Schwalbeneuling
| Hisi |
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so, wollte keinen neuen fred aufmachen, habe nach kennzeichen gesucht und hier die meißten einträge gefunden. frage an die wohlgesonnene schwalben-schar, wo bringt ihr eure kennzeichen an? ich benötige ein, zwei tips bis spätestens freitag mittag, denn am nachmittag geht der "panzer" zum lackierer und davor muß ich wahrscheinlich noch was bauen und auch leider gottes bohren, doch wenn ich alles vor dem lackieren mache, sind die bohrungen wieder geschützt. also nur zu, bin gespannt auf eure gemachten erfahrungen.... vielen dank vom hisi
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| schlagzeucher |
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Hallo ´Hisi! Ich würde, falls nicht schon vorhanden, keine Löcher unten machen! Wir Lehmänner haben es so gelöst: ( Ich hoffe mann kanns erkennen!) Problem dabei war nur der Gepäckgurt weswegen das Schild auch nicht mittig sitzt! Aber ohne Löcher finde ich ist dies die beste Alternative! Grüße Nick
Angefügtes Bild

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| Hisi |
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nein, nein, sind noch keine löcher gebohrt, ich wollte erst eure meinungen abwarten, dein vorschlag, nick, gefällt mir, zumal ich zu soetwas auch tendierte, wußte noch nicht genau, ob vielleicht nicht noch zwischen bank und haltegriff.... wenn es nach mir ginge, käme das blecherl eh an die beinschale dran.... doch bei unseren bescheurten vorschriften..... dankeschön vom hisi
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| Hisi |
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apropos vorschriften..... hier müssen wir ja fröhlich sein, daß die kennzeichen so klein sind, denkt nur mal an die pizzatafeln bei den motorrädern..... by the way, fällt mir gerade ein, bei den ösels gelten die kennzeichen- tafeln als dokumente und ein dokument kann man falten, ergo falten sie tatsächlich die kennzeichen so groß, wie sie sie brauchen können, alles erlaubt, nur nicht schneiden..... tut ja auch bei uns weh!!! hisi ich werde den gedanken mal aufgreifen, mal sehen was es sonst noch so gibt, denn das blechteilchen ist ja eigenartig.......
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| NorbertE |
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Tja,  , jetzt wollte ich Euch doch eigentlich zudröhnen mit den 2 §§ der STVZO, die die Art und Anbringung der Kennzeichen regeln. Mit ausführlicher Erklärbäranleitung und Link zu den beteffenden §§. Pustekuchen: Man hat mit Wirkung 01.03.07 die STVO und die STVZO geändert!!!! Die betreffenden §§ 60a und 29g sind "aufgehoben"  Wusste das Jemand? Nun muss ich selber erst mal sehn.... Den 21a STVO "Helmpflicht" hat man aber gelassen... Grüsse Norbert
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| Schmied |
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Naja, zu früh gefreut... Norbert hat soweit schon recht, dass diese Paragraphen (und auch einige andere mehr) aufgehoben wurden. Aberum es genauer zu sagen wurden diese nur innerhalb der Gesetzgebung verschoben - sprich, der gleiche Textinhalt steht halt ab 1. März 2007 an anderer Stelle im Buch. Der Inhalt und somit die Regelung (in unserem Fall das Thema Gebrauch und Anbringung des Versicherungskennzeichen) hat sich im Ganzen nicht geändert. Fazit: Es bleibt im Grunde alles so wie es ist!
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| NorbertE |
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Nun sitz ich doch da und reib mir die Hände  Ich hab mir eine steuerbefreite PallMall angezündelt und aus dem Krombacher Kasten ein friersischfrisches Jever gefischt. Schmied: Du wusstest von der Änderung?, Ja? Das sind dann die ersten 20 -Punkte!  Da www.verkehrsportal.de eigentlich zeitnah das Non-Plus-Ultra bisher für mich war( tröstet mich, denn dort ist nichts  ), bin ich natürlich gespannt wie die hintere Feder aus McPomms "Chopperdingens  Wo stehn Deine neuen Erkenntnisse? Wohin hat man den 60a STVZO "verschoben" ? Oder den 29g?  Sag an...  Grüsse Norbert
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| Schmied |
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OK, jetzt gehts wieder an Eingemachte - und das um diese Uhrzeit... Aber ich will Euch ja für den folgenden Tag was zu lesen geben. Und, Norbert, die 20 Punkte hol ich mir persönlich bei dir ab.. Hoffe ja mal es werden noch paar mehr für die Überstunden... Vorweg muß ich noch erklären, dass ich weder Rechtsanwalt noch richterliche Tätigkeiten ausübe, also ist das Folgende keine Rechtsbelehrung und ich kann bei Irrtum nicht haftbar gemacht werden!!! Also Aufgepasst: Seit einiger Zeit wird der Straßenverkehr und dessen Gesetze nicht mehr unbedingt von StVO bzw. StVZO geregelt, sondern auch hier tritt wie so oft EU-Recht in Kraft. Der Wegfall einiger Paragraphen beruht auf der Tatsache, dass diese Rechtslage nunmehr durch EG-Richtlinien und der so genannten "Fahrzeug Zulassungs Verordnung" (FZV) geregelt werden. Der Inhalt ist im Grunde der Gleiche geblieben, nur steht er an einer anderen Stelle im Buch. So sind zB. die §§ 29a - 29h StVZO zum Thema Pflichtversicherung nun hinterlegt in der: FZV Abschnitt 5 §§ 23 - 29 Dabei für uns zB. auch interessant der alte § 29g StVZO (rotes Versicherungskennzeichen) steht jetzt: FZV Abschnitt 5 §28. Und noch ein letztes Beispiel zum § 60a StVZO (Ausgestalltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens) jetzt zu finden: FZV Abschnitt 5 §27. Der Inhalt der Texte unterscheiden sich jedoch kaum von denen der StVZO. Somit hat sich trotz der Verschiebung der Paragraphen nichts am bekannten Gesetzestext geändert. Soweit erstmal meine Ausführung dazu. Wo man den Text per Internet nachlesen kann werde ich mich bis morgen noch erkundigen. Habe es im Moment nur per Zettel vor mir liegen. Das es im "Verkehrsportal" nicht zu finden ist erklärt sich einfach, da dies eine "freie Seite" zur Information ist und keine rechtsverbindliche Aktualität hat. Also, ich hoffe soweit alles klar! (Mal sehen wie viele Punkte mir meine Nachtschicht einbringt...  )
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| Schmied |
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So Männers, wie versprochen hab ich mich nochmal zum Thema StVZO und derer aktuellsten Version, zum Nachlesen im Internet, kundig gemacht. Die gesammte Version mit allen Abhandlungen dazu findet ihr hier. Es ist eine auf dem letzten Stand der Dinge stehende Seite, die auch für rechtlich weniger geübte sehr übersichtlich ausgeführt ist. Zum Finden der oben genannten Punkte einfach auf die entsprechende Schaltfläche "FZV" bzw. "StVZO" klicken. Danach sind alle Paragraphen, mit Themenbereich, der Reihe nach aufgeführt. Hoffe ich konnte euch weiterhelfen!
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| Hisi |
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sehr gut, der mann !!! werdenm staunend lesen, was sich so tut, oder tu'n kann, auf europas strassen, derzeit nur jede menge ostblockler unterwegs, mit autos, die ich noch nicht mal schreiben kann, geld spielt bei diesen banden offensichtlich keine rolle, was größe und kaltschnäuzigkeit anbetrifft, also auf in die skigebiete der ösels.... schaulaufen der neureichen und erfolgreichen diebe und betrüger im ganz großen stil !!!! da sind unsere eigenen schwerverbrecher alles waisenknaben dagegen....... ihr lest schon, hisi ist wieder geladen, nur wegen einem kurzen ausflug zum möbelschaun und tanken.....
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