRüsse Norbert


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apfelbaum
Geschrieben am: 09.05.2008, 13:35
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Zitat (NorbertE @ 9. May 2008, 09:44)
Als Zusatz: Die Blinker müssen funktionieren oder ganz abgebaut sein. Ein Herunterdrehn, wie bei S50-51 üblich oder abkleben mit Band ist nicht zulässig!!

Dass du aber auch immer auf meinem S50 rumhacken musst laugh.gif laugh.gif biggrin.gif

Den Bingvergaser würde ich komplett rauslassen und den originalen dranlassen. Dann kommst du in keinster Weise in eine Problemsituation.

Gruß Konsti
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lambiman
Geschrieben am: 09.05.2008, 20:42
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Also

Grundsätlich ist beim habicht zu sagen das dieser zulassungsfrei ist im gegenteil zum sperber daher interessiert sich der Tüv/dekra eh nicht dafür

Für die pullermannnzei ist lediglich wichtig das übersetzung stimmt also 13er ritzel am motor hat man ein 14er dran könnte man theoretisch schneller als 60kmh

fahren was dann problematisch ist gleiches gilt beim ausbohren des zylinders(bis 41,46 6.reperaturausschliff) dies ist nur in dem schon von simson zulässigen werten gestattet da man sonst über

50ccm hubraum kommt und das wäre dann versicherungsbetrug

Genauso muss die komplette lichtanlage funktionieren auch wenn man bei sonnenlicht die blinker eh nicht sieht

3./4.Der vergaser hat die nummer 16n1-6 und die bedüsung sollte stimmen obwohl einem grössere düsen nur grösseren verbrauch bringen von mehr leistung kann da nicht die rede sein
Natürlich könntest du einen vape verbauen aber meineserachtens geben die eine abe dazu aber das weiss ich nicht genau

Ich denke wenn der habicht äusserlich original aussieht kräht keiner nach den kleinen umbauten
Ich habe in meinem star auch den m54/11 und da haben die noch nicht gemeckert da ich auch das 13er ritzel drauf habe

Gruss
Dirk



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NorbertE
Geschrieben am: 10.05.2008, 08:44
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Nun, Hugo Sebastian, biggrin.gif

meine Weisheit von oben habe ich von einem Polizisten. Allerdings ist das schon einige Jahre her.
Sagen wirs mal so: Steht die Blinkanlage in der ABE müsste sie theoretisch dran sein und auch funktionieren.
Aaaber: Ich nehm mal einen eintragungspflichtigen An-oder Umbau an einem z.B. Auto.
Dort ist ein Rückbau jederzeit möglich, ohne das die Eintragung geändert oder gelöscht wird.

Alles in Allem will ich damit sagen: Ich weiß es nicht genau laugh.gif


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ddrschrauber
Geschrieben am: 10.05.2008, 09:28
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Hallo Dirk,
Zitat
da man sonst über 50ccm hubraum kommt und das wäre dann versicherungsbetrug

beim 6. Ausschliff bist du schon bei ca 53,4ccm. Kannstr du ja mal ausrechen.
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lambiman
Geschrieben am: 10.05.2008, 21:07
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Ja is schon klar da brauch ich nicht rechnen dry.gif

Meinte das auch so das man nur bis 41,46cm drm ausschleifen darf es gänge ja auch mehr aber dann wärs eben betrug

Besser so rolleyes.gif

Grüsse
Dirk


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ddrschrauber
Geschrieben am: 10.05.2008, 21:42
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Sieht doch aber von außen keiner. rolleyes.gif

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lambiman
Geschrieben am: 11.05.2008, 23:20
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Natürlich nicht aber darum gings ja auch nicht tongue.gif

Es ging ja darum was legal ist und wenn man zuweit ausbohrt isses eben nicht mehr legal

Genauso wie eine sperber motor zu verpflanzen selbst wenn wir wissen das dieser ohne entsprechende ansauganlage die leistung nicht bringt

Gruss
Dirk


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