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> Wo ist die Rahmennummer
Bert
Geschrieben am: 26.04.2010, 07:42
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Hallo Gemeinde,

ich bin neu hier und habe bereits die Suche mehrfach genutzt, jedoch leider bisher nichts gefunden.
Ich habe mir ein Simson Suhl Fahrrad mit MAW Motor zugelegt und suche nun die Rahmennummer. Das das Rad an einigen Stellen bereits überlackiert wurde wollte ich ungern den Lack "abkratzen" bis ich die Nummer gefunden habe.

Könnte mir bitte jemand erklären wo die stehen soll? Am Sattelrohr habe ich nichts gefunden, die einzige Erhöhung die auf etwas eingestanztes schließen lässt wäre unter dem Tretlager auf dem Rahmen.

Bilder stelle ich natürlich noch rein, nur soviel vorneweg. Es ist - lt. Nabe - eins von 1956, leider ohne Original-Sattel und ohne Original-Vorderlampe (dafür eine andere alte dran). Der Schriftzug "Simson Suhl" ist auf dem Rahmen vorhanden, das Lenkkopfschild ebenfalls ;o)

Herzlichen Dank im Voraus.

P.S.:
Hätte bitte jemand eine Kopie einer BE bzw. ABE, habe zwar durch Hinweise im Forum die Seite mit dem Wanderer-Rad + MAW gefunden, allerdings alles etwas unscharf und kaum nutzbar ;o(
Hinweise, wo - wie - usw. man zu einer BE kommt werden gerne angenommen, ich blicke kaum durch bei den vielen unterschiedlichen Aussagen im Forum ;o(
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Nico241090
Geschrieben am: 26.04.2010, 12:48
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Die Rahmennummer findest du bei Simsonrädern ab Bj 52 unter der Muffe vom Sattelrohr. Links oder rechts weis ich jetzt nicht aus dem Kopf.


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Nicht jeder, der die Bretter, die die Welt bedeuten betritt, merkt, dass er auf dem Holzweg ist.

Besucht auch mal meine Website: http://ddr-zweirad.de.tl/Home.htm
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MAWfreund
Geschrieben am: 26.04.2010, 15:56
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Immer auf der linken Seite unter der Sattelmuffe bei Simson.

Maik


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Bert
Geschrieben am: 26.04.2010, 18:41
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Danke für die Antworten, ich habe Sie auf Grund derer jetzt auch gefunden (unter einer dicken Lage Isolierband).

Rahmennummer ist 2243691 ;o)
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MAWfreund
Geschrieben am: 26.04.2010, 19:46
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Klingt nach dem 53iger Baujahr, wenn ich noch ein Bild des Rades sehen könnte, ließe sich bestimmt auch mehr sagen.

Maik


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Bert
Geschrieben am: 26.04.2010, 21:24
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QUOTE (MAWfreund @ 26.04.2010, 19:46)
Klingt nach dem 53iger Baujahr, wenn ich noch ein Bild des Rades sehen könnte, ließe sich bestimmt auch mehr sagen.

Maik

Ich mach die Tage mal ein paar Bilder.
Gibt es etwas was besonders interessiert - auch wenn das Rad kein Showact ist (aber für mich ganz toll und schön).
Stempelbremse ist umgebaut auf Felgenbremse Marke "Rasant" (ich würde auch ungern einen MAW mit Stempelbremse zum Stehen bringen *gg*), Radnabe "Renak" ist mit 56 gestempelt, Felgen sehen recht neu aus (für mich als Laien jedoch den originalen sehr ähnlich komischerweise - Chromstahl o.ä. Material, muss ich mal googeln).

Heute hab ich mir erstmal nen Nummernschild geholt und gehofft das der Regen aufhört um den MAW mal auf seine Betriebstemperatur zu bringen *gg*
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MAWfreund
Geschrieben am: 27.04.2010, 10:33
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Fürs jetzige hab ich keine ABE ich fahr einfach, bis jetzt kahmen nur begeisterte Blicke wärend mich die grünen Überholt haben.

Maik


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Bert
Geschrieben am: 30.04.2010, 06:01
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QUOTE (Siebenson @ 29.04.2010, 22:32)
Es müsste doch aber eigentlich eine ABE für einen MAW geben...

Laut dem was ich bisher gelesen habe benötigt man doch eigentlich nur eine ABE für den Motor (bei Baujahren vor 1957).
Gibt es jemanden der eine hat, diese einmal kopiert und mir freundlicherweise per Mail zukommen lassen kann?
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MAWfreund
Geschrieben am: 30.04.2010, 07:31
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Der Maw war früher zwar beim KTA Dresden in der DDR registriert, hatte aber keine ABE, weil verkehrsrechtlich war ein Rad mit MAW ein Fahrrad, laut STVZO der DDR.
Weshalb nichts erforderlich war.

Leider wurde der MAW im Einigungsvertrag nicht erwähnt,
man hätte ihn änlich der DDR Mopeds mit den West Mopeds,
auch die Ost Himos mit den West Himos gleichstellen können, wie der Saxonette=30ccm 23Kmh, dann hätte man auch 40 fahrn könn ohne alles .
Aber leider hat man es nicht und nun gilt er als Kleinkraftrad.
ABE kann man auch nicht beantragen wie bei den DDR Mopeds weil das KBA die Daten nicht übernommen hat, leider.
Laut Paragrahp 18 der neuen StVZO waren Fahrräder mit Hilfsmotor die bis 57 gebaut wahren ausgenommen von der ABE Pflicht, auch die Motoren von MAW, nur die Westlichen zB. Rex hatten eine gehabt.
Aber der Paragraph 18 ist 2008 weggefallen, das bedeutete du musst ein Einzelgutachten bzw. eine Einzeltypengenehmigung machen, also mit dem Rad zum Tüv. Hast du dann eine ABE darfst du nichts mehr verändern zB. den Motor woanders einbauen. Denn dann musst du wieder hin .

Grüße Maik


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Bert
Geschrieben am: 30.04.2010, 08:18
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@ MAWfreund

Ersteinmal Danke für Deine prompte Antwort.

Übersetzt hieße das, bis 2008 ging es ohne ABE, ab 2008 benötigte man plötzlich eine? Wer also vor 2008 mit dem Hühnerschreck fuhr hatte keine Probleme wenn er angehalten wurde, wird man jetzt angehalten kann es Ärger geben nur weil man das selbe tut wie immer - fahren. Wurde das öffentlich bekannt gemacht mit der Änderung des §18 - ansonsten funktioniert das nämlich nicht so einfach. Ist ja ähnlich dem alten Führerschein der Gruppe 3, man darf bis 7,5t fahren, mit neuem Schein (jetzt gemacht) darf man nur noch 3,5t fahren - es wurde aber darauf hingewiesen.

Angenommen ich verweise bei einer Kontrolle auf den alten §18 und tue so als wüsste ich nichts von einer Änderung in 2008, was könnte mir passieren bzw. wäre die Strafe der Beamten dafür? (Gilt ja ebenfalls für die "Helmpflicht, bis 2008 keine, ab 2008 wegen Mofa müsste man "Helm" tragen). Hat da schon jemand Erfahrungen mit den den Beamten bei Kontrollen gemacht?

Zum Schluss habe ich noch eine Dau-Frage. Ich habe jetzt alles an Anleitungen gewälzt, die Forensuche x-mal durch, ich finde aber dazu nichts ;o(
Wo ist die Öleinfüllschraube für das "Getriebeöl" sowie die dazugehörige Ablasschraube? Ein Bild wäre hilfreich, danke im Voraus ;o)

P.S.: Ich habe gestern ein sogenannten "Stopfix" ergattert, "neu" in OVP (also uralt aber ungenutzt). Funktioniert mit Batterie, sobald man Bremse oder Rücktritt betätigt geht ein zusätzlich angebautes "Bremslicht" an. Kennt jemand den Produktionszeitraum von so einem Teil?
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MAWfreund
Geschrieben am: 30.04.2010, 09:36
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Es gab bis 2008 keine wirkliche Regelung, es ist aber wirklich so, hast du das nicht ist es fahren ohne ABE, ohne Versicherung und wenn du eine hast ist es Versicherun gsbetrug. Der Maw ist ein Moped. Aber im Endefekt kommt es drauf an wo man damit fährt, im Osten erntet man erstaunte Blicke seitens der Polizei und niemand sagtwas, im Westen dagegen gibt es gleich schnell Probleme weil sie es nicht kennen, das kostet bis vier Punkte.

Ich such mnal alles raus.

Maik


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Geschrieben am: 30.04.2010, 09:43
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Zum nachlesen 18stvzo

Und hier das Amtliche: sad.gif

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 29.04.2009. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge vom 21. April 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 21 S. 872, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2009).


Kapitel B. Fahrzeuge
I. Zulassung von Fahrzeugen im allgemeinen
§ 16 Grundregel der Zulassung
§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung § 18 (aufgehoben)


Maik


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Geschrieben am: 30.04.2010, 09:43
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Hmm, also bei meiner Versicherung ist eingetragen: Hersteller MAW, 49,5 cm³, Fahrrad mit Hilfsmotor. Dafür habe ich auch ein Nummernschild bekommen, von daher sollte es ja so stimmen und kein Versicherungsbetrug sein (immerhin habe ich der Versicherung erläutert um was für ein Gefährt es sich handelt, sie wissen also was sie versichern).

Ich werde mich nacher mal bei TÜV/Dekra erkundigen wie das abläuft bzw. was man benötigt und hier was dazu schreiben ;o)

EDIT: §18 ist aufgehoben, oder anders formuliert "ersatzlos gestrichen".
Problem ist, was tun all die die vorher auf Grund dieses § ohne Auflagen fahren durften? Es betrifft ja nicht nur unserer MAW (u.ä.) Hilfsmotor-Fahrräder sondern sämtliches was zuvor unter §18 lief.
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MAWfreund
Geschrieben am: 30.04.2010, 09:45
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Für dich gilt also, informier dich hier.
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
§ 20 Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen
§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

Maik


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Geschrieben am: 30.04.2010, 09:48
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QUOTE (Bert @ 30.04.2010, 10:43)
Hmm, also bei meiner Versicherung ist eingetragen: Hersteller MAW, 49,5 cm³, Fahrrad mit Hilfsmotor. Dafür habe ich auch ein Nummernschild bekommen, von daher sollte es ja so stimmen und kein Versicherungsbetrug sein (immerhin habe ich der Versicherung erläutert um was für ein Gefährt es sich handelt, sie wissen also was sie versichern).

Ich werde mich nacher mal bei TÜV/Dekra erkundigen wie das abläuft bzw. was man benötigt und hier was dazu schreiben ;o)

EDIT: §18 ist aufgehoben, oder anders formuliert "ersatzlos gestrichen".
Problem ist, was tun all die die vorher auf Grund dieses § ohne Auflagen fahren durften? Es betrifft ja nicht nur unserer MAW (u.ä.) Hilfsmotor-Fahrräder sondern sämtliches was zuvor unter §18 lief.

Das habe ich auch gemacht, aber du darfst eigentlich keine Versicherung bekommen wenn du keine ABE hast, wenn jemand danach fragt ist die Versicherung nicht gültig. Viele geben Schilder raus aber wirst du angehalten wird es richtig teuer!

Maik


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