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> KTA Nr. von der Anhängekupplung
hallo-stege
Geschrieben am: 05.08.2010, 07:23
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Hallo Zusammen,

hat vielleicht einer von Euch eine originale Anhängekupplung von Schwalbe, Star etc wo die KTA Nr. noch lesbar ist und kann die Nr. hier mal posten ?

679, 680 und 681 sind´s anscheinend nicht, das sind die Zugösen an den Anhängern.

Danke und Gruss von Frank


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hallo-stege
Geschrieben am: 05.08.2010, 19:29
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Hallo Zusammen,

so, ich glaube, ich habe die Lösung. Hatte eben mal ein wenig Zeit, um ins Archiv zu schauen. Dort liegt noch ein alter DDR - StVZO ( ~ von 1980 - 1989 gepflegter) Ordner mit den entsprechenden Texten und Gesetzesblättern. In der DDR mussten damals wesentlich mehr Teile eine Bauartgenehmigung haben, als bei uns im "Westen". (siehe § 3 der Durchführungsbestimmung zur StVZO) Es gab aber die Möglichkeit, daß die Bauartgenehmigung im Rahmen der Genehmigung des Gesamtfahrzeuges mit erteilt wurde. Dann - und nur dann - mussten die Teile nicht mit einer BAG - Nr. gekennzeichnet werden.

Und dieses Verfahren konnte ich auf die Schnelle für Schwalbe KR 51 und Star SR 4-2 feststellen. Dort sind die Kupplungen definitiv in der Genehmigung verankert.

Das heisst im Klartext:

Wenn die Anhängekupplung von Simson werksseitig angebaut wurde, oder von Simson hergestellt und verkauft wurde, hatte sie keine Bauartgenehmigungsnummer.

Wurde die Kupplung von einem anderen Hersteller gebaut und verkauft, hätte sie eine Nr. haben müssen. Es scheint aber zumindestens bei der Vogelserie nicht der Fall gewesen zu sein, da ich keine entsprechende Bauartgenehmigung finden konnte.

In allen Fällen musste man aber eine nachgerüstete Kupplung bei der Volkspolizei vorführen und mit dem Anhänger eintragen lassen (das bestätigt auch eine Bedienungsanleitung vom Heldrungen - Anhänger)

Gruss von Frank


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Raphael
Geschrieben am: 05.08.2010, 19:35
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Frank , tu mir doch bitte einen Gefallen und schau mal nach dem §28 der DDR-Stvzo .
Ist zwar ein anderes Thema aber es geht um die Aufkleber "Technisch Überprüft" .

Da steht drauf "Technisch Überprüft nach §28" . Ich wüsste gerne was da drinsteht ...

Gruss und Danke im voraus

vom Raphael


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

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hallo-stege
Geschrieben am: 06.08.2010, 20:38
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Hallo Raphael,

ich konnte leider keinen § 28 in den Unterlagen finden. Wahrscheinlich ist der § aus einer anderen Verordnung oder Durchführungsbestimmung.

Gruss von Frank


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Raphael
Geschrieben am: 06.08.2010, 21:04
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Hmm , seltsam . Auf dem Aufkleber steht : § 28 StVZO .

Schade , ich hätte den gerne mal gelesen , kann aber auch im Netz nichts finden ...

Gruss und Dankeschön

vom
Raphael


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oldieng
Geschrieben am: 07.08.2010, 16:34
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also sind die Nachbauten der Hängerkupplungen nicht zugelassen und im Falle eines Unfalls keine Versicherungsdeckung.

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oldieng
Geschrieben am: 07.08.2010, 18:08
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QUOTE (Siebenson @ 07.08.2010, 17:44)
QUOTE (oldieng @ 07.08.2010, 17:34)
also sind die Nachbauten der Hängerkupplungen nicht zugelassen und im Falle eines Unfalls keine Versicherungsdeckung.

oldieng

Korekt! So, wie auch Blinker, Rücklichter, Auspuffanlagen, Bremsteile undundund...

S-U

Ich weiß, so genau wollte ich es nicht schreiben, es sollte nur ein Hinweis sein, da viele an den Originalteilen rumnörgeln und meinen für weniger gibts das bei(3 Buchstaben) neu.

aber Siebenson, du weißt nicht was demnächst kommt. wir werden uns alle umgucken.
Es wird eine Schwämme der unterschiedlichste Reproteile geben, billig, aber passt nicht. Mehr kann ich dazu nicht sagen, es herrscht Krieg zwischen fast allen und einen großen Händler
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hallo-stege
Geschrieben am: 07.08.2010, 18:51
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QUOTE (oldieng @ 07.08.2010, 17:34)
und im Falle eines Unfalls keine Versicherungsdeckung.

... nicht pauschal, aber zumindestens dann, wenn das Teil unfallursächlich ist, könnte man von der Versicherung in Regress genommen werden.

Gruss von Frank


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hallo-stege
Geschrieben am: 15.08.2010, 09:04
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QUOTE (Raphael @ 06.08.2010, 22:04)
Hmm , seltsam . Auf dem Aufkleber steht : § 28 StVZO .

Schade , ich hätte den gerne mal gelesen , kann aber auch im Netz nichts finden ...

Hallo Raphael,

ich habe von einem Sachverständigen - Kollegen den Hinweis erhalten, daß es sich bei § 28 StVO - DDR um "Mitnahme von Personen" handelte.

Kleinkrafträder sind dort auch erwähnt.

Gruss von Frank


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Raphael
Geschrieben am: 15.08.2010, 15:00
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Frank , einen Dank an dich , allerdings wirft das bei mir eher noch mehr Fragen auf... cry.gif laugh.gif

Tritt dem Kollegen doch mal auf den Schuh ob er da was Schriftliches von hat ...?!

Grüsse vom
Raphael


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