Versicherungsschild befestigen????
| Gast |
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War es! Seit 64 haben die Rücklichter eine Kennzeichenbeleuchtung. In der DDR hat man das zwar nicht gebraucht, aber in den Exportländern wahrscheinlich schon.
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| Raphael |
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| QUOTE (Gast @ 01.04.2012, 23:09) | Durch den Rückstrahler habe ich gar keinen Platz woanders...
Martin |
Irgendwie wiedersprichst du dir , Martin. Wäre das Kennzeichen wirklich vorgesehen gewesen , hätte man doch wohl auch ein Plätzchen dafür freigelassen ...? Oder sollte der Rückstrahler dann durch das Kennzeichen ersetzt werden ? Gruss, Raffi
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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.
Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"
"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."
M.Gorbatschow altearmee.org
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| Cloyd |
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Ich habs nu nicht hinter dem Riemen, sondern etwas nach links versetzt. Es gibt einfach keine Ideallösung bei Bj. 64-66. Das Schild ist immer ein Fremdkörper. mfg Toni
Angefügtes Bild

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1957 SR2,beige,Originalzustand 1958 SR2,beige,Opas Arbeits-Essi 1964 Schwalbe,orange,im Neuzustand 1964 Schwalbe,soll tundragrau werden 1964 Schwalbe, blau, patiniert 1964 Pedal-Spatz, soll maron werden 1964 Spatz, rot, patiniert
Nur wer sein Moped fährt, liebt sein Moped.
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| Gast |
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Raffi. Erste Seite. Dritter Beitrag von mir.
Nix widerspricht sich, denn der Rückstrahler war so nicht vorgesehen. Erst bei der Typprüfung Anfang 64 wurde festgestellt das der integriete Rückstrahler( im RüLi) nicht denn Mindestreflektionswert erreicht. Darum hat man dann eben noch einen Rückstrahler drunter gesetzt(Woanders wäre auch nicht gegangen). Man munkelt auch, das die Auslieferung mancher Schwalben sich verspätete weil noch Rückstrahler beschafft werden mussten. Erst mit den neuen Rücklichtern wurde der Strahler hinfällig. Aber dieses Klarsichtfenster für ein Kennzeichen haben alle Gelb/Roten, weils eben so vorgesehen war.
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| Gast |
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| Gast |
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Auch ich finde das Schild totalen Quatsch! Eigentlich ist es total umweltschädlich, jedes Jahr für alle Mopeds in D ein neues Schild zu verlangen. Dadurch fällt so viel Schrott durch die zu entsorgenden Nummernschilder an....was vermeidbar wäre! Ich wäre für eine kleine Steuermarke zum aufkleben am Moped oder zum einkleben in ein "Steuerheftchen/Versicherungsheftchen", so wie es in der DDR war. Da man die Papiere eh immer dabeihaben muss, würde dieses Heftchen auch nicht weiter stören. In anderen Ländern geht es bei Mopeds schließlich auch ohne Schild (zBsp. in Ungarn). Da es aber bei uns nun mal die Schildpflicht gibt, habe ich es so gelöst (per Kabelbinder um das Gepäckträgerspannband): Gruß Ronald
Angefügtes Bild

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| Raphael |
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Ronald , so Recht du hast , aber der kontrollierende Beamte möchte im Streifenwagen sitzend sehen , ob das passt mit deinem Kennzeichen . Gruss, Raffi
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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.
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| Auxburger |
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Ich habe auch die Lösung mit den Gepäckträgerfüßen gewählt. Das einzig lästige dran ist der jährliche Kampf mit den winters festgegammelten Schrauben. Zur Ausrede "das Versicherungskennzeichen ist aber kein Kennzeichen" noch folgendes: http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142547.htm| QUOTE | | (3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15m lesbar sein. |
Auf der Gepäcktasche? Pfui - weil nicht "fest". Am Spanngummi? Pfui - auch weil nicht "fest". Auf dem Gepäckträger? Auch pfui - weil zu stark geneigt. An der Schwinge? Auch pfui - weil von rechts nicht einsehbar.
Und wer meinte noch, "ist doch egal ob's dran ist, es zählt der Versicherungsschein"?
| QUOTE | | (7) Kraftfahrzeuge, die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ein Versicherungskennzeichen führen müssen, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das Versicherungskennzeichen entsprechend den Absätzen 1 bis 3 ausgestaltet und angebracht ist und verwechslungsfähige oder beeinträchtigende Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 6 am Fahrzeug nicht angebracht sind. |
Für die Wortklauber sei abschließend noch gesagt, dass der Gesetzgeber auch für "fest" eine präzise Definition hat - nämlich "ohne Werkzeug nicht entfernbar".
Wer mit den Behörden die angebliche Unmöglichkeit der korrekten Schildbefestigung an den ganz alten Schwalben argumentieren möchte, der bekommt relativ schnell folgendes:
Gut, das gelbe Rücklicht hat keinen brauchbaren Reflektor, deswegen muss drunter der separate Reflektor sein. Nun passt das rote Rücklichtglas mit seinem brauchbaren Reflektor aber eins zu eins auf das vorhandene Rücklichtgehäuse, der separate Reflektor kann weg, und da haben Sie dann auch gleich zwei originale Bohrungen, wo man sehr schön das Versicherungsschild anbringen kann.
"Das is dann aber nich orschinol" interessiert an der Stelle dann niemanden. Es muss so gemacht werden wie das Gesetz es verlangt. Ob wir das blöd finden, ist unser ganz privates Problem.
Peter
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