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L-Kräder so oder so HU ! Der Sperber benötigt die auch alle 24 Monate, obwohl nur ein 50 Kubiker !!!
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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz
Fahrzeuge: SR 4-3 "Sperber" Bj '69 SR 4-1 "Spatz" Bj. '76 SR 4-2/1 "Star" Bj. '74 SR 4-4 "Habicht" Bj. '73 KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78 ... und es kommen noch mehr ...
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entschuldigt bitte die dumme Fragerei , aber ich hatte damit noch nie zu tun.
-KBA Papiere hab ich beantragt wie gehts weiter HU (kosten ) ZUlassung und Versicherung; bitte ung. Kosten und die Reihenfolge der Behördengänge posten
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Du kriegst vom Kraftfahrt-Bundesamt eine BE . Damit gehst du zur Zulassungsstelle und legst das vor . Du bekommst dann ein amtliches Kennzeichen, sowie eine Zulassungsbescheinigung . Vergiss nicht, das Teil vorher zu versichern !
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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz
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QUOTE (hempel @ 07.04.2012, 11:34)
hallo Frank
bedeutet zulassungsfrei gleich TÜV- frei ?
griege ich mit den KBA zettel ein Nummernschild
Grüße Peter
@Peter,
zulassungsfrei bedeutet in diesem Falle, daß Du keinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) bekommst. Du bekommst aber einen Fahrzeugschein (ZB I) und ein "kleines" amtliches Kennzeichen und musst ganz normal zum "TÜV".