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Das Kraftfahrtbundesamt schreibt:
"Leichtkrafträder: (Simson SR4-3 "Sperber", S 70..., SR 80...)
Leichtkrafträder sind zulassungsfrei aber kennzeichenpflichtig gemäß § 18 Abs.2 Nr. 4a in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 3 StVZO. Diese Fahrzeuge benötigen neben der Betriebserlaubnis ( Abdruck der ABE ) ein amtliches Kennzeichen. Hierfür wollen Sie sich bitte an Ihre örtliche Zulassungsbehörde wenden. Für die Fahrzeuge besteht Untersuchungspflicht nach § 29 StVZO in 2-jährigen Turnus ( z.B. TÜV, Dekra ).
Für Leichtkrafträder ist folgende Fahrerlaubnis erforderlich: -Bundesrepublik ( alt ): 1b -Bundesrepublik ( neu ): A1 -DDR-Führerschein Klasse 1, wenn vor dem 01.06.1982 bzw. Klasse A, wenn ab dem 01.06.1982 erteilt."
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Genau so ist es !
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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz
Fahrzeuge: SR 4-3 "Sperber" Bj '69 SR 4-1 "Spatz" Bj. '76 SR 4-2/1 "Star" Bj. '74 SR 4-4 "Habicht" Bj. '73 KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78 ... und es kommen noch mehr ...
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Ich verstehe einfach nicht, dass man ausgerechnet im OSL-Kreis einen Sperber nicht als L-Krad anmelden kann !!! Sind die Ladys da überfordert ? Ich hatte in Sellesen bei Spremberg für den SPN-Kreis absolut null Problemo . Mann, das ist doch eine Regelung, die gilt bundesweit !
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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz
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