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> MAW Führerschein, Braucht man für MAW einen Führerschein
contentio-2009
Geschrieben am: 28.04.2011, 16:55
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Hallo,
vielen Dank für die Infos.
Hätte da mal noch eine ganz andere Frage.

Dürfte man mit einem MAW in eine Umweltzone fahren? huh.gif
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Malli
Geschrieben am: 28.04.2011, 18:17
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Sollte eigentlich gehen denn mit nem Motorrad darf man ja auch in ner Umweltzone fahren ohne nen Aufkleber drauf zu haben.


Grüße


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Grüße
Chris
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ENIGMA
Geschrieben am: 28.04.2011, 19:20
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Ein fahren ohne Versicherungskennzeichen wird allerspätestens dann teuer,wenn man unterwegs mit dem MAW einen Unfall verursacht,wo schäden an Material oder gar im schlimmsten Falle am Menschen zu beklagen sind,ich wäre ja mal gespannt,ob das den Geschädigten und die Staatsanwaltschaft interessiert,das es angeblich einen Bestandsschutz auf dieses Fahrzeug gibt! dry.gif
Ich weiss aus eigener Erfahrung,das es schon im eigenen Interesse ist,eine Mopedversicherung zu haben,denn ich bin 2002 bei der grossen GDMA (Grosse Dresder Motorradausfahrt)bei Moritzburg sehr böse mit einem Polizeimotorrad kolidiert,zwar (fast) ohne Schuld,und mein Totalschaden + den 400,-€ Gutachtenkosten für mein Fahrrad mit MAW wurde mir nie ersetzt,doch Gott sei dank der haftplichtversicherung musste ich den Schaden an der BMW und der Ausfallzeit des Polizisten nicht berappen,denn dann hätte ich 4800,-€ zuzüglich der Bearbeitungskosten zahlen müssen!!!!
Ich denke,Leute die behaupten,für das fahren mit einem MAW oder vergleichbaren Fahrzeug bräuchte man keine Fahrerlaubnis oder Versicherung,die wollen sich nur das Geld sparen und riskieren dabei unnötig Kopf und Kragen und leider auch die Gesundheit ihrer Mitbürger,,den beide Vorschriften gibt es ja nicht ohne Grund,den sich in die Fahrschule zu setzen und zu büffeln,und die STVO theoretisch wie praktisch zu kennen,kann nie verkehrt sein!
Ich habe so einen "Kumpel",der auch ständig behauptet:Ich brauche das alles Nicht für mein MAW!-ohne jeden Gedanken an die möglichen Konsequenzen,für mich ist das ein Schlag ins Gesicht,den knalle ich oder ein anderer mal mit dem zusammen,kann das "Opfer" ewig auf Schadensersatz warten,der der Mann ist seit 13 Jahren Harz Vier empfänger und hattte noch nie nen Job,geschweige den Grips! cry.gif
enrico
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Raphael
Geschrieben am: 28.04.2011, 19:41
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Dabei ist es doch eigentlich ganz einfach , da muss man nur mal sein Gehirn einschalten :

Jeder der motorisiert im Strassenverkehr unterwegs ist, womit auch immer , braucht eine Versicherung und eine Betriebserlaubnis .

Warum sollten da ein paar Fahrzeuge von ausgenommen sein ? _uhm.gif

Man kann natürlich auch versuchen , sich die Welt "geradezureden" , das geht aber irgendwann gewaltig nach hinten los.

Gruss,
Raffi


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




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Schwabe
Geschrieben am: 29.04.2011, 01:13
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.

QUOTE (Raphael @ 28.04.2011, 19:41)
Warum sollten da ein paar Fahrzeuge von ausgenommen sein ?

Weil Ausnahmen "die Regel bestätigen".

Klar, Ausnahmen werden von regelliebenden Menschen (es gibt auch andere Bezeichnungen dafür) nicht gern gesehen, weil sie ihr festes Gerüst ins Wanken bringen.
"Es kann nicht sein, was nicht sein darf."

Das ist auch der Grund, weshalb sich immer noch unwissende Polizisten oder Bürokraten fürchterlich erregen, wenn sie mitbekommen, daß z.B. 16-Jährige, die einen "M"-EU-Führerschein gemacht haben, der ihnen normalerweise EU-weit nur das Fahren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erlaubt, durch eine Ausnahme hierzulande trotzdem völlig legal mit 60 km/h herumfahren dürfen.
Das gleiche gilt für für Kleinkrafträder mit Versicherungsschild, die normalerweise früher nur 40, dann 50 und jetzt nur noch 45 fahren können dürfen, durch eine Ausnahme hier völlig legal 60 fahren dürfen.

Und das ist auch der Grund, weshalb immer noch unwissende Polizisten völlig konsterniert sind (inzwischen hier in Berlin kaum mehr der Fall, aber bis vor wenigen Jahren noch sehr verbreitet, und im Umland Berlins auch heute immer noch), daß ich trotz fehlendem Schutzhelm völlig legal dennoch mit einem Kraftrad fahren darf (da im Besitz von Ausnahmegenehmigungen für Gurt und Helm).
Sie denken sich hinsichtlich Helm- oder Gurtpflicht:
"Warum sollen ein paar Menschen von ausgenommen sein?"

Weitere Beispiele für Ausnahmen sind, daß ich wegen meiner "frühen Geburt" für ein Mofa keine Prüfbescheinigung brauche, mit meinem Autoführerschein bzw. meinem vorher mit 16 gemachten "4er" heute ein Motorrad mit 125 ccm und unbeschränkter Geschwindigkeiten fahren dürfte (was ich nicht brauche, da ich mit dem Autoführerschein gleichzeitig auch einen Motorradführerschein gemacht habe, der mir mit 18 schon das Führen auch der Hubraum- und PS-stärksten Krafträder erlaubte) und bis letztes Jahr (inzwischen leider nicht mehr, weil "zu alt") mit meinem Autoführerschein auch einen kleinen Lastzug mit insgesamt nicht nur 12, sondern wohl sogar 18 Tonnen fahren durfte.

Es wäre schön gewesen, wenn es im Zuge eines "Bestandschutzes" auch hinsichtlich der MAW-Fahrräder eine Ausnahme gegeben hätte, die es ermöglicht hätte, diese Dinger nicht als Kraftfahrzeuge, sondern (wie 1954 wohl noch möglich, da es so auch in der Betriebsanleitung für den Motor stand) als Fahrrad, also ohne Betriebserlaubnis, ohne Helm mit mehr als 20 und ohne Führerschein mit mehr als 25 km/h zu fahren.

Leider hat es nicht sollen sein; denn wie uns Frank nun aufgeklärt hat, bin ich mit meiner Annahme hinsichtlich MAW-Fahrrad leider im Irrtum gewesen.
Ich habe meinen entsprechenden Beitrag daher editiert, um keine sinnlosen Verwirrungen aufkommen zu lassen.

- Und um kein "böses Blut" aufkommen zu lassen, will ich auf andere hier angesprochene Sachen (Straftaten, Versicherung) nicht weiter eingehen.

.


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Raphael
Geschrieben am: 29.04.2011, 08:45
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Ja , Schwabe , ich sehe manche Dinge genauso wie du :

Mich kitzelt z.B. das Thema 98ccm .
Hätte ich auch gerne , aber wenn ich mit meiner Schwalbe 60 fahren darf (eben die von dir zitierten Ausnahmen) , bei einer 98er (die auch so etwa diese Geschwindigkeit hat) einen Führerschein brauche und ein Kuchenblech hinten dran, dann wundere ich mich auch ...

Das hat mit Logik wenig zu tun , mir ist die historische Entwicklung solcher Verordnungen,Ausnahmen etc. durchaus klar , aber mit Gerechtigkeit hat das alles nichts zu tun .

Sehr seltsam ...!

Gruss,
Raphael


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Schwabe
Geschrieben am: 04.05.2011, 17:31
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QUOTE (Raphael @ 29.04.2011, 08:45)
Mich kitzelt z.B. das Thema 98ccm .
Hätte ich auch gerne , aber wenn ich mit meiner Schwalbe 60 fahren darf (eben die von dir zitierten Ausnahmen) , bei einer 98er (die auch so etwa diese Geschwindigkeit hat) einen Führerschein brauche und ein Kuchenblech hinten dran, dann wundere ich mich auch ...

Wenn Du einen Führerschein für eine Schwalbe hast, kannst Du bestimmte 98er auch damit fahren.

Ohne Quellenangabe; kann aber "ergoogelt" werden:

QUOTE
§76 Nr. 8 FeV

§ 6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

...

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt

Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet

.


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hallo-stege
Geschrieben am: 04.05.2011, 18:47
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Hallo Schwabe,

genau, für die alten 98er Motorfahrräder gibts eine Sonderlocke. Müsste man nur mal nachforschen, welche Motoren damals unter 1 PS waren.

Gruss von Frank


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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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Schwabe
Geschrieben am: 05.03.2012, 01:19
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Um das ´mal wieder vorzuholen:

Irgendwo hier im Forum hat jemand geschrieben, daß er seinen MAW mit einem Gasschieber vom SL1 (geht dann nur ca. zur Hälfte auf) auf 25 km/h gedrosselt hat.

In Ebay war neulich ein Hühnerschreck zum Verkauf, der Papiere als Mofa (KKR Mofa einsitzig 25 km/h) hat.

Wenn ich mir Papiere machen lasse (muß dazu allerdings erst meinen Motor wieder zusammenbauen und den neu gemachten Zylinder - wenn auch nicht legal - einfahren, damit er nicht kaputt geht, falls man die Höchstgeschwindig testen will), dann vorbeugend auch nur als Mofa (habe mir vom Verkäufer des o.g. Hühnerschrecks eine Ablichtung seiner Papiere schicken lassen, damit ich vorzeigen kann, wie ich das auch haben will ...).

Sobald ich die habe (Versicherung habe ich mir vorsorglich schon ´mal besorgt ...), werde ich auch ohne Führerschein (habe ihn noch - und das Fahrverbot inzwischen ohne Erwischtwerden hinter mich gebracht ...) bürokratischerseits auf der sicheren Seite sein (sofern ich nicht vor der Papierekontrolle mit über 40 gemessen wurde ...), da eben Mofa (für das man keinen Führerschein braucht und ich nicht einmal eine Prüfbescheinigung).


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ENIGMA
Geschrieben am: 05.03.2012, 17:43
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Wenn Du dich mal nicht täuschst,Schwabe,mit dem auf der sicheren Seite,denn wenn ich Dich richtig verstehe,willst du nur mit Kaufvertrag vom Verkäufer fahren,oder zur Dekra gehen und welches machen lassen? hmm.gif
Naja egal,Fakt ist,die Polente hatt in den letzten Jahren auch einiges dazugelernt u.ist nicht mehr ganz so naiv wie ich es aus den 90ern noch kenne.
Aus eigener Erfahrung: Ich fahre im Sommer an Wochenenden recht häufig mit dem MAW so durch die Gegend,mittlerweile verlangt die Polente nebst der Versicherung stets als erstes mindestens! ohmy.gif eine Mofaprüfbescheinigung oder spätestens nach vorzeigen Deines Dekra Sondergutachtens(ABE) Deine Mopedfleppen,denn dort ist Dein Maff ganz klar und unmissverständlich als Moped deklariert.
Da kann man sich winden und versuchen,darum zu kommen,der MAW Motor hatt nun mal von Werk aus 50ccm Hubraum und eine Bauart Werkseitig bedingte Höchstgeschwindigkeit von mindst.40-45km/h. Und ob das Ding an nem Fahrrad oder ner Schubkarre hängt,interessiert die nen Dreck,die kennen die Vorschriften und wollen sehen,das Du zum Führen Deines Fahrzeugs erfolgreich eine Fahrschule besucht hast,damit Du im täglichem Kraftverkehr dieses Sicher und Wohlbehalten führen kannst,ohne anderen und Dir selber Schaden zuzufügen,und das macht sogar durchaus auch Sinn!
Und mal ehrlich,wie nen Mofa,was dem Maff fast ner Schnecke gleich kommt,wirkt er ja von der Geschwindkeit nun wirklich nicht,manch ein Polizist hatt mich sogar verdutzt gefragt,ob der Anabumotor eigentlich mit dem Drahtesel so schnell fahren darf ? laugh.gif
Warum sich unnötig am Rande der Legalität bewegen,wenn man sich Vorbildlich für alle Hühnerschrecker und abgesichert seinen Freizeitspass könnt,ohne das man gleich die muffen bekommt,sobald man einen Stadtförster erspäht,das macht nur Stress und man zieht auf jeden Fall den kürzeren,glaub mir,ich habe das alles durch und hab da auch echt keinen Bock mehr drauf.
Das gleiche gilt übrigens auch für die Moped Versicherung,manche meine ja immer noch zu glauben,keine zu benötigen,es wird unglaublich ungemütlich,wenn es denn wirklich mal mit einem anderen Verkehrsteilnehmer knallt,und lass es nur kleine Blechschäden sein,der Geschädigte wird seinen schaden so oder so einklagen,spätestens da ist Schluss mit Lustig,denn umgekehrt gilt:
Der Versicherschutz erlischt ua,wer keine Vorgeschriebene Fahrerlaubnis zum Führen des Fahrzeuges hatt!
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Schwabe
Geschrieben am: 05.03.2012, 18:46
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Klar, momentan ist das Schild nur Makulatur, um zu täuschen (obwohl ich bezahlt habe, besteht natürlich kein Versicherungsschutz, da keine BE). Bei Unfall gibt es von mir sowieso nichts zu holen.

Da ich ohne Helm Moped und Motorrad fahre, werde ich ständig angehalten und nach meiner Ausnahmegenehmigung gefragt.
Bei dieser Gelegenheit wird manchmal auch nach den Papieren gefragt. Doch bei der Schwalbe i.d.R. nur nach dem Versicherungsschein, nur in ganz seltenen Fällen auch nach der BE (da hätte ich mit dem MAW halt derzeit die Arschkarte ...).

Wenn ich aber irgendwann Papiere für ein Mofa habe, das 25 km/h fahren darf, ist klar, daß wenn da ein MAW-Motor drin ist, das Ding irgendwie gedrosselt worden ist, um diese Papiere zu bekommen, - die aber dann legal sind.
Deshalb schrieb ich ja auch, daß es nur dann zu Streß kommt, wenn der Verdacht aufkommt, daß das Ding schneller als in den Papieren ist (manipuliert/entdrosselt). Dann wieder Arschkarte ...

Als ich während des Fahrverbots mit dem MAW unterwegs war (ohne Schild), war ich halt entsprechend vorsichtig, d.h. ich habe sofort den Motor ausgemacht und bin gestrampelt, wenn ich irgendwo Ordnungshüter "witterte".
Es gab überhaupt keine Probleme. Niemand kam auf die Idee, mich mit dem Ding anhalten zu wollen oder nach Schild und Papieren zu fragen.
Zwischen Theorie und Praxis ist halt immer noch ein Unterschied (das gilt auch für all die Eintragungen bei meinem Motorrad, die bis jetzt nur zweimal bei großen Kontrollen überprüft wurden; ansonsten hätte ich auch uneingetragen mit all den Änderungen herumfahren können, ohne daß es irgendjemanden gestört hätte).


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ENIGMA
Geschrieben am: 05.03.2012, 19:40
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Was ist eigentlich aus Deinen Zylindern von Fabian geworden? Ich bin von Fischers Nachbau Kolben Exellente zufrieden,aber das Thema kennst du ja bereits.
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Schwabe
Geschrieben am: 07.03.2012, 18:26
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Habe ich noch nicht eingebaut.

Ich habe jetzt erst ´mal die alten Buchsen so umgeändert, daß sie wie die neuen sind (Einlaß nach unten vergrößert, Strichmarkierung oben am Rand angebracht, den dickeren Kragen auf das Maß der neueren abdrehen lassen, Gehäuse auf den größeren Einlaß angepaßt).

Ich muß immer noch einiges an den Gehäusen machen (grob- und feinreinigen, Kanäle glätten), wozu ich bis jetzt immer noch keine Zeit hatte.

Ich werde mich schon melden, sobald ich meinen Fahrmotor wieder zusammengebaut habe (das Versicherungsschild liegt ja schon bereit ...).


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