Rotes Mopedschild 2007
NorbertE |
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Cristian: Eindeutig Nein! Wer dennoch eins hat, z.B. über obigen Makler, hat als Privatperson zwar bezahlt und auch ein Kennzeichen, aber im E-Fall keinen Versicherungsschutz. Es ist unglaublich, aber es ist so. Grüsse Norbert
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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cs_joker7 |
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Na doll- wieso erfährt man das erst jetzt und dann auch nur so "hintenrum"? Da wird sich der Mario aber freuen... Ich glaube, daß ich mich in diesem Fall wohl lieber "dumm stellen" würde. Das fällt mir einerseits sehr leicht und andererseits wurde mir dieses Kennzeiche ja von einer anerkannten Versicherung verkauft- die Versicherungsregeln stehen doch eindeutig schwarz auf weiß im Vertrag. (und haben sich gegenüber dem vorigen Jahr bestimmt nicht geändert!) Gruß Christian PS: Glück im Unglück: Da werden wohl demnächst bei Ebay viele Mopeds angeboten werden...
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NorbertE |
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Trotz Schlafens auf den §§ habe auch ich noch eine "Rechtsunsicherheit" Wir hatten gestern abend "Ausgabe der Kennzeichen". Der Versicherungsfuzzi hat sich im Vorfeld sehr weit aus dem Fenster gelehnt: "Bei 32 Kennzeichen sind 17 Rote kein Problem" Und sie wurden doch zum Problem, denn die zentrale Zentrale hat die Roten abgewürgt. Aufgeflogen ist die Sache erst, als man Rote nachprägen lassen sollte/wollte/hätte müssen und die auch noch mit "Sonderbuchstaben" (Uns wäre VEB, SIM, TGL, BGL, oder sowas Recht gewesen  ). Da hat man dann die ab 1.3.07 gültige FZV zu Rate gezogen. Und damit ist das Ding gecancelt. Unser Versicherungsmensch, ein ganz Netter, hat sich für wenig Geld (der verdient an so einem Mopedkennzeichen so gut wie Nichts) ganz toll Mühe gegeben und uns auch ein Angebot gemacht, wie man z.B. 2 Mopeds zum Preis von einem versichern kann, nur mir persönlich mit 9 Stk. (und ich kann immer nur Eins fahren) nutzt es nichts. Ich bin frustriert, aber auch da werde ich einen Weg finden.
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NorbertE |
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Thomas, danke, ich werde tun. Christian: ein rotes Kennzeichen ist nach vor vor Gültig und zulässig. Geregelt in § 28 FZV. Dort nimmt man u.A. Bezug auf § 16 FZV. Da steht: (3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probeoder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
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hottekob |
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Hi Norbert, habe mir, wie schon geschrieben, auch ein rotes Schild ohne Probleme (von der Allianz) geholt. Was du hier schreibst hört sich ganz nach nach zulassungspflichtigen Fahrzeugen an und die roten schilder die hier genannt sind sind möglicherweise die roten "Überführungskennzeichen" die in den Werkstätten vorhanden sind. Unsere Möppis sind aber nicht zulassungspflichtig. Ein Grund also noch tiefer in den Paragraphendschungel einzudringen. Mit Kopf drauf schlafen reicht nicht.
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NorbertE |
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Hotte, mein lieber norddeutscher Freund...... Ich weiss sehr wohl, wovon ich spreche. Ausserdem regelt es die FZV, da steht Alles. Du hast nun ein rotes Schild. Gut. Angenommen, Du fährst mir mit Deinem rotbestückten, blassblauen SR1  in meinen 4,6er Maybach seitlich rein. Da Du dieses rote Schild eigentlich garnicht besitzen dürftest, schaun wir mal, wie die Allianz mit mir und meinem kaputten Maybach umgehen wird. Grüsse Norbert
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Ostbiker |
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Ostbiker |
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