Anhänger für die Schwalbe
fabi |
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ich habe vor ei paar tagen mir eine schwalbe kr51 1 zugelegt. diese will ich nun total retaurieren, nun stellt sich für mich die Frage ob ich mir einen anhänger zulege. gibt es irgendwelche vorteile? evtl. umbauten? und da stellt sich auch noch die Frage ob ich so en hänger bei uns im allgäu bekomme???
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mylord |
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Hallo, ich hätte da mal einige allgemeine Fragen zu Mopedanhängern und Straßenzulassung. Wie sieht es mit TÜV Abnahmen aus, wenn überhaupt(?) ... , oder alljährlche Kontrollen etc.? Ich habe darin überhaupt keine Ahnung, ich lese nur immer wieder von selbst gebauten Anhängern, die dann als Fahrad- oder Moped Anhänger irgendwann einmal zum Verkauf angeboten werden! Benötigen diese Anhänger nicht eine Straßenzulassung? Und müßte nicht auch noch zusätzlich 1 Nummernschild hinten angebracht werden, am Anhänger? @ Schmied, herrlich dein Anhänger, , Design stimmt voll mit deiner "Zugmachine" überein, eine Selbstkonstruktion, oder ... Mit freundlichen Grüßen mylord
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schwalbe rider |
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ja, mit der versicherrung für dein moped (kennzeichen) darfst du ein anhänger mitführen der darf aber die zulässige GESAMT masse von 65kg NICHT überschreiten (im bereich der StVo natürlich ) für den eigenbau hhmmm... es muss eine geprüfte anhängerkupplung drann sein, ein zugelassenes rücklicht mit bremslicht und schutzbleche!!!!! wie es mit den rädern aussieht...???? aufjedenfall sollten keine klappradräder verbaut werden...
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Auslaufmodell |
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Alles ne Menge Halbwahrheiten hier... es ist alles immer eine Frage der Toleranz / Genauigkeit. Prinzipiell muss jeder Mopedanhänger auch eine Bauartzulassung bzw. eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) haben, was du nur mit einem solchen Zettelchen eben auch nachweisen kannst. Bei den DDR-Anhängern gibt es eine solche Betriebserlaubnis natürlich, das zugehörige Zettelchen ist aber fast immer längst verloren gegangen. Bei einer Polizeikontrolle könnte ein übereifriger Polizist im Grunde also auch diese Betriebserlaubnis einfordern, wird dies aber zu 99% nicht tun, da die sich da meist eh nicht gaaanz so genau auskennen und schon froh sind, wenn du einen (gültigen ) Führerschein und einen Versicherungsnachweis vorzeigen kannst. Zum Thema Eigenbau: Da es hier eben keine ABE gibt, da ja selbst gebaut, muss man den Hänger korrekterweise auch von TÜV / DEKRA abnehmen lassen, sonst könnte mann ja auch an ein Holzbrett vier Räder dranschrauben, einen Bindfaden dran befestigen und hinter dem Moped herziehen. Abgesehen davon, dass man da selbst merkt, dass dann bremsen dem Heckstück nicht unbedingt gut tut, wird sowas auch kein Polizist auf der Straße rumfahren lassen, wenn der Hänger aber gut gebaut ist, bemerkt er es vielleicht nicht - allerdings läuft man dann Gefahr, ne dicke Strafe zu kassieren. Das zugelassene Gesamtgewicht hängt ganz vom Hänger selbst ab - beim MKH/Mx sind es 65 kg, beim MWH/RB sind es 80kg - beim Eigenbau kann es eben wieder anders sein, je nach Laune des TÜV/DEKRA-Prüfers. Eine Frage die mich und vllt. ja noch andere beschäftigt ist die, ob man für die DDR-Mopedanhänger neue Papiere beim KBA Flensburg beantragen kann... Mit dem Nummernschild, das ist auch eine gute Frage - einfach an den Anhänger hängen? EIne Kopie an den Anhänger hängen (vermutlich keine gute Idee...)? Nummernschild am Moped dranlassen? Grüße, Clemens
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NorbertE |
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Das Thema wurde schon durchdiskutiert. Der Schmied hat dort leidvolle Erfahrungen sammeln dürfen. Er bemüht sich schon lange bei verschiedenen Instanzen um ein Blatt Papier für seine Eigenbauhänger. Fehlanzeige. Die DEKRA/TÜV fühlt sich nicht zuständig, da so ein Hänger ja zulassungsfrei ist. Die Polizei selbst macht auf unwissend und meint "anhängen-abfahren". Ob das jeder Polizist so sieht, ist zweifelhaft. Der Hängerbetrieb am Moped ist, obwohl einige Dinge in der SVO geregelt sind, eine Grauzone. Zu den MKH-Anhängern: Ja, man bekommt eine "ABE" vom KBA. 20 Seiten mit Prüfbericht und allem Pipapo. Ich habe sie ja (ich bitte von Anfragen an mich abzusehn ) Theoretisch müsste man auch noch die Papiere der entsprechenden Kupplung haben. In dieser ABE steht glasklar drin, welcher Hänger mit welcher Beleuchtung für welche Mopeds und alle technischen Daten. Versicherungs-KZ: das ist in der SVO geregelt. Der Hänger ist über das Moped mitversichert. In jedem Fall ist das VS-KZ an der Rückwand des Hängers in der gültigen Farbe zu wiederholen. Das kann man selbst fertigen. Und...es gibt gerade im Osten ältere Polizisten, die sich noch sehr gut damit auskennen.
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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Auslaufmodell |
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Achso, ich dachte man kann den richtig prüfen lassen... Jedenfalls gibt es in diesem Thread noch eine ganze Menge nützliche Informationen rund um Mopedanhänger, vieleicht ist auch das hier noch für den einen oder anderen nützlich. Gruß, Clemens
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Schmied |
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Erstmal, "Konsti", tu mir bitte einen Gefallen...gehe nochmal zu dem netten DEKRA-Mann und lasse es Dir (und für mich bitte ein Kopie ) schriftlich geben, mit Stempel und Unterschrift!!! Ich wette, ab da wird es auf einmal nicht mehr so einfach "...dran und fertig..." gehen.... Wie schon beschrieben (und unzählige Male auch hier im Forum schon diskutiert), ist das Problem "Mopedanhänger" ein sehr umstrittenes Thema, was auch im StVO/StVZO-Bereich sehr Stiefmütterlich bis garnicht behandelt wird. Mittlerweile beschäftige ich mich seit fast 3 Jahren mit der Materie und außer immer neuen und größeren Widersprüchen hat sich nicht viel getan. Fakt ist, dass sobald man von den vielen (auch offiziellen) Leuten eine schriftlichen Beleg über deren Aussage haben wollte, dies irgendwie nie möglich wäre. Selbst die Anfrage bei der "Verkehrspolizeibehörde Sachsen", also der erstmal höchsten Stelle (meines Landes) derer, die ja letztendlich auf der Straße das Sagen haben, ergab außer einem netten aber noch mehr Fragen aufwerfenden Telefongesprächs, keine Antworten. Das Urproblem bei all solchen Sachen ist, dass wenn es offiziell wird in Deutschland keiner das letzte Wort und somit die Verantwortung haben will. Zum Thema "Verkehrspolizeibehörde" ist mein derzeitiges Fazit: Es ist allemal einfacher und wahrscheinlich auch wichtiger im Fall eines Falles Strafen und Busgelder abzukassieren, als dem Bürger bei Fragen (wie man es denn nun Richtig machen solle) helfend zur Seite zu stehen. Ich werde jedenfalls an der Sache dran bleiben, wobei ich eine allgemein gültige Lösung derzeit nicht erkennen kann. PS.: Da wiedermal die Frage zu meinem Anhänger kam, JA! Idee, Konstruktion, Planung, Bauausführung...Made "bei mir"
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