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> ETZ Saxon 125 80 km/h, ABE für Krümmer MUZ 80
eisenschwein
Geschrieben am: 23.10.2011, 09:17
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Hallo,

nun steht sie endlich in der Garage.
Schöner unverbastelter Originalzustand und nach einer Vergaserreinigung springt sie nach 10 Jahren Stillstand bei jedem 1. oder 2. Kick an. biggrin.gif
Mir ist bei den Papieren folgendes aufgefallen:
Bei der Höchstgeschwindigkeit sind 100 km/h statt 80 km/h eingetragen.
Eine ABE für den Krümmer ist nicht dabei.
Es ist von Anfang an der Krümmer mit der Aufschrift MUZ 80 verbaut (siehe Foto)und den originalen gab es ungebraucht mit dazu.
Meine Frage ist nun, hat einer evtl. ein solches Gutachten oder kann mir jemand sagen, wo ich sowas im Netz finde?

Zwei Takte zum Gruß

Erik

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Maik80
Geschrieben am: 21.12.2011, 15:25
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Wozu benötigst Du denn das Gutachten ?

Du hast es doch korrekt eingetragen und verbaut ?


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eisenschwein
Geschrieben am: 09.01.2012, 17:59
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Eingetragen ist da nichts.
Der Drossel-Krümmer ist, wie bereits erwähnt, schon immer verbaut gewesen. Das Problem ist, dass in der allg. Betriebserlaubnis 100 km/h eingetragen sind und in der Betriebsanleitung stehen 100*.
Unten beim * steht: wahlweise 80km/h durch Umbausatz mit Gutachten.
Es muß also so ein Gutachten geben, nur wo??
Die letzte Möglichkeit wäre: einen neuen Drosselkrümmer incl. Gutachten kaufen.
Den gibt es aber auch nicht für die schmale Geldbörse.
Meine bessere Hälfte hat nur den 1B-Lappen, damals bis 80ccm und 80km/h und nun 125 ccm.
Da in der ABE kein Vermerk auf 80 km/h gemacht wurde, darf sie doch das Teil nicht fahren weil die Emme laut Betriebserlaubnis zu schnell ist.

Gruß Erik
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Maik80
Geschrieben am: 09.01.2012, 18:44
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Schon beim TÜV/Dekra gewesen ? Die haben alle möglichen Gutachten abgespeichert. Lass Dich nicht gleich abwimmeln, die sind manchmal ein wenig bequem.

Im schlimmsten Falle mußt Du den Auspuff abbauen, damit die sehen, daß der Krümmer auch nicht gekürzt ist (die Länge ist der Unterschied zur "offnen" Version). Während der originale mit der Befestigungsschelle endet, geht der Drosselkrümmer etliche cm (min. 15cm) in den Auspuff hinein.


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hallo-stege
Geschrieben am: 09.01.2012, 19:46
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Eine ABE gibt es meines Wissens zu dem Krümmer als Bauteil nicht, ob es ein Teilegutachten oder einen Prüfbericht oder eine Unbedenklichkeit von MZ gibt, kann ich nicht sagen.

Gruss von Frank


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Saxonia
Geschrieben am: 10.01.2012, 17:45
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den Krümmer kann man auch von einer Werkstatt drosseln lassen, einige sind dazu berechtigt aus einem normalen Krümmer einen Drosselkrümmer zu machen.

In Bannewitz gibt es einen der hat eine von uns gedrosselt


der wird sicherlich auch die ABE vorrätig haben
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hallo-stege
Geschrieben am: 10.01.2012, 18:45
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QUOTE (Saxonia @ 10.01.2012, 17:45)
den Krümmer kann man auch von einer Werkstatt drosseln lassen, einige sind dazu berechtigt aus einem normalen Krümmer einen Drosselkrümmer zu machen.

In Bannewitz gibt es einen der hat eine von uns gedrosselt


der wird sicherlich auch die ABE vorrätig haben

@Saxonia, wie soll das funktionieren ??? Eine Werkstatt kann maximal dazu "berechtigt" sein, eine Bescheinigung auszustellen, daß Teile eingebaut oder umgebaut wurden. Eine technische Abnahme ersetzt das jedoch nicht ...

Gruss von Frank


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Saxonia
Geschrieben am: 10.01.2012, 19:26
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Frag mich nicht, die ETZ hat keinen 80er Krümmer und dennoch nur die Standartgemäßen Drosselteile und eine 80er Eintragung und Tüv.

er hat etwas eingeschweißt und das wurde so abgenommen unsure.gif
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