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> SR 1 Spiegel, Rückspiegel ja oder nein
NorbertE
Geschrieben am: 11.01.2010, 09:47
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Toni, das steht ausser Frage. Natürlich ist es immer gut, einen Spiegel zu haben.

Die Frage ist jedoch, ob man bei SR1 einen haben muss. Die SVO, STVZO usw. gibt da leider nicht viel her.

Deswegen wärs gut, Jemand findet einen entsprechenden Gesetzestext, in dem das eindeutig für diese alten Fahrzeuge geklärt ist.

Z.B. ist für o.a. piccoI die Spiegelgeschichte im §56 Abs.3 STVZO eindeutig geregelt: Ich brauch keinen!

Von Kleinkrafträdern in jeglichem Sinn ist da aber gar keine Rede.


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Karl Kraus
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jawa360
Geschrieben am: 12.01.2010, 07:30
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Na also , da weß ich doch schon , was ich wissen wollte . Herzlichen Dank füralle Antworten !
Mein Vorgänger hatte irgendwie so einen rot-weißen Fahrradspiegegel aus " Plaste " auf den Lenker gewürgt , mit dem man sehr realistisch seinen Bauch sehen konnte. Da kamen mir eben Zweifel an der werkseitigen Ausstattung mit Rückspiegel. Selbstveständlich werde ich einen geeigneten Spiegel benutzen , wenn ich mich in den Straßenverkehr stürze , aber deswegen säge ich nicht den Griff ab.

Gruß , Manfred

Die Warnung mit dem Katzenbuckel nehme ich sehr ernst und werde vorsichtig sein .
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der Lehmann
Geschrieben am: 12.01.2010, 18:22
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Wegen der Originalität fahre ich ohne Spiegel rum. Bisher haben mich die grünen Männchen fahren lassen.

Trotzdem würde mich interessieren, was sagt der Gesetzgeber nun genau dazu???

Viele Grüße, Jürgen


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Viele Grüße, Jürgen

Teilnahme UT 1 bis UT 6 und UT 8 bis UT 13
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"Das Können ist des Dürfens Maß!" Paul Preuß
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ENIGMA
Geschrieben am: 12.01.2010, 18:35
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Also ich finde mit auch sicherer,aber Pflicht ist es nicht,das weiss ich deshalb,weil ich mal für mein MAW beim der DEKRA eine Betriebserlaubnis machen liess,und der wird trotz Fahrrad als Moped gewertet(siehe 50ccm),und da hiess es,das ein spiegel an Oldtimerfahrzeugen keine Pflicht sei,wenn schon von werk auch keiner drann war,so wie zB.bremslicht und blinker auch nicht,wegen des erhaltes der Originalität.
Enrico
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der Lehmann
Geschrieben am: 12.01.2010, 18:40
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Danke Enrico,

das beruhigt mich zunächst.

Jürgen


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NorbertE
Geschrieben am: 12.01.2010, 19:40
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Enrico, das mag ein persönliches Erlebnis sein. Helfen tut es nicht wirklich richtig. Ich kenne z.B. auch die Aussage eines Dekra-Menschen bei Bj. 1928 und 98ccm: "Da muss ein Spiegel dran". Damals hatten die das Glas noch garnicht richtig erfunden. laugh.gif

Wir haben, dank dem Schmied, eine ausdruckbare, gesetzlich verifizierbare Regelung der Helmpflicht gefunden. thumbsup.gif

Das muss doch wohl auch für Spiegel an SR1 und ältere Maschinen möglich sein...

Ausgedruckt, belegbar und als "kleines Helferlein" mitgeführt ist sowas manchmal Gold wert. wink.gif

Nur "dasein" muss es und Einer sollte sich drum kümmern wink.gif

Edit und nochmal Enrico: Ich stelle einen Widerspruch fest. Die Definition "Fahrrad mit Hilfsmotor", Mofa, Kleinkraftrad, Leichtkraftrad, Kleinkraftrad aus dem "Beitrittsgebiet" ist gesetzlich richtig geregelt.

Du musst mit einem Fahrrad mit MAW nicht zur DEKRA und die dürften dort auch garnichts tun, denn es ist Zulassungsfrei!!

Hier gibts also richtig Klärungsbedarf wink.gif


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ENIGMA
Geschrieben am: 12.01.2010, 21:02
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Also ich "musste" ja auch nicht zur DEKRA,aber nachdem mich die Polizei über Jahre bei Kontrollen der Papiere auch stets nach ner ABE fragte,und ich logischerweise nichts nachweisen konnte(siehe Fahrrad),kam dann mal der Tag,an dem ich ein Bussgeld zahlen durfte,in Höhe von 30€ wegen fehlens einer solchen.Und da es eh nichts bringt,mit der Polente rumzudiskutieren,hab ich dann halt mal bei der DEKRA nachgeragt,ob es denn pflicht sei,eine ABE für ein Fahrrad mit Motor zu haben.Die klare Antwort war ja!Kannst mir glauben,ich verarsch dich nicht,denn die ABE war sehr teuer(80,-€),und die hätte ich gerne gespart.Mal davon abgesehn,wo ist der Unterschied vom SR1 zum MAW,bis auf die Tatschache einen starren Rahmen mit von Werk dafür vorgesehenen Motor?

Man zeigte mir einen Gesetzestext,in dem lang und aussweifent erklärt wurde,was ABE pflichtig sei,und ums kurz zu machen,50 ccm Hubraum-45kmh höchstgeschwindigkeit waren die wichtigsten Kriterien,um es als Moped einzustufen.Natürlich war es für die dort auch neu,nicht alle tage machen die ne ABE für ein MAW,aber nach gwissen augezudrücken war es vollbracht!Im übrigen hab ich schon ein paar mal im Fahrradhilfsmotorfred davon gelesen,das auch andere das für ihren schrecker gemacht haben,schon deshalb auch,weil man im Veräusserungsfall oder diebstahl,Vandalismus ect. nachweisen kann,was man da hatte.Ich hatte immer den eindruck,die Polizei lässt mich eh durch,die haben ja sowieso keine ahnung,NEIN,ein ganz schlauer zuletzt schaute nähmlich mal in der Stvo nach,und weil Mofa-damit Haftplicht-Führerschein und eine ABE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Jedenfalls hatte ich dort bei der DEKRA eher beiläufig nach der spiegelpflicht gefragt,und da hiess es eben keine Pflicht an sochen fahrrzeugen-Ergo-denn da ich ja ein Moped und kein Fahrrad mehr fahre,müsste ich ja eigentlich einen dranhaben,oder?

Enrico
Und damit du mir glaubst,bitte schön!

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Raphael
Geschrieben am: 12.01.2010, 21:10
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Norbert : Das was Heinrich rolleyes.gif oben schreibt hat mir das KBA auf meine Anfrage bezüglich der ABE für meinen REX gesagt .
Habe später mit unserer Polizei hier gesprochen und denen reicht es bei einer Kontrolle , den Abdruck einer ABE mitzuführen , damit sie sehen können , dass für diese Fahrzeugart eine erteilt ist (bzw. war).
Was wirklich nach einem Unfall geschieht steht vermutlich wieder auf einem ganz anderen Blatt .

Gruss,
Raphael


P.S.: Seltsames Land ... ermm.gif


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




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NorbertE
Geschrieben am: 12.01.2010, 22:42
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Don Raffaele, mir fällt da als Musiker ein gar lieblich intoniertes Liedchen ein: (Man denke sich die Melodei dazu laugh.gif )
In einer klanen..Pizzeria...in Palermo City
(fr)isst ein dubioser Mafioso traurig seine calamari fritti.. laugh.gif laugh.gif

Dass Raffi ein Rassist wie ich ist, wissen wir. Ob er am Ende bei der N`drangeta ist, wissen wir nicht. laugh.gif laugh.gif

Raffi: auch ich habe für mein REX FM50 nur einen alten Auszug der BA als Kopie (s. Foto). Wo soll das Problem sein?

Einen Sonderfall stellen die Mopeds der Ex-DDR-dar. Da bekommt man ja ohne gross zu zucken (natürlich gegen entspr. "Gebühren" [die Drecksäcke mad.gif ]) immer einen Abdruck der BA.

Enrico hat aber eine Einzelabnahme, die überhaupt nicht nötig gewesen wäre. TÜV, DEKRA und Co machen das aber gerne... mad.gif Logo: bringt Knete in die Kasse...

Deswegen ja mein Vorstoss:
Was brauchen wir, wo steht es. Ausgedruckt und mitgenommen.Fertig. mad.gif

Angefügtes Bild
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Raphael
Geschrieben am: 13.01.2010, 05:55
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QUOTE (NorbertE @ 12.01.2010, 22:42)
Don Raffaele, mir fällt da als Musiker ein gar lieblich intoniertes Liedchen ein: (Man denke sich die Melodei dazu laugh.gif )
In einer klanen..Pizzeria...in Palermo City
(fr)isst ein dubioser Mafioso traurig seine calamari fritti.. laugh.gif  laugh.gif

Dass Raffi ein Rassist wie ich ist, wissen wir. Ob er am Ende bei der N`drangeta ist, wissen wir nicht. laugh.gif  laugh.gif


Ich möchte auch nicht dass ihr das wisst , ihr würdet euch nur Sorgen um mich machen...

cool.gif

Gruss vom Paten,

Don Raffaele

P.S.: Mich wundert eigentlich nicht wirklich dass da jeder den man anspricht was anderes sagt , ich halte mich der Einfachheit halber an das was die Rennleitung sagt, die sind ja auch im Falle einer Kontrolle meine "Ersten Ansprechpartner" ...


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Storch
Geschrieben am: 13.01.2010, 17:30
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Was den Spiegel betrifft, gibt die STVZO folgende Auskunft:

§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht.

3) Nicht erforderlich sind Spiegel bei einachsigen Zugmaschinen, einachsigen Arbeitsmaschinen, offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von unbeladenen oder beladenen Anhängern nach rückwärts Sicht bietet.

Demnach gehört also ein Spiegel an den SR 1. (an den Piccolo Trumpf 5 und 7 im Übrigen nicht)

§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger.

(1) Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

3. offenen Krankenfahrstühlen,
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5. folgenden Arten von Anhängern:
c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern

Der Piccolo Duo 1 ist meiner Ansicht nach kein solch' offener Krankenfahrstuhl und benötigt demnach Blinker.

§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage.

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben.

§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors

(3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1) sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.

Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates

Diese Richtlinie gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge:

* Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h;
* fußgängergeführte Fahrzeuge;
* Fahrzeuge, die zur Benutzung durch körperbehinderte Personen bestimmt sind;
* Fahrzeuge, die für den sportlichen Wettbewerb auf der Straße oder im Gelände bestimmt sind;
* Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG (Richtlinie vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge) bereits in Betrieb waren;
* Zugmaschinen und Maschinen, die für landwirtschaftliche oder vergleichbare Zwecke verwendet werden;
* Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind.

Man könnte nun meinen, dass damit das Piccolo Duo 1 herausfiele, da es für körperbehinderte Personen bestimmt ist bzw. war (aber nicht von welchen gefahren werden muss) und bereits vor der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG in Betrieb war. Es ist aber ein dreirädriges Fahrzeug und fällt somit unter die Fahrtrichtungsanzeigepflicht, wobei zusätzlich Warnblinker montiert sein müssen, da ja dreirädrig. Demnach würden ja nur solche behindertengerechte Fahrzeuge von der Blinkerpflicht herausfallen, welche zweirädrig sind oder dreirädrig und offen. _uhm.gif

Jens
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Storch
Geschrieben am: 19.01.2010, 11:11
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Ich staune, dass es hier scheinbar keinen Diskussionsbedarf mehr gibt. Es ist doch sonst nie so.

Jens


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KR 50 - Liste


Ich nehme auch gerne Fotos der jeweiligen Fahrzeuge entgegen. Diese werden dann in die Liste eingearbeitet.


kleiner Rechtschreibkurs:
falsch - richtig
A ist besser wie B. - A ist besser als B.
Amaturenbrett - Armaturenbrett
beim einkaufen - beim Einkaufen (substantiviertes Verb = großschreiben)
blos - bloß
Bouwdenzug, Bautenzug etc. - Bowdenzug
Crom, Chrohm - Chrom
Das das so ist... - Dass das so ist...
das Selbe - dasselbe
ein bischen - ein bisschen
eigendlich - eigentlich
erstmal - erst mal (aber: "nochmal" zugelassen für "noch einmal")
ich weiss, ich weis - ich weiß
Ich wahr einkaufen. - Ich war einkaufen.
irgentwie - irgendwie
nähmlich - nämlich
Mopet - Moped
Narbe - Nabe (Fahrradnabe)
orginal - original
schonmal - schon mal
seid gestern - seit gestern
Standart - Standard
Strasse - Straße bzw. STRASSE (b Verw.von Großbuchstaben)
totsicher - todsicher
todschlagen - totschlagen
Wer seit ihr? - Wer seid ihr?
Vorraussetzung - Voraussetzung
sehr beliebt in letzter Zeit - lieber mal ein Apostroph weglassen:
nicht's - nichts (oder)
Moped's - Mopeds
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enrico-82
Geschrieben am: 19.01.2010, 11:22
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Was willst du noch besprechen?

Es ist jede Sichtweise vorgebracht, und wenn man diese Frage mit der Sicherheit in Bezug bringt sollte sogar ein rechter Außenspiegel an das Moped.

Dieser rettet leben, das habe ich schon öfter erlebt (am eigenen Leibe).

Gruß Enno


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Viele Grüße,
Enno


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Sachswolf
Geschrieben am: 19.01.2010, 12:37
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Unregistered









Hallo,

zum Thema Spiegel habe ich auch noch ein danderes Problem und zwar, dass der bei mir immer nur zur Zierde an allen SR2 dran ist.

Ich habe ein Körpergröße von 1,88 m und egal wie ich den Spiegel einstellt habe, ich seh einach nichts. Ich kann maximal nur was erkennen, wenn ich mich bücke. das ist nur ziemlicher Mist.

Kann mir jemand sagen, was da nicht stimmt?

Grüße vom Sax

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enrico-82
Geschrieben am: 19.01.2010, 12:50
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Der ist verkehrt herum wink.gif , beim Sr 2 ist das ein leidiges Problem, ich hab noch keinen Probe gesessen, bei dem ich den Spiegel auch nutzen hätte können.


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Viele Grüße,
Enno


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