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> Duo&Co:Nur zur Benutzung durch Behinderte?, Aktueller Ausszug vom KBA! Die spinnen
ENIGMA
Geschrieben am: 27.12.2010, 20:25
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Dirk,zum Thema obs läuft oder nicht habe ich extra noch nix neues dazu geschrieben,weil ich immer sad.gif noch nicht den L.Kasten habe,den mir Zottel (angeblich)versdendet hatt,und das war vor über einer woche!
Hätte ich den nähmlich schon,könnte ich das Thema engültig schliesen,weil ich das erst beurteilen kann,wenn er (inkl.des unterbrechers und Kondis)angebaut ist und dann Bilder machen wollte,wie meiner und der von Zottel innen aussieht,verstehst!
Und das Du mir Superdoll geholfen hast,wird auch noch gebührent erwähnt! wink.gif
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lambiman
Geschrieben am: 27.12.2010, 22:01
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Na das will ich doch hoffen tongue.gif

Durch das Wetter haben auch die Versandunternehmen Probleme viele LKWs und Transporter blieben hängen zusätzlich war noch Wintergeschäft ich denke also du wirst das Paket schon noch bekommen.

Gruß
Dirk


--------------------
Die Simsons sind die Besten im Osten wie im Westen
Vom Pol bis zum Äquator und auch in Ulan bator
Du Kannst sie gerne Testen
Sie sind die allerbesten
vom Süden bis zum Norden und hinaus bis in die Fjorden

Aktuelle Besitztümer:
Star Bj73 Patinamoped
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Troll Bj63 Desolater Zustand wird restauriert
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DUO78
Geschrieben am: 01.01.2011, 13:33
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Jungs, laßt mich noch mal kurz folgendes einwerfen:

Schaut mal in der Zulassung (egal, ob DDR-Papiere oder KBA-Papiere) auf der vorderen Außenseite... Was lest ihr da?

Richtig! => ...Kleinkraftrad!

Also ist der DUO in erster Linie ein Kleinkraftrad. wink.gif

Auf der Innenseite wird das Kleinkraftrad (= Moped!!!) dann als Sonderbauform "Krankenfahrstuhl" oder "Versehrtenfahrzeug" definiert.

Somit ist ein DUO ein 3-rädriges Moped, das durch die alleinige Handbedinung speziell für die Benutzung durch Gehbehinderte konzipiert ist.

Benötigt wird die M, weil es halt ein Moped ist.
(Und: Ein DUO darf von jedermann gefahren werden, der im Besitz der M ist.)

Wäre ein DUO ein reiner Krankenfahrstuhl (und nicht als Moped deklariert), würde auf der ersten Seite der Zulassung auch schon Krankenfahrstuhl anstatt Kleinkraftrad stehen...

Aus einem behindertengerecht umgebauten Auto wird ja auch kein Krankenfahrstuhl, oder? rolleyes.gif


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Gruß Frank

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ENIGMA
Geschrieben am: 01.01.2011, 20:13
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Ja so wird es sein,steht bei mir auch so in der ABE,und deshalb hab ich doch nicht auf dem Straßenzulassungsamt nachgefragt,ich hab einfach keine Lust,mittgeteilt zu bekommen,das ich mein schönes Duo gar nicht fahren darf,und mich mit denen dann darüber zustreiten.Schade find ich nur an den neuen ABEs,das das Baujahr der Fahrzeuge gar nicht mehr mit eingetragen wird.

Frohes Neues! tongue.gif
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motormaniac
Geschrieben am: 15.02.2011, 22:11
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Eigentlich sind alle die ein Duo bewegen (mich eingeschlossen) irgendwie ein bisschen behindert, positiv im Kopf natürlich biggrin.gif denn welcher normale Mensch fährt mit so einem Stuhl schon auf der Straße wink.gif


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Mit Frohsinn und Vollgas !
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DUO78
Geschrieben am: 16.02.2011, 13:00
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Ach das hat doch nichts mit "behindert" zu tun...

Für manch einen ist ein DUO ein Kultobjekt, andere sehen ihn als Oldtimer an und für noch andere ist ein DUO ein überdachtes Moped und somit ein ideales Fortbewegungsmittel mit Cabrio-Feeling...


... aber man sollte bei allem nicht damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer deswegen auf ein DUO Rücksicht nehmen.
(Wir wollen ja noch lange etwas von unseren DUOs haben, oder? wink.gif )


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Gruß Frank

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OTRIUS
Geschrieben am: 25.03.2011, 14:40
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Moin, moin,

interessanter ist dabei noch die nichtgeklärte Helmpflicht beim DUO. Nach Anfrage bei der Polizei und der DEKRA wurde im O-Ton gesagt, es handele sich ja um einen Krankenfahrstuhl, und nicht um ein "Trike" o.ä. "Man würde im Rollstuhl ja auch nicht mit Kopfschutz fahren"

Gruß Christian


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Fahrzeuge:

Albatros SD 50 2002
SR 50 1990
Duo 4/1 1988
Spatz SR 4/1 P 1965 + K 1969
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venturina
Geschrieben am: 25.03.2011, 16:30
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Was sollte da nicht geklärt sein, bzw. wie kommst du auf die Idee im Duo einen Helm zu tragen?


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Grüße TILO


...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...
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ENIGMA
Geschrieben am: 25.03.2011, 19:13
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Aus eigener Erfahrung weiss ich,das in Tscheschien der Eumel im Duo durchaus verlangt werden kann,aber hierzulande ist es keine Pflicht,da es einen "Käfig" hatt,der natürlich null Schutz bietet... dry.gif
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DUO78
Geschrieben am: 27.03.2011, 19:04
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Solange du das Spriegelgestell auf dem DUO läßt (auch ohne Plane darüber), zählt der DUO als geschlossenes Fahrzeug.

Ohne Spriegelgestell kann er dir als offenes Fahrzeug ausgelegt werden, auch wenn der DUO in Deutschland eigentlich als ein Krankenfahrstuhl angesehen werden kann.

Man beachte: Die Zulassung lautet außen auf Seite 1 ja auf "Kleinkraftrad", wird aber auf der Innenseite als mot. Krankenfahrzeug oder mot. Krankenfahrstuhl definiert. (somit eine Definition als Sonderbauform des "Kleinkraftrades")
Ohne Spriegel also = "offenes Fahrzeug" (dem Moped fehlt der "Käfig") = Helmpflicht.


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Gruß Frank

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