Wo ist die Rahmennummer
Bert |
|
Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 62
Mitgliedsnummer.: 3352
Mitglied seit: 26.04.2010

|
Hallo Gemeinde,
ich bin neu hier und habe bereits die Suche mehrfach genutzt, jedoch leider bisher nichts gefunden. Ich habe mir ein Simson Suhl Fahrrad mit MAW Motor zugelegt und suche nun die Rahmennummer. Das das Rad an einigen Stellen bereits überlackiert wurde wollte ich ungern den Lack "abkratzen" bis ich die Nummer gefunden habe.
Könnte mir bitte jemand erklären wo die stehen soll? Am Sattelrohr habe ich nichts gefunden, die einzige Erhöhung die auf etwas eingestanztes schließen lässt wäre unter dem Tretlager auf dem Rahmen.
Bilder stelle ich natürlich noch rein, nur soviel vorneweg. Es ist - lt. Nabe - eins von 1956, leider ohne Original-Sattel und ohne Original-Vorderlampe (dafür eine andere alte dran). Der Schriftzug "Simson Suhl" ist auf dem Rahmen vorhanden, das Lenkkopfschild ebenfalls ;o)
Herzlichen Dank im Voraus.
P.S.: Hätte bitte jemand eine Kopie einer BE bzw. ABE, habe zwar durch Hinweise im Forum die Seite mit dem Wanderer-Rad + MAW gefunden, allerdings alles etwas unscharf und kaum nutzbar ;o( Hinweise, wo - wie - usw. man zu einer BE kommt werden gerne angenommen, ich blicke kaum durch bei den vielen unterschiedlichen Aussagen im Forum ;o(
|
|
|
MAWfreund |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 9282
Mitgliedsnummer.: 1628
Mitglied seit: 22.10.2008

|
Der Maw war früher zwar beim KTA Dresden in der DDR registriert, hatte aber keine ABE, weil verkehrsrechtlich war ein Rad mit MAW ein Fahrrad, laut STVZO der DDR. Weshalb nichts erforderlich war.
Leider wurde der MAW im Einigungsvertrag nicht erwähnt, man hätte ihn änlich der DDR Mopeds mit den West Mopeds, auch die Ost Himos mit den West Himos gleichstellen können, wie der Saxonette=30ccm 23Kmh, dann hätte man auch 40 fahrn könn ohne alles . Aber leider hat man es nicht und nun gilt er als Kleinkraftrad. ABE kann man auch nicht beantragen wie bei den DDR Mopeds weil das KBA die Daten nicht übernommen hat, leider. Laut Paragrahp 18 der neuen StVZO waren Fahrräder mit Hilfsmotor die bis 57 gebaut wahren ausgenommen von der ABE Pflicht, auch die Motoren von MAW, nur die Westlichen zB. Rex hatten eine gehabt. Aber der Paragraph 18 ist 2008 weggefallen, das bedeutete du musst ein Einzelgutachten bzw. eine Einzeltypengenehmigung machen, also mit dem Rad zum Tüv. Hast du dann eine ABE darfst du nichts mehr verändern zB. den Motor woanders einbauen. Denn dann musst du wieder hin .
Grüße Maik
--------------------
DDR Mopeds und Motorräder Simson Fahrräder aus allen Epochen, von der Kaiserzeit bis in die DDR
Grüße Maik
|
|
|
Bert |
|
Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 62
Mitgliedsnummer.: 3352
Mitglied seit: 26.04.2010

|
@ MAWfreund
Ersteinmal Danke für Deine prompte Antwort.
Übersetzt hieße das, bis 2008 ging es ohne ABE, ab 2008 benötigte man plötzlich eine? Wer also vor 2008 mit dem Hühnerschreck fuhr hatte keine Probleme wenn er angehalten wurde, wird man jetzt angehalten kann es Ärger geben nur weil man das selbe tut wie immer - fahren. Wurde das öffentlich bekannt gemacht mit der Änderung des §18 - ansonsten funktioniert das nämlich nicht so einfach. Ist ja ähnlich dem alten Führerschein der Gruppe 3, man darf bis 7,5t fahren, mit neuem Schein (jetzt gemacht) darf man nur noch 3,5t fahren - es wurde aber darauf hingewiesen.
Angenommen ich verweise bei einer Kontrolle auf den alten §18 und tue so als wüsste ich nichts von einer Änderung in 2008, was könnte mir passieren bzw. wäre die Strafe der Beamten dafür? (Gilt ja ebenfalls für die "Helmpflicht, bis 2008 keine, ab 2008 wegen Mofa müsste man "Helm" tragen). Hat da schon jemand Erfahrungen mit den den Beamten bei Kontrollen gemacht?
Zum Schluss habe ich noch eine Dau-Frage. Ich habe jetzt alles an Anleitungen gewälzt, die Forensuche x-mal durch, ich finde aber dazu nichts ;o( Wo ist die Öleinfüllschraube für das "Getriebeöl" sowie die dazugehörige Ablasschraube? Ein Bild wäre hilfreich, danke im Voraus ;o)
P.S.: Ich habe gestern ein sogenannten "Stopfix" ergattert, "neu" in OVP (also uralt aber ungenutzt). Funktioniert mit Batterie, sobald man Bremse oder Rücktritt betätigt geht ein zusätzlich angebautes "Bremslicht" an. Kennt jemand den Produktionszeitraum von so einem Teil?
|
|
|
MAWfreund |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 9282
Mitgliedsnummer.: 1628
Mitglied seit: 22.10.2008

|
Zum nachlesen 18stvzoUnd hier das Amtliche: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 29.04.2009. Letzte Änderung durch: Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge vom 21. April 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 21 S. 872, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2009). Kapitel B. Fahrzeuge I. Zulassung von Fahrzeugen im allgemeinen § 16 Grundregel der Zulassung § 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung § 18 (aufgehoben) Maik
--------------------
DDR Mopeds und Motorräder Simson Fahrräder aus allen Epochen, von der Kaiserzeit bis in die DDR
Grüße Maik
|
|
|
MAWfreund |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 9282
Mitgliedsnummer.: 1628
Mitglied seit: 22.10.2008

|
QUOTE (Bert @ 30.04.2010, 10:43) | Hmm, also bei meiner Versicherung ist eingetragen: Hersteller MAW, 49,5 cm³, Fahrrad mit Hilfsmotor. Dafür habe ich auch ein Nummernschild bekommen, von daher sollte es ja so stimmen und kein Versicherungsbetrug sein (immerhin habe ich der Versicherung erläutert um was für ein Gefährt es sich handelt, sie wissen also was sie versichern).
Ich werde mich nacher mal bei TÜV/Dekra erkundigen wie das abläuft bzw. was man benötigt und hier was dazu schreiben ;o)
EDIT: §18 ist aufgehoben, oder anders formuliert "ersatzlos gestrichen". Problem ist, was tun all die die vorher auf Grund dieses § ohne Auflagen fahren durften? Es betrifft ja nicht nur unserer MAW (u.ä.) Hilfsmotor-Fahrräder sondern sämtliches was zuvor unter §18 lief. |
Das habe ich auch gemacht, aber du darfst eigentlich keine Versicherung bekommen wenn du keine ABE hast, wenn jemand danach fragt ist die Versicherung nicht gültig. Viele geben Schilder raus aber wirst du angehalten wird es richtig teuer!
Maik
--------------------
DDR Mopeds und Motorräder Simson Fahrräder aus allen Epochen, von der Kaiserzeit bis in die DDR
Grüße Maik
|
|
|
Thema wird von 1 Benutzer(n) gelesen (1 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:
|