Hallo Thomas,
richtig, die "Rote Oldie Nr." wäre so ein Sinn, ich habe auch das eine oder andere Mokick auf meiner 07.
Hier ist die Vorgehensweise sogar recht einfach. Man lässt sich von einem Sachverständigen oder Prüfingenieur für das Fahrzeug ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO machen und geht damit zur Zulassungsstelle. Falls die nicht sofort mitspielen, verweist man auf § 2 Abs.1 Nr. 22 FZV (Definition Oldtimer gilt für alle Fahrzeugarten) in Verbindung mit § 17 FZV (Rotes Oldtimer Kennzeichen) und wenn sie dann immer noch nicht wollen, auf § 3 Abs. 3 FZV (Zulassung von Zulassungsfreien Fahrzeugen auf besonderen Antrag).
Manchmal ist es notwendig, etwas hartnäckig zu bleiben und Vorgesetzte mit einzuschalten, da Mokicks mit 07 oder H bei einigen Zulassungsstellen "politisch nicht gewollt" sind, weil sie ungewohnten Mehraufwand bedeuten
Aber mit obiger Argumentationskette habe ich bisher jede Zulassungsstelle überzeugt.
Gruss von Frank