Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet (laut § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV), Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch an uns, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Sollten Sie die Rückgabe an uns in Anspruch nahmen, ist das Paket ausreichend zu frankieren. Wir übernehmen die fachgerechte Entsorgung.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.