OTRIUS, ich weiß, dass das Spriegelgestell keinen Schutz beim Überschlag bietet.
Trotzdem zählt der DUO als geschlossenes Fahrzeug, solange mindestens das Dachgestell montiert ist.
Wenn das Dachgestell entfernt ist, kann die Rennleitung das sehr schnell als offenes Fzg auslegen. Hinzu kommt kein serienmäßiges Rückhaltesystem (Gurte; klar, das wäre auch fatal beim Überschlg...). Somit ist Helmpflicht also angesagt.
Das Problem ist nun mal auch die Zulassung des DUO als Kleinkraftrad ("Moped"; siehe erste Seite/Außenblatt der Zulassung)...
Moped/Kleinkraftrad = Helmpflicht! (und sogar auch Tagfahrlicht-Gebot!)
Da der DUO als Moped aber den Soderbaustatus "dreirädriges/-er Versehrtenfahrzeug/Krankenfahrstuhl" hat, zählt er mit Dachgestell als geschlossenes Fahrzeug.
Die 4-er-Serien des DUO sind serienmäßig mit (Planen-)Dach ausgeliefert worden. So ist er auch typgeprüft worden.
Fährst du ohne Dachgestell, so entspricht das normalerweise nicht der Typprüfung.
Das Dachgestell ist serienmäßig angeschraubt und zählt somit als fester Bestandteil.
Anders wäre es, wenn das Dachgestell serienmäßig anders (mit "Schnellverbindern") montiert wäre...
Die ganze Diskusion hatten wir aber schon mal. Du mußt nur mal weit genug zurückblättern...
Wenn du also komplett "oben ohne" fährst, kannst du nur hoffen, dass die Rennleitung dich nicht anzählt, wenn du dann keinen geeigneten "Kopfschutz" trägst.
Rechtlich gesehen dürfen sie dich aber anzählen.