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> Führerschein Kl.B?
Jagdflieger
Geschrieben am: 04.10.2006, 12:08
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Ich habe nur ne kurze Frage. Ich habe letztens gehört das man mit den Führerschein der Kl.B ganz normal eine ungedrosselte 50ccm Simson fahren darf. Stimmt das?


Gruß:Jagdflieger
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clemens91
Geschrieben am: 04.10.2006, 15:05
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was issn b?
ich weiß nur das man mit T oder was auch immer (trecker) auch mopeds mit 50ccm fahren darf....achso ich hab heute übrings die mofa prüfung bestanden biggrin.gif
gruß clemens
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Mopedfuchs
Geschrieben am: 04.10.2006, 16:57
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Führerscheinklasse B definiert sich wie folgt:

Kraftfahrzeuge (Kfz) bis max. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zul. GM) und höchstens 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz (Pkw); inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg oder mit einer zul. GM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zul. GM der Kombination 3,5 t nicht übersteigt. Schließt in Deutschland die Klassen L, M und S ein.

Klasse L:
landwirtschaftliche Zugmaschinen...

Klasse M:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller, Fahrräder mit Hilfsmotor) bis max. 50 cm³ und 45 km/h bbH. Ab 16 Jahren

Klasse S:
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h ...


Die meisten Simson Mopeds haben mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis stehen, somit darfst du diese nicht fahren.


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Toni
Geschrieben am: 04.10.2006, 17:57
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Das ist nicht ganz richtig.
Für Mopeds aus der ehem. DDR, gebaut bis 1992, gibts eine Ausnahmeregelung.
Diese dürfen mit 60km/h, also ungedrosselt gefahren werden. wink.gif
Da gibts aber viele Ausnahmeregelungen, auch bei Trabant(Gurte hinten) und Wartburg(Rücklichtgröße).


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Jagdflieger
Geschrieben am: 04.10.2006, 19:39
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Heißt das es wäre doch möglich? Wo kann man sich da erkundigen?


Gruß:Jagdflieger
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clemens91
Geschrieben am: 04.10.2006, 19:51
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kuck mal im netz... aber ich kenn das mit der sonderregelung auch so.
gruß clemens
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Toni
Geschrieben am: 04.10.2006, 20:58
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Entweder bei der Fahrschule oder Zulassungsstelle fragen. Die Grünen müssten das auch wissen. Ich kanns auch mal scannen


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NorbertE
Geschrieben am: 04.10.2006, 22:44
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Fuchs hat es richtig aufgeschrieben: bis 50ccm, 16 Jahre und 45 km/h.

Ausnahme: Der Herr Einigungsvertrag!!! biggrin.gif lt. dem dürfen die alten Simson Mopeds bis 60 km/h auch mit der M gefahren werden. Das ist nie geändert worden.

Durchforste mal www.verkehrsportal.de . Dort solltest Du fündig werden.

Solltest Du nichts finden, meld Dich nochmal; ich hab das irgendwo.

Grüsse Norbert


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Mopedfuchs
Geschrieben am: 04.10.2006, 23:07
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§ 76 Übergangsrecht

8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
...
c)

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


Also darf man die Mopeds doch mit Klasse B fahren. smile.gif


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NorbertE
Geschrieben am: 04.10.2006, 23:10
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Muss ich nicht mehr suchen... biggrin.gif thumbsup.gif


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cs_joker7
Geschrieben am: 05.10.2006, 00:18
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Mit der 60km/h - Regelung wurde ja wieder mal was Gutes ausm Osten übernommen wenn man bedenkt, daß die Wessis bis dahin mit ihren Gurken nur 45km/h fahren durften... hmm.gif
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Jagdflieger
  Geschrieben am: 05.10.2006, 13:46
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Vielen Dank ich habs im Net gefunden. Das find ich doch mal klasse das wir den Wessis davon fahren dürfen.


Gruß:Jagdflieger
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Ratte
Geschrieben am: 08.10.2006, 18:52
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QUOTE

IFA-Klausel. § 6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt

Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,

Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor; jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters - bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger - 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern.

(Kurz gesagt, wenn eure simme vor 1992 gebaut ist, dürft ihr sie mit einem M-schein fahren.)


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Toni
Geschrieben am: 08.10.2006, 19:43
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Wie ist das denn mitm MAW? Helmpflicht? blink.gif Führerschein? blink.gif
ALso wenn ich eins hätte, würde ich beidemale nö sagen, ist doch eigentlcih nurn Fahrrad. wink.gif Oder nicht?


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joker317
Geschrieben am: 08.10.2006, 19:54
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Fahrrad mit Hilfsmotor, also Führerschein
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