Nein kann sie fahren.
Die Zulassung des Fahrzeugs ist entscheidend, nicht was in ihrem Führerschein (Karte) steht.
Simson Zulassung bis 02/1992 = 60 km/h
alles andere ist irrelevant
§76 Fahrerlaubnis Verordnung (FeV)Übergangsrecht
8. § 6 Abs. 1 zu Klasse M
Als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b. dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
c. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html