Swen-Uve, Dein meterlanger Gesetzestext trifft allerdings nur für amtliche Kennzeichen zu.
Kurz uind knapp wird die Anbringung des Versicherungskennzeichens im §60a(2+3) geregelt:
Das Versicherungszeichen ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlußleuchte fest anzubringen;(...)
Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 300mm, bei Rollern nicht weniger als 200mm, über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Fahrzeug in einem Winkel von 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
(...)
Alle anderen Angaben von Maßen und Abmessungen, ob links oder rechts etc. sind daher völlig Uninteressant!