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> Schwalbeneuling
schlagzeucher
Geschrieben am: 11.03.2007, 12:54
Zitat


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Oh da darf ich mich ja nicht erwischen lassen:

"(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein."

Auszug aus FZV Abschnitt 5 § 27

Das es da solche Beschränkungen gibt war mir bis jetzt vollkommen neu!


Grüße Nick





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Toni
  Geschrieben am: 11.03.2007, 13:05
Zitat


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Na so ein Müll...
20cm? Dürfte bei mir knapp werden.
Und im 45° Winkeln lesbar sein? Es gibt ja so viele, dies wie ich an der Seite haben. Was passiert da? Verwarnung? 15€?
Immer neue Schikanen... dry.gif


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Schmied
Geschrieben am: 11.03.2007, 20:45
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So recht verstehe ich eure Aufregung nicht! hmm.gif

Die Sache mit dem Gepäckträger beim "Musikus" ist doch zulässig.
"...nicht weniger als 200mm..." -heist also: mindestens 20 cm über der Straße.
...oder hast du deine Schwalbe tiefer gelegt??? laugh.gif

Und im Allgemeinen würde ich das alles nicht so verbissen sehen. So lange das Schild einigermaßen vernünftig am Heck angebracht ist, wird da keiner sich drum kümmern...

Oder meint ihr, dass die "grünen Freunde" jede Verordnung auswändig kennen... wink.gif


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Toni
Geschrieben am: 11.03.2007, 21:20
Zitat


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Nee, bei der schwalbe nicht, aber beim SR... sorry, bin büsschen abgeschweift wink.gif


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schlagzeucher
Geschrieben am: 11.03.2007, 23:10
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Ich glaub auch nicht das die da jeden Paragraphen auseinandernehmen können!
Aber ich denke das es nicht ganz legal ist. Mind. 200mm über der Fahrbahn heißt aber das es nicht höher als 200mm hängen darf!
Oder hab ich die Erläuterung falsch herum gedeutet?


Bei Norbert ist es was anderes da er ein rotes Nummernschild spazieren fährt welches lt. FZV nicht am Fahrzeug befestigt sein muss aufgrund seiner Bestimmung für Überführungs-, Test- fahrten etc..

Aber da wir keine Joghurtbecher fahren mit 20 Rennaufklebern und halben Auspuff denke ich mal das unsere gepflegten "Oldtimer" nicht aufgrund eines trotz allem eindeutig lesbaren Nummernschildes zum Problem werden sollte bei unseren Grün-Weißen Freunden.

Grüße und gute Nacht, Nick


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bikenils
Geschrieben am: 12.03.2007, 09:35
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Also wenn man die doppelte Verneinung dieses Textes umdreht, kommt man auf "Der untere Rand des Versicherungskennzeichens muss mehr als 200 mm über der Fahrbahn liegen."
Oder verstehe ich da was falsch???

Also bei dir Nick alles in bester Ordnung....


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Schmied
Geschrieben am: 12.03.2007, 14:24
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Dachte garnicht das man sich ber die Bedeutung eines Wortes so uneinig sein kann. tongue.gif

Also: "mindestens" bedeutet laut DUDEN so viel wie "mehr"!

Somit würde fraglicher Text nun heisen: "..nicht weniger (also jetzt "mehr") als 20 cm über der Fahrbahn liegen!"

Also ist dem zufolge alles über 20 cm Höhe in Ordnung!
...naja, um Genau zu sein nicht ganz...
Es gibt nämlich auch eine maximale Anbauhöhe für Kennzeichen... rolleyes.gif
Aber ich glaube das würde jetzt zu weit führen und euch nochmehr verwirren... laugh.gif


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Ostbiker
Geschrieben am: 12.03.2007, 14:41
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wacko.gif wacko.gif wacko.gif wacko.gif wacko.gif wacko.gif biggrin.gif biggrin.gif biggrin.gif
17,5cm wenn besetzt hmm.gif _uhm.gif cry.gif

Angefügtes Bild
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Toni
Geschrieben am: 12.03.2007, 22:30
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Ich hab heute mal getestet. Ergebnis wenn ich drauf sitze: Ganz genau 20cm laugh.gif aber auf den Milimeter.


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NorbertE
Geschrieben am: 12.03.2007, 22:51
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QUOTE (Schmied @ 12. Mar 2007, 14:24)

Also: "mindestens" bedeutet laut DUDEN so viel wie "mehr"!

Lasst mich auch noch draufhaun laugh.gif

Nick: Du bist raus.... laugh.gif laugh.gif laugh.gif


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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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schlagzeucher
Geschrieben am: 12.03.2007, 23:39
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wink.gif wink.gif cry.gif cry.gif

darf ich denn jetzt noch aufs Treffen? Bitte Bitte ......


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bikenils
Geschrieben am: 13.03.2007, 10:14
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Klar Nick, wir brauchen jeden, der mit einem anderen fahrbaren Untersatz als mit einem Essi kommt. biggrin.gif Es soll ja kein SR-Treffen werden... cool.gif


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