QUOTE (strassenmeister @ 19.02.2012, 12:48) | Hallo, hab weiter gesucht und hab auch eine schöne restaurierte /3 im Netz gefunden, aber die hat auch wieder keinen KFZ-Brief . Der Besitzer schreibt aber, das er eine Betriebserlaubnis nach §21 StVZO (für zulassungsfreie Fahrzeuge) für diese RT hat. Nun meine Frage an die Experten unter euch, bekomme ich mit diesem Schreiben ohne Probleme ein Zulassung und speziell hier bei uns in Hessen?
...noch eine Frage: die RT hat keinen Sozius-Sitz, kann man ohne Probleme später einen nachrüsten oder muß der auch eingetragen werden? Gibt es da Probleme????
Grüße Rico |
Also, wenn er ein Betriebserlaubnis - Kärtchen hat (welches in diesem Falle das Gutachten über eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO ist in Verbindung mit dem Zulassungsstempel "Betriebserlaubnis erteilt" oder dem Vermerk, daß ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde) solltest Du auch in Hessen keine Probleme bekommen, da die RT ja nach heutigem Recht ein Leichtkraftrad ist und deswegen keinen "Fahrzeugbrief" mehr braucht.
Die Umrüstung von 2- auf 1- sitzig bzw. auch umgekehrt ist nur dann unproblematisch, wenn sie in den Papieren als wahlweise eingetragen ist ...
Gruss von Frank
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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