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> Anhängerkupplung für Spatz, gabs das ?
Callifan
Geschrieben am: 18.10.2006, 19:41
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Hallo,
Wisst ihr zufällig, ob es beim Spatz eine Anhängerkupplung original gab ?
Möchte mir nämlich im Winter einen alten MKH M1 Mopedanhänger restaurieren und überlege den am Spatz zu fahren.

Nur gabs original eine Anhängerkupplung ?
und wie sah die aus, die selbe wie beim Star ?
Hab auch mal bei ebay ein Spatz gesehen, mit einer einfacheren anhängerkupplung, sah so aus wie ein bügel, und oben drauf der Kugelkopf. genau hinterm gepäckträger.

Und gabs auch original eine Steckdose dafür ? welche seite und wo genau wenn dann ?
möchte das dann möglichst original nachrüsten.

mfg Toni
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Ostbiker
Geschrieben am: 18.10.2006, 19:47
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Es ist die selbe wie beim Star /Habicht / Sperber, jedoch gab es 2 Ausführungen, eine mit Steckdosen für Anhängerbeleuchtung und eine Ohne.


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MfG. Christian M.

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Callifan
Geschrieben am: 18.10.2006, 22:36
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Hallo,
Also gab es denn die Version mit Anhängersteckdose auch für den Spatz ?
also währe das kein Stilbruch, wenn ich an meinem das Nachrüsten würde ?

Hat denn jemand ein Bild vom Spatz mit anhängersteckdose, damit ich weiß, wo ich Bohren muß.

mfg Toni
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joker317
Geschrieben am: 19.10.2006, 15:01
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Hier mal ein Foto aus dem original "Ich fahre ein Kleinkraftrad" aus DDR-Zeiten, müsste ein Spatz sein.
Grade frisch gescannt.
MfG joker317


Edit: Wenns jemanden genauer interessiert klann ich auch nochmal besser scannen
MfG joker317

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Callifan
Geschrieben am: 19.10.2006, 17:05
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Hallo,
Achso, unter dem Rücklicht kommt die Steckdose, ich hatte jetzt vermutet seitlich neben dem Gepäckträger.
Aber schonmal gut zu wissen.
Die anhängerkupplung ist auch gerade die, welche ich nicht zu hause habe :-( aber die lässt sich sicher irgendwann besorgen.

Aber wo kommt dann das Kennzeichen hin, wenn dort, wo mein jetziges Kennzeichen ist, nache rdie Steckdose angeschraubt ist ?

Wie war das früher ?

mfg Toni
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Concorde
Geschrieben am: 19.10.2006, 17:39
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Hallo,

leider muß ich dir mitteilen das es bei uns früher keine Kennzeichen für Mopeds gegeben hat.
Also wird das mit der Steckdose schon so seine Richtigkeit haben.
Ich habe an meinem Spatz das Kennzeichen auf dem Gepäcktäger
befestigt weil mich die zerbohrten Schutzbleche schon immer verärgerten. Natürlich transportiere ich da nichts sondern nutze den Vogel nur zu Schönwetterfahrten.

MfG Concorde.
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NorbertE
Geschrieben am: 19.10.2006, 19:42
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Hallo,

da die Hängerkupplung und Steckdose ja Nachrüstteile waren, spielt die Position der Dose eigentlich die Rolle nicht. Die wurden eh hingeschraubt, wo`s grad passte. Bei der Schwalbe hatte ich sie links neben dem Gepäckträger.

Grüsse Norbert


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Callifan
Geschrieben am: 20.10.2006, 12:56
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Hmm,
Wie hast du das mit dem Kennzeichen auf dem Gepäckträger denn gelöst ?
naja, ich denke mal woanders wird die steckdose auch gar nicht hinpassen.
denke ich versetze dann auch mein Kennzeichen.

dankeschön schonmal für die vielen für mich wichtigen Informationen.

mfg Toni
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Concorde
Geschrieben am: 20.10.2006, 18:19
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Hallo,

naja ich habe das Kennzeichen mit einem Rasterband befestigt.
Um Schäden zu vermeiden habe ich dahinter mit Schaumfolie abgepolstert.
Einziger Nachteil ist das Du dann nichts mehr auf den Gepäckträger drauftun kannst was sich bei mir aber sowieso nie einstellen wird.

MfG Concorde.

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Callifan
Geschrieben am: 21.10.2006, 14:09
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Ahh ne Danke, das sieht mir bisschen zu fuschig aus :-)

Gibts sonst noch lösungen ?

mfg Toni
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joker317
Geschrieben am: 21.10.2006, 14:50
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Na nu stell dich doch nicht so an biggrin.gif Da machste hinten ans Kennzeichen ne Schelle ran und mit der machste dann das Kennzeichen an der hinteren Strebe vom Gepäckträger fest, dann ist es auch senkrecht. Oder machst es so wie ich und baust es ganz unten ans Schutzblech ran, dann haste gleich noch einen Spritzschutz. biggrin.gif
MfG joker317
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Ostbiker
Geschrieben am: 21.10.2006, 15:38
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Nehm einfach eine etwas stärkere Blechplatte (3mm Alu-Riffelblech) in der Größe des Nummernschildes und bau daran einen Halter aus Bandstahl,den du dann an der oberen Aufnahme der Stoßdämpfer mit verschraubst.

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MfG. Christian M.

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Mopedfahrer
Geschrieben am: 21.10.2006, 20:34
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Hallo Leute beobachte ech immer mal ph34r.gif ph34r.gif !!!

Jetzt in der letzten Woche ist mir mein Schild verlustig gegangen. D.H. die Schrauben hat einer warscheinlich nachgeholfen?! habe es aber bemerkt und was blieb mir übrig? Ich habe es in den Rucksack gesteckt, da ist ausen ein Netz und da kann man es deutlich sehen. Und es kam wie es kommen muste, ich wurde von den Herren in grun -weiß angehalten. Wo denn das Mopedschild währe?? Wollte man ein großes Palaper machen, habe ich aber garnicht soweit kommen lassen. Habe ich abgewürgt, mit der Begründung, das , das Schild sichtbar mitzuführen ist, es steht nirgens wo. Und da ich keine Schrauben bei hatte und die Herren auch nicht _clap_1.gif _clap_1.gif war die Sache schon gegessen. Aber am nächsten Tag, waren sie im Laden und haben Kontrolle gemacht ob ich ein ordentlicher DDR-nein besser Bundesbürger bin. Ich fand die Schoße zum brüllen, aber die waren tot ERnst.
Naja wie immer keine kongreten Aufgaben.




Grüße vom Gerd


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Glück Auf Gerd

Die Simme ist ein schönes Teil, macht den Vati und die Mutti g...... ( schön ).


Meine Mopeds: SR2 BJ. 1962, Spatz mit Fußrasten BJ. 1966, S83 BJ. 1996, ach und ein Mofa SL1 Bj. glaube 1970? und einen Roller Kymko BJ 2004 aber der läuft fast wie eine normale s50 ca. 60kmh
Neuestes Simson Moped das Leichtkraftrad S83 Bj. 1996
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Callifan
Geschrieben am: 22.10.2006, 10:14
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Hallo,
Also die idee mit dem kennzeichen halter am Stoßdämpfer gefällt mir am besten.
Nur hab ich kein Blech hier, mist, naja vieleicht lässt sich da irgendwas anfertigen.
wisst ihr wo man bisschen flachstahl oder Blech herbekommt ?
will nicht extra deswegen in eine Bauschlosserei oder ähnliches rennen.
mfg Toni
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NorbertE
Geschrieben am: 22.10.2006, 16:05
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Nun ja, mal davon abgesehn, dass ich selber das Kennzeichen an allen Mopeds rechts dranhabe, regelt der §60a der STVZO die Ausgestaltung und Anbringung:

(1) Die Beschriftung der Versicherungskennzeichen ist im Verkehrsjahr 1974 grün auf weißem Grund, im Verkehrsjahr 1975 schwarz auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 1976 blau auf weißem Grund; die Farben wiederholen sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen. Versicherungskennzeichen können erhaben sein. Sie dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein. Form, Größe und Ausgestaltung des Versicherungskennzeichens müssen dem Muster und den Angaben in Anlage VI entsprechen.

(1a) Versicherungskennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein. Die Rückstrahlwerte müssen Abschnitt 5.3.4 des Normblattes DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen.

(2) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlußleuchte fest anzubringen; das rote Versicherungskennzeichen (§ 29g) braucht am Fahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 45° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

(3) Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, daß sie in einem Winkelbereich von je 45° beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Fahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Fahrzeug und der Erkennungsnummern am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich.

(4) Außer dem Versicherungskennzeichen darf das Nationalitätszeichen "D" nach den Vorschriften der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 (RGBl. I S. 1137) angebracht werden.

(5) Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit dem Versicherungskennzeichen Anlaß geben oder seine Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nicht angebracht werden.


Grüsse Norbert


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