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> Schwalbe in der Oldtimer Praxis
Motorradrocker
Geschrieben am: 16.07.2010, 21:25
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Aber mal ehrlich: Ein Nachbaublinker, der wirklich die gleiche Form hat und dessen Leuchtmittel die gleiche Leuchtleistung besitzt, demzufolge auch GENAUSO leuchtet ... warum darf man den nicht verwenden?

Welche Honks lassen sich solchen Hirnstuhl einfallen?

@ Alex: Zum HU-Termin musst Du eben die alten Streuscheiben anbauen.


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hallo-stege
Geschrieben am: 16.07.2010, 22:01
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QUOTE (Motorradrocker @ 16.07.2010, 22:25)
Aber mal ehrlich: Ein Nachbaublinker, der wirklich die gleiche Form hat und dessen Leuchtmittel die gleiche Leuchtleistung besitzt, demzufolge auch GENAUSO leuchtet ... warum darf man den nicht verwenden?

... wegen § 22a StVZO (Bauartgenehmigung). Und das ist auch gut so, denn solche Teile sind sicherheitsrelevant. Und was hindert einen anständigen Hersteller daran, seine Teile überprüfen und genehmigen zu lassen ???

Den "Honk" gibts übrigens schon fast so lange, wie die StVZO selbst. Und nicht nur in Deutschland, sondern fast weltweit. Wird also so unsinnig nicht sein.

Gruss von Frank


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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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Cloyd
Geschrieben am: 16.07.2010, 22:02
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Wenn das so einfach wäre...
Alles, ja wirklich ALLES was mit Licht zu tun hat muss und musste geprüft werden.
Es gibt da viele Kriterien und Normen für Abstahlwinkel, Farbe,usw...
Das ist ne eigene Industrie, diese Prüfinstitute.

mfg Toni


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1957 SR2,beige,Originalzustand
1958 SR2,beige,Opas Arbeits-Essi
1964 Schwalbe,orange,im Neuzustand
1964 Schwalbe,soll tundragrau werden
1964 Schwalbe, blau, patiniert
1964 Pedal-Spatz, soll maron werden
1964 Spatz, rot, patiniert

Nur wer sein Moped fährt, liebt sein Moped.
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Ramirez
Geschrieben am: 17.07.2010, 08:52
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Wenn man sich heute mal ansieht, welcher Beleuchtungsmüll mit E-Prüfzeichen auf den Markt geworfen wird, kann man sich im Umkehrschluss aber auch dort die Sinnfrage stellen.

Ich spreche da z.B. von Scheinwerferglühlampen, den "beliebten" Klarglasscheinwerfern für PKW, etc...


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Gruß,
Carsten
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oldieng
Geschrieben am: 17.07.2010, 11:54
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QUOTE (hallo-stege @ 16.07.2010, 23:01)
... wegen § 22a StVZO (Bauartgenehmigung). Und das ist auch gut so, denn solche Teile sind sicherheitsrelevant. Und was hindert einen anständigen Hersteller daran, seine Teile überprüfen und genehmigen zu lassen ???


Geld!!! Die Prüfung ist sehr teuer, was sich auf das Produkt umschlägt, und da der Preis schon im Keller ist braucht mann jetzt nicht mehr anfangen. das Geschrei wär doch riesig, wenn so ein Blinker plötzlich 15€ kostet
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hallo-stege
Geschrieben am: 17.07.2010, 12:31
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QUOTE (oldieng @ 17.07.2010, 12:54)
Geld!!! Die Prüfung ist sehr teuer, was sich auf das Produkt umschlägt, und da der Preis schon im Keller ist braucht mann jetzt nicht mehr anfangen. das Geschrei wär doch riesig, wenn so ein Blinker plötzlich 15€ kostet

Keine Angst, ich weiss, was sowas kostet. Ist ja sozusagen mein Tagesgeschäft. Aber alles ist relativ, bei meiner Kreidler wäre ich froh. für nur 15 E´s einen Blinker zu bekommen wink.gif

Viel teurer ists allerdings, mit nicht geprüften Teilen zu handeln.

Dazu sagt § 22a StVZO:

"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. "

Dem Händler drohen neben Verschrottung der Ware und Gewinnabschöpfung noch eine satte Geldstrafe. (Der Vermerk "Nur für den Export" oder "nicht zulässig im Bereich der StVZO" nützt da herzlich wenig. Zum Glück ist die Überwachung Ländersache und die haben noch nicht ´raus, wieviel Geld sie damit verdienen könnten)

Gruss von Frank


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oldieng
Geschrieben am: 17.07.2010, 14:41
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Ich kenn die Preise bei Kreidler, Puch usw. eigentlich sind diese untereinander fast gleich, außer Simson und MZ die, dank MZA und FEZ ins Bodenlose gefallen sind.
leider muß mann den nicht geprüften Plunder mit anbieten, alternativ biete ich auch Geprüftes oder Originales an. Beispiel, ein Orginaler Scheinwerfereinsatz Schwalbe kostet nun mal um die 50-60€. Und das ist der Preis welchen mann für vergleichbare Fahrzeuge hinbättern muß.
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domdey
Geschrieben am: 17.07.2010, 21:45
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QUOTE (Motorradrocker @ 16.07.2010, 22:25)
Aber mal ehrlich: Ein Nachbaublinker, der wirklich die gleiche Form hat und dessen Leuchtmittel die gleiche Leuchtleistung besitzt, demzufolge auch GENAUSO leuchtet ... warum darf man den nicht verwenden?

Welche Honks lassen sich solchen Hirnstuhl einfallen?

@ Alex: Zum HU-Termin musst Du eben die alten Streuscheiben anbauen.

Die Kappen mit Prufzeichen habe ich beim Sperber immer dran . Da kann mir der DEKRA-Onkel nix . biggrin.gif


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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz

Fahrzeuge:
SR 4-3 "Sperber" Bj '69
SR 4-1 "Spatz" Bj. '76
SR 4-2/1 "Star" Bj. '74
SR 4-4 "Habicht" Bj. '73
KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78
... und es kommen noch mehr ...
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NorbertE
Geschrieben am: 17.07.2010, 23:11
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Steffen, bei einem Scheinwerfereinsatz Schwalbe für 50-60 Euro möchte ich aber die Bauartgenehmigung auf Büttenpapier notariell beglaubigt mit haben. laugh.gif Sonst wird das nüscht. laugh.gif

Und ich muss immer mit Hänger fahren. Wegens der ABE`s, die ja transportiert werden wollen.

Typisch deutsch, sage ich mal. Theoretisch. wink.gif

Ich habe beim WE-Einkauf den Artikel gelesen. Kaufen tue ichs deswegen nicht.

Und ich muss sagen (ich kenn ja die deutsche Jourschnaille), der Herr Simsonklinik hat soo schlechte Dinge nicht von sich gegeben. Manche Dinge hat der Herr "Journaille" einfach verdreht.
Eines aber verwundert mich schon: Die Sache mit den Stopfen auf den hinteren Rahmenausläufern. Die waren ursprünglich (obwohl im Spritzwasserbereich) aus Schaumgummi. Also nicht unbedingt wasserresistent. hmm.gif Das waren keine "Stopfen"!!
Privat wurden die Schwalberohre auch mit Elaskon "hohlraumkonserviert". Mein 64er Rahmen hat auch "unten" Wasserablauflöcher. Man sollte da schon bissel bei der Wahrheit bleiben, weil die Suhler Ings waren nicht doof... wink.gif

Was ich für mich selber aus dem Elaborat rauslese, so als Qintessenz, behalte ich für mich... wink.gif


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oldieng
Geschrieben am: 18.07.2010, 07:56
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QUOTE (NorbertE @ 18.07.2010, 00:11)
Steffen, bei einem Scheinwerfereinsatz Schwalbe für 50-60 Euro möchte ich aber die Bauartgenehmigung auf Büttenpapier notariell beglaubigt mit haben. laugh.gif Sonst wird das nüscht. laugh.gif


Lesen, Norbert!!!!!!

original = DDR Restbestand, Prüfnummer ist drin.
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NorbertE
Geschrieben am: 18.07.2010, 08:49
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Sorry, Steffen. Überlesen. wink.gif

Aber mal so als Nachfrage: Hat denn schon mal Jemand wegen einem Anbauteil (Nachbau) bei einer Kontrolle Ärger gehabt? So nach dem Motto: keine ABE für die Blinker...

Ich noch nie!

Vorschrift hin, Vorschrift her: Wenn das Nachbauteil optisch dem Orginal entspricht und die technischen Voraussetzungen erfüllt, warum sollte man es nicht verwenden. Nur, weil ein Blatt Papier sagt, dass ich das eigentlich nicht darf?
Es würde da schon jeder Nachbau-Bowdenzug durchfallen, da nicht geprüft.

Das es Nachbauschrott gibt, ist hinlänglich bekannt. Eine gute, funktionelle Nachfertigung ohne Zertifikat aber generell zu verteufeln, halte ich für falsch.

Ich spreche hier von Fahrzeugen, die orginal aussehen und auch technisch dem Standard entsprechen. Ausdrücklich nicht von individuellen Umbauten z.B. hochgezogner Obergurt S51 mit ES-Stossdämpfern.... wink.gif


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hallo-stege
Geschrieben am: 18.07.2010, 09:34
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Hallo Norbert,

bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen fällt es vielleicht nicht sofort auf, deswegen wirst Du weniger Ärger bekommen. Bei Fahrzeugen, welche zur Hauptuntersuchung müssen, (Sperber, MZ ...) bekommst Du - einen sorgfältigen Prüfer vorausgesetzt - natürlich einen Mängelbericht.

Der Unterschied zwischen Blinker und Bowdenzug ist: Der Bowdenzug ist kein bauartgenehmigungspflichtiges Teil (siehe § 22a StVZO).

Gruss von Frank

PS: deswegen nie heile Leuchtengläser mit Prüfzeichen wegwerfen ... kann man immer noch auf Ersatz - Gehäuse setzen.


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Zottel
Geschrieben am: 18.07.2010, 09:46
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Unregistered









QUOTE (hallo-stege @ 18.07.2010, 10:34)


PS: deswegen nie heile Leuchtengläser mit Prüfzeichen wegwerfen ... kann man immer noch auf Ersatz - Gehäuse setzen.

wer das macht gehört sowieso togeschlagen mad.gif
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NorbertE
Geschrieben am: 18.07.2010, 10:27
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Frank, bei HU-pflichtigen Fahrzeugen ist mir das schon klar. Mir gings eher um die Mopeds, wo ja mitunter viel Geschrei um fehlende Genehmigungen bei Nachbauteilen gemacht wird.
Meine Erfahrung ist dort: Es stört keinen, wenns funktioniert und optisch dem Orginal entspricht.
Wenn man natürlich mit einer weissen Rücklichtkappe rumgurkt, kann es schon passieren...


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oldieng
Geschrieben am: 19.07.2010, 06:17
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QUOTE (NorbertE @ 18.07.2010, 09:49)
Aber mal so als Nachfrage: Hat denn schon mal Jemand wegen einem Anbauteil (Nachbau) bei einer Kontrolle Ärger gehabt? So nach dem Motto: keine ABE für die Blinker...



Vor ca. 2 Jahren rief mich ein bekannter Händler aus Halle an und war ganz aufgelößt.
Eine größere Mopedkontrolle in der Saalestadt mit Polizei und Sachverständigen
sorgte für Aufregung.
Bemängelt wurden alle Leuchten ohne Prüfzeichen, Rastenbock S51, Auspuffanlagen und die Bremswirkung mancher Fahrzeuge.
Fazit. es war wohl viel Stress für Halter der Fahrzeuge sowie den ansässigen Händler.
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