Jungs, laßt mich noch mal kurz folgendes einwerfen:
Schaut mal in der Zulassung (egal, ob DDR-Papiere oder KBA-Papiere) auf der vorderen Außenseite... Was lest ihr da?
Richtig! => ...
Kleinkraftrad!
Also ist der DUO in erster Linie ein Kleinkraftrad.
Auf der Innenseite wird das Kleinkraftrad (= Moped!!!) dann als Sonderbauform "Krankenfahrstuhl" oder "Versehrtenfahrzeug" definiert.
Somit ist ein DUO ein 3-rädriges Moped, das durch die alleinige Handbedinung speziell für die Benutzung durch Gehbehinderte konzipiert ist.
Benötigt wird die M, weil es halt ein Moped ist.
(Und: Ein DUO darf von jedermann gefahren werden, der im Besitz der M ist.)
Wäre ein DUO ein reiner Krankenfahrstuhl (und nicht als Moped deklariert), würde auf der ersten Seite der Zulassung auch schon Krankenfahrstuhl anstatt Kleinkraftrad stehen...
Aus einem behindertengerecht umgebauten Auto wird ja auch kein Krankenfahrstuhl, oder?