Nach(wiederauf)rüsten mit Karbidleuchtensatz, Betriebserlaubnis vom MAW ungültig?
ENIGMA |
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Hallo,ich habe vor,meine zwei originalen Wanderer Fahrräder,ein Herren und Damenrad von 1936 mit Karbidlampen auszurüsten,jeweils vorne wie hinten. Diese Woche treffen die Lampen mit Zubehör inkls,Bedienungsanleitung von den Firmen Riemann und Häckel ein,Karbid muss ich noch kaufen. Für mein Herrenrad mit MAW habe ich mal ein Dekra-Gutachten machen lassen,sprich ABE ,mit dem Eintrag unter Beleuchtung: elektr.mind.3W Beleuchtung ohne Wegstreckenzähler bla bla... Wenn ich nun die 30er Jahre Räder audententsich ümrüste(karbidl.halter sind schon seit je her dran gewesen),erlischt da die ABE und wie verhält sich das in Sachen Stvo? Macht mir da die Polizei eventuell Stress? vielen Dank mfg Enrico ...achso,zum Bertrieb der Acytylenlampen komm ich da bessser,wenn ich Destilliertes Wasser benutze?
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Karbidlampen wurde zwar zu dem Zeitpunkt durch elektr. abgelöst aber sie wurden bis 1945 nach wie vor verwendet weil sie das billigste waren. Elektr, konnte sich fast niemand leisten, denn die Räder waren immer ab Werk ohne, so hat man das billigste gekauft. In der DDR Gab es bis 1960 Karbidlampen führ Fahrräder für die "einfache Landbevölkerung, die nichts anderes kannte", gewöhnt war. Hat allerdings niemand haben wollen. Hier ein Beispiel: Simson 1954 mit VEB MEWA Karbidlampe
Angefügtes Bild

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Grüße Maik
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ENIGMA |
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Das finde ich sehr schade,das es so "streng" mit den Karbidlampen gehand habt ist hier in Deutschland,wo sie doch damals die klassiche Beleuchtung war,da müsste man ja jedes Vorkriegseselchen an sich verbieten,den schon allein die Stempelbremse oder fehlente Reflektoren ect. sind seit Jahrzehnten nicht mehr Sicherheitsgemäss,was spielt es da eine noch gross für eine Rolle,ob da ein Gas brennt oder ein lächerliches 2,4W Birnchen glüht... Ich werde sie denoch montieren und zu ganz besonderen Anlässen wie mal ne Sonntagsausfahrt oder ein Oldtimertreff anzünden,u.wenn ich denoch in eine Kontrolle komme,was solls,das ist sind mir die schönen Lampen allemal wert,ich bezahl immerhin viel Geld dafür und ein Karbidrücklicht wird man hier in Deutschland schon gar nicht an Oldtimerfahrrädern finden,wenn ich den die guten Stücke habe,würd ich gerne Euch mal dann ein paar bilder zeigen,dann versteht Ihr vieleicht auch,warum ich mich von ollen Vorschriften da nicht ins Bockshorn jagen lasse...
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ENIGMA |
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Das kann so nicht stimmen,mit der Oldtimeregelung für Fahrräder,Malli,sonst hätte ich für mein 1936er Wanderer mit MAW niemals von der Dekra diese BE bekommen,den die begründeten dies mit der geschichtlichen Werksseitig Bauartbedingten Aufbauweise,da musste ich keine Reflektroren nachweisen und vor allem die vordere Bremsanlage wäre für ein mit max.45km/h als Moped eingetragenes Fahrzeug ja eigentlich völlig unzulässig,dazu ohne "Wegstreckenzähler"sprich Tacho und Herkunftsnachweis(Papieren),also muss es auch nicht nach modernen Standart der Stzvo ausgerüstet sein,so hatt es mir damals die Dekra gesagt.Hatt allerdings auch etwas gedauert,der es ihnen erlaubte,für so ein altes Fahrrad mit Anbaumotor eine BE zu erstellen. Das mit dem Karbid steht auf einem anderem Blatt geschrieben,weils hier offentsichtlich um die Feuergefährlichkeit geht,das streite ich ja gar nicht ab.
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