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> Wo soll ich da das Nummernschild befestigen?
nukular87
  Geschrieben am: 03.03.2009, 16:43
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Hallo,
wie ist das genau definiert, wo das Teil befestigt werden muss? Habe schon überlegt es an der Stange für den Auspuff zu befestigen.
Seht selbst:

Angefügtes Bild
Angefügtes Bild
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Simsondriver91
Geschrieben am: 03.03.2009, 17:46
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Tja hättest nicht das Schutzblech gekürzt müsstest du dir die Frage jetzt nicht stellen!
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nukular87
Geschrieben am: 03.03.2009, 19:19
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QUOTE
Wenn ich mir allerdings Deine Blinkerkappen ansehe, kannst Du mit dem Kennzeichen vielleicht von den Blinkern ablenken...


Wie meinst du das Siebenson?

QUOTE
Tja hättest nicht das Schutzblech gekürzt müsstest du dir die Frage jetzt nicht stellen!

ich habe sie so gekauft.


Also, was würdet ihr vorschlagen? Habe überlegt das durch ein blech unter dem Schutzblech anzubringen.
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Schmied
Geschrieben am: 03.03.2009, 19:42
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Swen-Uve, Dein meterlanger Gesetzestext trifft allerdings nur für amtliche Kennzeichen zu. rolleyes.gif

Kurz uind knapp wird die Anbringung des Versicherungskennzeichens im §60a(2+3) geregelt:
Das Versicherungszeichen ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlußleuchte fest anzubringen;(...)
Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 300mm, bei Rollern nicht weniger als 200mm, über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Fahrzeug in einem Winkel von 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
(...)

Alle anderen Angaben von Maßen und Abmessungen, ob links oder rechts etc. sind daher völlig Uninteressant!


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nukular87
Geschrieben am: 03.03.2009, 19:47
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heißt, ich darf es an der auspuffstange befestigen _uhm.gif
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venturina
Geschrieben am: 03.03.2009, 19:49
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QUOTE (nukular87 @ 03.03.2009, 19:19)
QUOTE
Wenn ich mir allerdings Deine Blinkerkappen ansehe, kannst Du mit dem Kennzeichen vielleicht von den Blinkern ablenken...


Wie meinst du das Siebenson?

die Blinker sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen


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Grüße TILO


...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...
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Schmied
Geschrieben am: 03.03.2009, 19:51
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Von der Sache her JA!

Allerdings wenn du den Gesetzestext kleinlich umsetzen möchtest muß dann aber trotzdem des VK aus einem Winkel von 45 Grad von der anderen Seite lesbar sein.

Aber im Normalfall dürfte das am wenigsten interessieren...


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nukular87
Geschrieben am: 03.03.2009, 19:54
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QUOTE
die Blinker sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen


Warum das? och neeeee. Lass mich raten, vorne auch.

Achso, da sind orangene Birnen drin. Also das Blinklicht ist Orange!!!!
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Schmied
Geschrieben am: 03.03.2009, 20:01
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Das ist Wurscht!

Die Lichtaustrittsscheibe muß eine Prüfnummer und somit eine Zulassung haben.
Und auf den ersten Blick haben Deine diese nicht... rolleyes.gif


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nukular87
Geschrieben am: 03.03.2009, 20:02
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wie sieht diese nummer aus?
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venturina
Geschrieben am: 03.03.2009, 20:12
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ich glaube "2a" müsste das Prüfzeichen für die hinteren Blinker gewesen sein


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...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...
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Dave
Geschrieben am: 04.03.2009, 13:48
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@Nukular:

Mit den Blinkerkappen bin ich auch mal rum gefahren.Genau Zwei Wochen lang bis ich das erste mal angehalten wurde.

Der freundliche Polizist war so nett mir keinen Mängelschein wegen dem fehlenden Prüfzeichen auszustellen.

Jetzt fahr ich sorgenfrei mit dem Original Kappen durch's Land.

Mach die Dinger ab,hau 'se in die Tonne und und wirst deswegen nie Ärger haben.

Mfg
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nukular87
Geschrieben am: 04.03.2009, 16:38
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Orange sieht aber richtig sch***e ais bei meinem Moped. Man sieht ja schon am Bild, das sie weiß/rot gehalten ist.

Gibt es dahin irgendeinen legalen weg? Kann man die zulassen lassen?
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enrico-82
Geschrieben am: 05.03.2009, 09:34
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nein ... oder du findest einen TÜVmensch der dir die einträgt.

Eigentlich sind sogar die neuen orangen nicht zugelassen, die haben auch kein E Zeichen. Aber dadurch das die Orange sind fällt es weniger auf.

Enrico


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Viele Grüße,
Enno


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Dazzle
Geschrieben am: 06.03.2009, 15:31
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Hab eben mit Erschrecken festgestellt das sämliche Nachbauten der Vogelserieblinker ebenfalls keinerlei Prüfmarke haben. SAUEREI! cry.gif


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user posted imageMfG Dirk
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