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> Spatz: Blinkanlage montieren?
Drahtwort
Geschrieben am: 23.11.2009, 19:05
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Hallo,

ich komme mal mit einem Thema, das evtl die Hüter der originalgetreuen Restauration auf den Plan rufen könnte: ich möchte an meinen Spatz eine Blinkanlage installieren.

Der Grund ist der, daß ein Fahrfehler von mir im Frankfurter Straßenverkehr beinahe ein verhängnisvolles Ende genommen hätte, wenn ich nicht "zurückgerudert" wäre. Wird man hier in der Innenstadt auf einer mehrspurigen Straße doch tatsächlich rechts mit geschätzten 80 kmh überholt. Hinzu kommt, daß ich keinen rechten Spiegel habe, aber den zu montieren ist schon beschlossene Sache.

Also der zusätzliche Spiegel rechts scheint kein Problem zu sein, da das ja eine zulässige Umbaumaßnahme ist. Wie siehts aber mit den Blinkern aus. Ich habe den dringenden Wunsch, meine Verkehrsteilnehmer darüber aufzuklären, wo ich hin will, und will das aber nicht einfach nur per Handausstrecken tun. Ich würde auch nur zwei Blinker anbauen, die nach hinten gerichtet sind, nach vorne zu blinken halte ich eigentlich für überflüssig.

Ist es verboten, eine zusätzliche Blinkanlage zu installieren?

Gruß,
Andreas


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"Es ist technisch nicht leicht zu erklären, warum stets ungewaschene Maschinen eines Tages nicht mehr laufen, Kolben festgehen, Lager knattern, das Getriebe wimmert. Ein ewig schmutziges Motorrad nämlich macht seinem Herrn keinen Spaß. Und was ihm so an Liebe fehlt, versäumt oder spart er an Öl, das läßt er an Kabeln hängen, an Bowdenzügen aufreiben, die Zündung übersehen und den Vergaser vergessen. Es ist der seelische Druck, der sich durch Blechdeckel und Gußgehäuse hindurch in die Maschine frißt."
Alexander Spoerl, aus "mit Motorrad und Roller auf du", 1955.
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Willy
Geschrieben am: 23.11.2009, 19:19
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Hi,

wenn du eine Blinkanlage anbaust, muss sie den Vorschriften entsprechen. Lenkerendenblinker sind für so eine Hummel sicher das Optimum und ich finde, das soviel Sicherheit, besonders im Dunkeln, schon sein sollte.

Eine weise Entscheidung! thumbsup.gif

Gruß
Willy


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 24.11.2009, 00:04
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QUOTE (Siebenson @ 23.11.2009, 19:18)
Nein, das ist nicht verboten. Es erhöht die Verkehrssicherheit immens. Die Blinker müssen Bauartgenehmigt sein. Die Stromversorgung sollte auch permanent gesichert sein.


Muss die Blinkanlage dann auch von einem TÜV oder Dekra Prüfer überprüft und die Änderung in der Betriebserlaubnis eingetragen werden? wink.gif Denn original sind beim Spatz ja keine Blinker in der Betriebserlaubnis eingetragen. rolleyes.gif

Jörg


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


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Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Auxburger
Geschrieben am: 24.11.2009, 00:22
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Also der Reihe nach:

Blinker nachrüsten ist erlaubt. Wenn du das heute tust, kannst du das entweder mit der historisch originalen Anlage tun (hamwanich am Spatz) oder mit einer nach heutiger STVZO zulässigen Neu-Anlage.
Änderungen an der Lichtanlage sind eintragungspflichtig.

Heute zulässig heißt: Vier Blinker, zwei vorne und zwei hinten, alles mit E-Prüfzeichen. Auch wenn du Lenkerenden-Blinker "Ochsenaugen" nimmst, müssen heute am Heck auch welche ran.

So, und woher den Strom nehmen - und zwar Gleichstrom - ??

Klarer Fall, es braucht eine Batterie, und die will geladen sein.

Die Elektrik der Schwalbe schafft mit Mühe zwei Blinker, bei vieren ist ständig Batterie leer.

Lösung 1: Schwalbe-Elektrik SLMZ, vorne Ochsenaugen und hinten LED-Blinker. Letzteres wird schwierig bei 6V; vier Glühlampen schafft diese Elektrik aber nicht.
Lösung 2: S51-Elektrik (größere Batterie, mehr Ladestrom) und vier Glühlampen-Blinker. Dann aber anderes Problem: 25W oder 35W Scheinwerfer erforderlich.
Lösung 3: VAPE 12V-Elektrik. Freie Auswahl bei den Blinkern, und dank Spannungsregler trotzdem die Möglichkeit, den originalen 15-Watt-Scheinwerfer zu behalten.


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Drahtwort
Geschrieben am: 25.11.2009, 13:04
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Danke, ihr habt mir schon geholfen, ich fasse mal zusammen:

o Ich muß vorne und hinten Blinker mit E-Prüfzeichen anbringen
o Und dann zum TüV / Dekra watscheln um die Sache in die Betriebserlaubnis eintragen zu lassen.

Eingebaut werden diese Blinker: 12V, 21W
http://www.louis.de/shop/shop_article_big....33067_880_FR_05

Die Gesamtleistung von 84W, respektive ca 8 Ampere bei 11 Volt liefert dieser 3-Schicht 2800mAh LiPo, das reicht für ca 20 Minuten Dauerlicht, bzw 40 Minuten blinken, (ggf einfach zwei davon): http://www.live-hobby.de/images/product_im...mages/175_0.jpg

Als Blinkgeber hab ich das hier bestellt:
http://www.louis.de/index.php?topic=artnr_...tnr_gr=10032190

Und mal schauen, ob dieser Blinkschalter tut:
http://www.louis.de/index.php?topic=artnr_...tnr_gr=10032903

Bestellung läuft schon ...

Was ist eigentlich ein VAPE, kann man damit von 6V auf 12V konvertieren?

@S-U: Gute Tipp mit der Lichtmaschine. Wenn die einfach so in den Spatz Motor reinpassen würde, könnte ich das mal überlegen, würde den Motor aber eigentlich gerne unangetastet lassen. Das wird dann der zweite Schritt nach dem ersten.

Gruß,
Andreas


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enrico-82
Geschrieben am: 25.11.2009, 15:18
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Hallo,

soll da wirklich soviel Unterschied sein, das die hier nicht geht ?

KLICK

_uhm.gif


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Viele Grüße,
Enno


S51 B 1-3 - Klick SR 2E - Klick KR51/1K -Klick
VW 1200 L - Klick

in Erinnerung:
SR2 - Klick KR51/1K -Klick
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Auxburger
Geschrieben am: 25.11.2009, 16:34
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Das ist die "kleine" Anlage von powerdynamo.biz. Die liefert nur Wechselspannung - siehe Nachbarthread.


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