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> Helmpflicht, und was es damit auf sich hat
Manu_Simson
Geschrieben am: 07.06.2011, 19:26
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QUOTE (Simsonschrauber23 @ 07.06.2011, 20:25)
Selbst wenn man es machen würde, ich wöllte die Bullen sehen, die sich auf so was einlassen, da kommt 100% die Aussage ein Helm ist dafür gedacht ihn auf den Kopf zu setzen und nicht um ihn um die Hand zu legen wink.gif
Die Bollerzei dürfte sich bestimmt auch gar nicht darauf einlassen, sie würden auf ihrem Standpunkt bleiben und dir eine Geldstrafe verdonnern, da kannst du gar nix machen. _console.gif
Wie das ein Richter sieht würde ich aber auch mal wissen wollen, aber ich denke mal der kommt zum selben Ergebnis. tongue.gif

Ihr nehmt das viel zu ernst. Das war die reine Theorie, das heißt was wäre wenn aber mehr auch net.


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Grüße Manu (Manuela)
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NorbertE
Geschrieben am: 08.06.2011, 15:25
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Ja, manu, ist reine Theorie, mir machen solche Gedankenspielereien aber Spass. wink.gif

Natürlich würde der kontrollierende Beamte darauf bestehn, dass der Helm auf dem Kopf zu tragen ist. Man würde wohl auch zahlen müssen. Mit meiner Argumentation würde er mich schlicht und still und heimlich als zumindest durchgeknallt bezeichnen und ein sofortiger Alkomat- und Drogentest wäre die Folge. laugh.gif
Nur...er hat trotzdem kein Argument gegen den Helm am Handgelenk. Auch ein Richter nicht ( es sollen ja schon welche wegen 3 Meter Maschendrahtzaun gestritten haben wink.gif ), denn ich habe bisher nirgends einen Anhang zum Anhang oder eine Änderungsvorschrift mit Zusätzen gefunden, wo explizit drinsteht, dass der Helm auf dem Kopf getragen werden muss. Nur Tragen.

Markus: natürlich denkt jeder, ein Helm ist auf dem Kopf zu tragen. Ist ja richtig.
Eine Armbanduhr wird am Handgelenk getragen. Im allgemeinen. Wenn ich meinen Helm auch am Handgelenk trage, bin ich ausserhalb des Allgemeinen. Mehr nicht!

Ich sehe schon, dass hier noch Klärungsbedarf besteht. laugh.gif


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schlagzeucher
Geschrieben am: 08.06.2011, 15:30
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Norbert,

eine Theorie die deine bestätigt:

In meiner Sturm, Drang, Jugendzeit war es ganz doll Mode den Helm nur so halb nach oben aufzusetzen. Alle die das getan haben wurden zwar angehalten, auch wegen diversen Kleinigkeiten am Moped selber zur Kasse gebeten, aber niemals wegen dem halbgetragenen Helm. Das gab dafür immer nur eine mündliche Verwarnung.

Nick


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Simsonschrauber23
Geschrieben am: 08.06.2011, 16:14
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QUOTE (schlagzeucher @ 08.06.2011, 16:30)
Norbert,

eine Theorie die deine bestätigt:

In meiner Sturm, Drang, Jugendzeit war es ganz doll Mode den Helm nur so halb nach oben aufzusetzen. Alle die das getan haben wurden zwar angehalten, auch wegen diversen Kleinigkeiten am Moped selber zur Kasse gebeten, aber niemals wegen dem halbgetragenen Helm. Das gab dafür immer nur eine mündliche Verwarnung.

Nick

Das gabs früher schon ph34r.gif biggrin.gif biggrin.gif biggrin.gif laugh.gif
Ist bei uns heute auch so, manche ausm Nachbarort setzen ihren Crosshelm nachts nicht auf, sondern nur so halb wie du sagst weil die eine Brille drin haben mit der man nix sieht rolleyes.gif rolleyes.gif laugh.gif



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Markus
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SR2
Geschrieben am: 08.06.2011, 16:18
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Hmmm, nach den Ausführungen im Verkehrsportal soll der verwendete Schutzhelm eine ausreichende Schutzwirkung haben, diese ist am Handgelenk natürlich nicht gegeben, wobei ausreichend nun schon wieder sehr dehnbar ist. Reicht es aus, wenn der Schädel heile bleibt, dir aber die Kinnlade wegfliegt... ohmy.gif

Und genau dort könnte Hauptwachtmeister Pfiffig ansetzen und dich zu Kasse bitten. Du könntest natürlich auch Sicherheitsgurte anlegen und den Helm dann ganz weglassen...stört am Handgelenk eh nur bei der Fahrzeugbedienung...! laugh.gif

Neufassung des § 21a Abs. 2 StVO:
QUOTE
Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


Jetzt wird mir langsam die Funktion deines orangenen Schnürbändels zur Samstag-Ausfahrt klarer. _clap_1.gif thumbsup.gif thumbsup.gif

laugh.gif laugh.gif laugh.gif


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NorbertE
Geschrieben am: 08.06.2011, 17:09
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Auch wenn ich den Helm am Handgelenk "trage", hat er als solcher selbst (wenn geeignet) immer noch eine ausreichende Schutzwirkung. In dem Augenblick für mich natürlich nicht! Das steht aber nicht zur Debatte. Wie gesagt, es ist ein idiotische Grenzwertdiskussion. wink.gif

Zu dem orangenen Bändel eine gar lustige Sache (oder auch nicht): Gürtel vergessen zum Treffen. Hansdampf brachte mir eben diesen orangenen Zurrgurt als Ersatz, der aber viel zu lang war. Zerschneiden wollt ihn aber auch nicht. Also grosse Schleife, gefahren und das Ding komplett aus der Gedankenwelt gestrichen. laugh.gif
Nun fährt mein Freund Sachswolf neben mich und ruft rüber " da flattert was Orangenes an Deinem Hinterrad". Selbst das hat bei mir noch nicht "pling" gemacht. Erst als (ich glaube er wars) oldsr2 neben mich fuhr und meinte, mein Gürtel würde sich jeden Augenblick im Hinterrad verfangen, hab ich auf der Stelle angehalten. Das hätte können ganz dumm ausgehn. rolleyes.gif


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leipzigerhabicht
Geschrieben am: 30.06.2011, 10:48
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Das ist ja echt mal ein interessanter und kurzweiliger Thread.
Zu deiner theoretischen Frage Norbert, bzgl. der Def. von "tragen" im Gesetzeskontext: In einer Rechtsvorlesung wurde ein mal der juristische Begriff des "objektiven Empfängerhorizontes" behandelt (mag sein, das ein Jurist in diesem Zusammenhang wieder andere Begrifflichkeiten hat).
Dies bedeutet im Klartext, dass nach allgemeiner Auffassung das "Tragen" eben dem Tragen entspricht, was man objektiv und allgemein darunter zu verstehen hätte: Also Tragen auf dem Kopf, denn nur dazu wurden Helme gebaut!


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NorbertE
Geschrieben am: 01.07.2011, 21:22
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Ich hatte weiter oben ja schon geschrieben, dass es eine Haarspalterei ist. wink.gif

Wenn ich mir jetzt Deine Erklärung so durch den Kopf gehen lasse... hmm.gif

Ein Stahlhelm z.B. ist ja als Solcher für den Schutz der Birne im "Kampf" gedacht. Nun ist der vorbei und ich gehe erschöpft vom Schlachtfeld (auch ein schöner Begriff wink.gif ) Dabei hänge ich den Helm ans Koppel. Trage ich den nun noch oder eher nicht? Oder hab ich den gar "umgehängt", "angeschnallt"... hmm.gif

Ich gehe soweit, dass Alles, was ich "am Mann" habe, getragen wird. Wo am Mann , ist sekundär. wink.gif Das hat mit meinem Horizont garnichts zu tun. laugh.gif

Und in der Tat ist es eine lustige, theoretisch, kurzweilige Diskussion. Ein stichhaltiges Argument gegen "mein Tragen" des Helmes als "Nicht Normaler" am Handgelenk hat mir aber bisher noch Keiner liefern können.

Definitiv ausprobieren will ichs aber auch nicht... laugh.gif


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MoritzSimson50
Geschrieben am: 05.03.2012, 22:12
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Hallo liebes Forum, ich wollte mal fragen, ob der ganze Spaß noch aktuell ist oder ob der Gesetzestext geändert wurde.

PS.: Entschuldigung, dass ich diesen alten Fred wieder herauskrame... rolleyes.gif


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Gruß Moritz

- gesendet von meinem Rechenschieber -
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