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> Versicherungsschild befestigen????
Gast
Geschrieben am: 02.04.2012, 18:54
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War es! Seit 64 haben die Rücklichter eine Kennzeichenbeleuchtung. In der DDR hat man das zwar nicht gebraucht, aber in den Exportländern wahrscheinlich schon.
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enrico-82
Geschrieben am: 02.04.2012, 19:02
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Schwalbe ja - S50 nicht - jedenfalls nicht.

Ich trage das Schild rechts an der Schwinge bisher null Probleme bei Kontrollen.


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Viele Grüße,
Enno


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Raphael
Geschrieben am: 02.04.2012, 19:30
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QUOTE (Gast @ 01.04.2012, 23:09)

Durch den Rückstrahler habe ich gar keinen Platz woanders...

Martin


Irgendwie wiedersprichst du dir , Martin.

Wäre das Kennzeichen wirklich vorgesehen gewesen , hätte man doch wohl auch ein Plätzchen dafür freigelassen ...?
Oder sollte der Rückstrahler dann durch das Kennzeichen ersetzt werden ? hmm.gif

Gruss,
Raffi


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




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Cloyd
Geschrieben am: 02.04.2012, 19:44
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Ich habs nu nicht hinter dem Riemen, sondern etwas nach links versetzt.
Es gibt einfach keine Ideallösung bei Bj. 64-66.
Das Schild ist immer ein Fremdkörper. dry.gif


mfg Toni

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1957 SR2,beige,Originalzustand
1958 SR2,beige,Opas Arbeits-Essi
1964 Schwalbe,orange,im Neuzustand
1964 Schwalbe,soll tundragrau werden
1964 Schwalbe, blau, patiniert
1964 Pedal-Spatz, soll maron werden
1964 Spatz, rot, patiniert

Nur wer sein Moped fährt, liebt sein Moped.
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Andi aus Weiden
Geschrieben am: 02.04.2012, 19:45
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Bei meiner Schwalbe wurde schon zu Ostzeiten Löcher für einen Spritzschutz ins Blech gebohrt. Die habe ich weiterverwendet und mit Hilfe von Gepäckträger-Abstandhaltern das Kennzeichen angebracht.



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92637 Weiden

Mopeds:

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S51B2-4 mit Anhänger
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Andi aus Weiden
Geschrieben am: 02.04.2012, 19:46
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Von hinten....



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Gast
Geschrieben am: 02.04.2012, 19:59
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Raffi. Erste Seite. Dritter Beitrag von mir.

Nix widerspricht sich, denn der Rückstrahler war so nicht vorgesehen. Erst bei der Typprüfung Anfang 64 wurde festgestellt das der integriete Rückstrahler( im RüLi) nicht denn Mindestreflektionswert erreicht. Darum hat man dann eben noch einen Rückstrahler drunter gesetzt(Woanders wäre auch nicht gegangen). Man munkelt auch, das die Auslieferung mancher Schwalben sich verspätete weil noch Rückstrahler beschafft werden mussten.
Erst mit den neuen Rücklichtern wurde der Strahler hinfällig.
Aber dieses Klarsichtfenster für ein Kennzeichen haben alle Gelb/Roten, weils eben so vorgesehen war.
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Raphael
Geschrieben am: 02.04.2012, 20:05
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Entschuldige , Martin , das habe ich überlesen .

Ich stimme dir im übrigen in dem Punkt völlig zu , dass diese seitlichen Konstruktionen mir auch nicht gefallen ...



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Gast
Geschrieben am: 02.04.2012, 20:08
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jan_avr
Geschrieben am: 02.04.2012, 21:10
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Ist es beim Versicherungsschild nicht auch so dass es von beiden seiten in einem gewissen Winkel lesbar sein muss? Damit wäre die befestigung an der Schwinge ja hinfällig.
An meiner /1 habe ich den Rücklichthalter der /2 als Halter fürs Schild.
Bei der /0 oder auch beim Spatzen binde ich es auch nur auf den Gepäckträger, da lohnt es sich nicht einen Halter zu bauen.

mfg Jan


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Kr 51/2 1983
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enrico-82
Geschrieben am: 03.04.2012, 09:41
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Hallo,

ja und nein!

Ein Kennzeichen muss diese Pflicht der Einsehbarkeit erfüllen, das Versicherungsschild ist aber kein Kennzeichen.
Ich umgehe das, indem das Schild etwas von der Strebe nach hinten absteht, man kann es also problemlos erkennen. (Was bei der Befestigung auf dem Gepäckträger ja nicht der Fall ist)

Leider kann ich auch nur berichten dass die örtliche Polizei keine Probleme macht.
Man hat mich schon öfter kontrolliert ohne das es Probleme gab, man ist Hinter mir gefahren und neben mir - just auch in disem Winkel. Ich hab zwar keine offizielle Freigabe aber auch keine Probleme / Rügen bekommen.

Das Problem bei den Haltevorrichtungen ab Rücklicht sehe ich vielmehr in der Eigenschaft Wasser und Dreck zu speichern - dort wo "Bleche" doppelt liegen und Feuchtigkeit wohnt blüht es gern.

PS: mir gefällt das Schild ansich nicht egal wo es hängt


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Viele Grüße,
Enno


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Gast
Geschrieben am: 03.04.2012, 10:09
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Auch ich finde das Schild totalen Quatsch! Eigentlich ist es total umweltschädlich, jedes Jahr für alle Mopeds in D ein neues Schild zu verlangen. Dadurch fällt so viel Schrott durch die zu entsorgenden Nummernschilder an....was vermeidbar wäre!
Ich wäre für eine kleine Steuermarke zum aufkleben am Moped oder zum einkleben in ein "Steuerheftchen/Versicherungsheftchen", so wie es in der DDR war. Da man die Papiere eh immer dabeihaben muss, würde dieses Heftchen auch nicht weiter stören. In anderen Ländern geht es bei Mopeds schließlich auch ohne Schild (zBsp. in Ungarn).

Da es aber bei uns nun mal die Schildpflicht gibt, habe ich es so gelöst (per Kabelbinder um das Gepäckträgerspannband):

Gruß
Ronald

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Mopedschrauber86
Geschrieben am: 03.04.2012, 10:21
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Schönes Kennzeichen biggrin.gif
256 "T"=Tausend, "DM"=Deutsche Mark biggrin.gif

Hast ja ne menge altes Geld _clap_1.gif


Gruß Christian
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Raphael
Geschrieben am: 03.04.2012, 11:03
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Ronald , so Recht du hast , aber der kontrollierende Beamte möchte im Streifenwagen sitzend sehen , ob das passt mit deinem Kennzeichen . wink.gif

Gruss,
Raffi


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Auxburger
Geschrieben am: 03.04.2012, 12:14
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Ich habe auch die Lösung mit den Gepäckträgerfüßen gewählt. Das einzig lästige dran ist der jährliche Kampf mit den winters festgegammelten Schrauben.

Zur Ausrede "das Versicherungskennzeichen ist aber kein Kennzeichen" noch folgendes:
http://www.buzer.de/gesetz/7182/a142547.htm

QUOTE
(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15m lesbar sein.


Auf der Gepäcktasche? Pfui - weil nicht "fest".
Am Spanngummi? Pfui - auch weil nicht "fest".
Auf dem Gepäckträger? Auch pfui - weil zu stark geneigt.
An der Schwinge? Auch pfui - weil von rechts nicht einsehbar.

Und wer meinte noch, "ist doch egal ob's dran ist, es zählt der Versicherungsschein"?

QUOTE
(7) Kraftfahrzeuge, die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ein Versicherungskennzeichen führen müssen, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das Versicherungskennzeichen entsprechend den Absätzen 1 bis 3 ausgestaltet und angebracht ist und verwechslungsfähige oder beeinträchtigende Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 6 am Fahrzeug nicht angebracht sind.


Für die Wortklauber sei abschließend noch gesagt, dass der Gesetzgeber auch für "fest" eine präzise Definition hat - nämlich "ohne Werkzeug nicht entfernbar".


Wer mit den Behörden die angebliche Unmöglichkeit der korrekten Schildbefestigung an den ganz alten Schwalben argumentieren möchte, der bekommt relativ schnell folgendes:

Gut, das gelbe Rücklicht hat keinen brauchbaren Reflektor, deswegen muss drunter der separate Reflektor sein. Nun passt das rote Rücklichtglas mit seinem brauchbaren Reflektor aber eins zu eins auf das vorhandene Rücklichtgehäuse, der separate Reflektor kann weg, und da haben Sie dann auch gleich zwei originale Bohrungen, wo man sehr schön das Versicherungsschild anbringen kann.

"Das is dann aber nich orschinol" interessiert an der Stelle dann niemanden. Es muss so gemacht werden wie das Gesetz es verlangt. Ob wir das blöd finden, ist unser ganz privates Problem.


Peter


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