Ventilkappen u. Helmpflicht, Welche gabs damals?/AltEumel doch verbot
ENIGMA |
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hallo,ich freue mich,mal nach einer ganzen weile wieder mal was nachfragen zu können,denn ich habe zumindestens zum thema Ventilkappen nichts in der suchmaschine endecken können,thema Helme wird wahrscheinlich schon mal in jedem forum der Oldizweiräder beantwortet sein. Ok,also,herkömmlicherweise machte man ja früher wie heute zum Schutz vor Dreck und Wasser sowie zum Ausschrauben eine Kappe auf das Gewinde des Ventilnippel.Ich kenn selber aus der DDR nur zwei einfache arten,die einen aus Messing vernickelt und die schwarzen Hartplaste mit meist rostigem Metalleinsatz für das Ventil.Habe beide typen da,kann aber grad keine bilder davon reinstellen.Was ich mich nun frage,gabs die auch in den 50er Jahren so?Denn ich glaube nicht,den wie die meistens tausend kleinen Dinge wurde ja vieles verbessert und damit erneuert.Wer kann also dazu was sagen und vieleicht mal bilder von Kappen,die damals an den Essern verschraubt wurden,reinstellen? so,und sicherlich altbekanntes Tehma :Vorkriegshelme,Halbschalen und DDR Integralhelme! Ich drage zu allen meinen Oldtimermopeds und Leichtkrafträder den jeweilig passenten Helm dazu,schon aus Prinzip,den mit Bikerintegralhelm auf nem Essi fahrn halt ich für ein Verbrechen zum stil! Ich weiss selber genau,das im Punkto sicherheit diese dinger gefährlich wenn nicht tötlich sein können bei einem Unfall,aber sie sind auch nicht verboten,oder?Ein Händler für Simsonteile hier bei mir behauptete das gestern nähmlich,ich solle mich nicht von der Polizei erwischen lassen,weil die dinger nicht TÜV gesengnet sein.Ich hätte jetzt gerne mal nach all den Jahren ne Zuverlässige Aussage oder vieleicht nen Link dazu,denn es geht ja zum Beisspeil um den Versicherungsschutz!!! Vielen dank euch Enrico
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Raphael |
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Gucksu hier : https://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=964&hl=helmKleiner Tip , einfach mal die Suchfunktion benutzen ... Gruss, Raphael
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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.
Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"
"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."
M.Gorbatschow altearmee.org
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Schmied |
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Ohne wieder zum X-ten Mal dieses Thema breit zu treten: Die in dem Link angeführte rechtliche Abhandlung war bis (irgwann -ich müsste gucken... ) 2006 gültig. Ab dem Termin ist die grundsätzliche Aussage dieser Abhandlung direkt in der StVO aufgeführt. Kurzum, es ist alles was mal als Helm für den Strassenverkehr gebaut wurde (auf eigene Gefahr) erlaubt. Verboten sind grundsätzlich Helme, die keinen Kinnriemen besitzen bzw. aus nicht geeignetem Material bestehen. Bestes Beispiel sind ua. Bau- und Arbeitsschutzhelme. Feuerwehr- und Stahlhelme stellen eine Grauzohne dar, wo sich selbst die Polizei (wie so oft ) nicht einig ist.
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Dessateur |
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Hallo, ich hatte mal einen RA vom ADAC deshalb gefragt, hier die Antwort : Sehr geehrter Herr Walther, Vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde. Seit 01.01.1976 gilt in Deutschland eine allgemeine Helmtragepflicht für Kraftradfahrer; ausgenommen sind die Fahrer eines sog. Leicht-Mofas. Auf Grund verschiedener Änderungen des § 21 a Abs. 2 StVO ist nicht hinreichend klar, welche gesetzlichen Anforderungen verlangt werden. Die aktuelle Fassung dieser Vorschrift trat mit der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 01.01.2006 in Kraft: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ Nach § 49 Abs. 1 Nr. 20 a StVO ist das Fahren ohne Schutzhelm eine Ordnungswidrigkeit und wird nach dem Bußgeldkatalog Nr. 101 mit dem Tatbestand „keinen geeigneten Schutzhelm während der Fahrt getragen“ mit 15,- € Verwarnungsgeld geahndet. Die früher gültige Fassung der StVO verwendete noch den Begriff „amtlich genehmigter Schutzhelm“. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Durch die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO wurde die unbefristete Verwendung von Kraftrad-Schutzhelmen, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, gestattet. Durch die Neufassung des § 21 a Abs. 2 StVO wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Schutzhelme auch dann zugelassen sind, wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Begründet wurde dies durch den Verordnungsgeber seinerzeit damit, dass eine wirksame Kontrolle, ob der jeweils getragene Helm der geforderten ECE-Regelung entspricht, nicht immer gewährleistet ist, da der vorgeschriebene ECE-Aufnäher sich in der Praxis als nicht ausreichendes Identifikationsmerkmal erweist (VkBl. 1990 S. 230). Bislang wurde in der Verwaltungsvorschrift zu § 21 a Abs. 2 StVO erläutert, was „geeignet“ im Sinne der Vorschrift ist. Diese Verwaltungsvorschrift wurde zwar ersatzlos gestrichen, dennoch gilt die Kernaussage weiterhin: Geeignet sind alle Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung. Dieses ist z.B. bei Bauarbeiter-, Feuerwehr-, Radfahr- oder Stahlhelmen der Bundeswehr nicht der Fall. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen Stephan Miller ADAC Juristische Zentrale Verkehrsrecht ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München Tel. 0 89/76 76-6129, Fax 0 89/76 76-25 99 mailto:stephan.miller@adac.de http://www.adac.de MfG Waldi
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Cloyd |
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Zum Helm wurde nun alles gesagt. Die meisten Zeitgenössischen Bilder die ich habe und die auch im Forum sind, deuten auf die Plastekappen hin.Selbst in einem Prospekt Scan vom 55er SR1 sehe ich die Plaste Nöpel. Mein später 57er hatte vorn Metall und hinten Plaste.Weil der original Alufelgen hat, habe ich mich für die Metallkappen entschieden.Rundrum sozusagen. Es sieht einfach besser und ausgewogener aus. Trotzdem ist es keine Doktorarbeit wert.Soll jeder so machen, wie er/sie will. Solange keine Würfel oder Totenköpfe als "Tuning" drankommen... mfg Toni
Angefügtes Bild
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1957 SR2,beige,Originalzustand 1958 SR2,beige,Opas Arbeits-Essi 1964 Schwalbe,orange,im Neuzustand 1964 Schwalbe,soll tundragrau werden 1964 Schwalbe, blau, patiniert 1964 Pedal-Spatz, soll maron werden 1964 Spatz, rot, patiniert
Nur wer sein Moped fährt, liebt sein Moped.
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ENIGMA |
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cool,also gabs die plastkappen schon damals,hätt ich net gedacht.Nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten,und ich weiss jetzt,das es NICHT verboten ist,nen klassischen eumel aufzusetzten,kann die Polizei oder en Bikehändler behaupten,was sie wollen,der aufgeführte Paragraph sagts ja mehr als deutlcih aus!Ich nehme ja mal an,das fast alle von Euch auch wenigsten s ne Halbschale auf seinem Kultstück trägt,oder?
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Raphael |
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Ich trage auf meiner Billardgrünen Schwalbe einen Orangefarbenen Perfekt - Helm mit weiss-schwarz-weissen Streifen überm Scheitel . Sieht schrecklich aus , hat aber einen hohen Wiedererkennungswert ...! Gruss, Raphael
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