1909 Deutsches Reich
..Wer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Reich; sie ist zu erteilen, wenn der Nachsuchende seine Befähigung durch eine Prüfung dargetan hat und nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Den Nachweis der Erlaubnis hat der Führer durch eine Bescheinigung (FÜHRERSCHEIN) zu erbringen.”</em><br> §2 der “Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen”
...nun nicht verlinkt und Unkommentiert
y tube: Polizeibeamtin untersucht Legitimation der BRD - Teil 5....
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Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das gesamte Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen. Abraham Lincoln
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