Mein Neckermann Spatz, Neuerwerb
hallo-stege |
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QUOTE (Raphael @ 07.02.2012, 21:00) | Frank ,müssten die Papiere nicht vom Hersteller kommen ?
Denn nur der Hersteller ist doch berechtigt , dem Fahrzeug eine ABE-Kopie beizulegen , weil er der Inhaber dieser ABE ist ?
Neckermann war ja nur der Händler . |
Hallo Raphael,
das ist ja ein etwas älterer Vorgang. Da der Hersteller außerhalb der BRD war, musste er einen alleinvertriebsberechtigten Händler (Generalimporteur) haben, und der war dann Inhaber der ABE und übernahm alle Rechte und Pflichten - also auch die Ausstellung von Zweitschriften.
Im Prinzip ist das bei ABEsen heute noch so, wenn der Hersteller außerhalb von Europa sitzt.
Zum Rücklicht: das ist ein Standard - Moped Rücklicht, ist auch an älteren Zündapp Combinetten.
Gruss von Frank
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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