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Batterieverordnung



BattG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt- verträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Hinweispflichten

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß BattG (§ 18 Hinweispflichten) verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind gesetzlich verpflichtet (laut § 11 BattG), Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort unentgeltlich zurückgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber) oder Pb (Blei)) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

chemische Zeichen auf Batterien

Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

Nach § 10 BattG sind wir verpflichtet für den Verkauf einer neuen Fahrzeugbatterie einen Pfand in Höhe von 7,50 EUR (inkl. MwSt) zu erheben. Der ausgewiesene Batteriepreis ist daher zzgl. Pfand zu verstehen.

Dieses Pfand wird dem Kunden bei Vorlage eines Entsorgungsnachweises (für die alte Batterie) zurück erstattet.

Pfandrückerstattung

Bitte senden Sie uns den Entsorgungsnachweis (abgestempelt durch eine kommunale Sammelstelle) unter Angabe der Rechnungsnummer auf welche sich der Nachweis bezieht als PDF-Datei per E-Mail oder im Brief zu. Für die Erstattung der Pfandgebühr benötigen wir außerdem Ihre Bankverbindung.

Wichtig! Senden Sie auf keinen Fall gebrauchte Batterien per Post an uns, dies ist laut Gefahrengutverordnung nicht zulässig!


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