Helmpflicht, und was es damit auf sich hat
NorbertE |
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Ja, manu, ist reine Theorie, mir machen solche Gedankenspielereien aber Spass. Natürlich würde der kontrollierende Beamte darauf bestehn, dass der Helm auf dem Kopf zu tragen ist. Man würde wohl auch zahlen müssen. Mit meiner Argumentation würde er mich schlicht und still und heimlich als zumindest durchgeknallt bezeichnen und ein sofortiger Alkomat- und Drogentest wäre die Folge.  Nur...er hat trotzdem kein Argument gegen den Helm am Handgelenk. Auch ein Richter nicht ( es sollen ja schon welche wegen 3 Meter Maschendrahtzaun gestritten haben  ), denn ich habe bisher nirgends einen Anhang zum Anhang oder eine Änderungsvorschrift mit Zusätzen gefunden, wo explizit drinsteht, dass der Helm auf dem Kopf getragen werden muss. Nur Tragen. Markus: natürlich denkt jeder, ein Helm ist auf dem Kopf zu tragen. Ist ja richtig. Eine Armbanduhr wird am Handgelenk getragen. Im allgemeinen. Wenn ich meinen Helm auch am Handgelenk trage, bin ich ausserhalb des Allgemeinen. Mehr nicht! Ich sehe schon, dass hier noch Klärungsbedarf besteht.
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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SR2 |
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Hmmm, nach den Ausführungen im Verkehrsportal soll der verwendete Schutzhelm eine ausreichende Schutzwirkung haben, diese ist am Handgelenk natürlich nicht gegeben, wobei ausreichend nun schon wieder sehr dehnbar ist. Reicht es aus, wenn der Schädel heile bleibt, dir aber die Kinnlade wegfliegt... Und genau dort könnte Hauptwachtmeister Pfiffig ansetzen und dich zu Kasse bitten. Du könntest natürlich auch Sicherheitsgurte anlegen und den Helm dann ganz weglassen...stört am Handgelenk eh nur bei der Fahrzeugbedienung...! Neufassung des § 21a Abs. 2 StVO: QUOTE | Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. |
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vorwärt S imme R, 1 rückwärt S nimme R ... 2Unter der Webadresse http://www.urlaub-radeberg.de/ gibt es die aktuelle SR-Liste zum Downloaden! --> Update 12/18 ist raus, 9 Neuzugänge eingetragen! Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!
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NorbertE |
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Ich hatte weiter oben ja schon geschrieben, dass es eine Haarspalterei ist. Wenn ich mir jetzt Deine Erklärung so durch den Kopf gehen lasse... Ein Stahlhelm z.B. ist ja als Solcher für den Schutz der Birne im "Kampf" gedacht. Nun ist der vorbei und ich gehe erschöpft vom Schlachtfeld (auch ein schöner Begriff  ) Dabei hänge ich den Helm ans Koppel. Trage ich den nun noch oder eher nicht? Oder hab ich den gar "umgehängt", "angeschnallt"...  Ich gehe soweit, dass Alles, was ich "am Mann" habe, getragen wird. Wo am Mann , ist sekundär.  Das hat mit meinem Horizont garnichts zu tun. Und in der Tat ist es eine lustige, theoretisch, kurzweilige Diskussion. Ein stichhaltiges Argument gegen "mein Tragen" des Helmes als "Nicht Normaler" am Handgelenk hat mir aber bisher noch Keiner liefern können. Definitiv ausprobieren will ichs aber auch nicht...
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