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> Transport von Benzin! Wieviel??, Wieviel Benzin darf ich im PKW transport
Nico241090
Geschrieben am: 14.04.2012, 18:04
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Blechkanister haben doch kein Verfallsdatum, nur Plastekanister.


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Nicht jeder, der die Bretter, die die Welt bedeuten betritt, merkt, dass er auf dem Holzweg ist.

Besucht auch mal meine Website: http://ddr-zweirad.de.tl/Home.htm
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enrico-82
Geschrieben am: 14.04.2012, 18:07
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Nein leider hat auch Blech ein Verfallsdatum ... musste ich lernen beim BAG ph34r.gif

@Norbert: das habe ich mir schon gedacht wink.gif
Leider ist es derzeit mit meiner Zeit etwas knapp, aber ich werde mal versuchen die korrekten Quellen anzugeben. Nur ist das momentan nicht meine oberste Priorität.
Derzeit werde ich es genau wie du machen wenn ich in normlen Mengen Kraftstoff hole, nur ohne Zitrone und Kippe (brauch ich beides nicht mehr tongue.gif )

@ Tim - nein das sind welche mit ca. 20 - 50 Liter Sprit je nachdem welche du bekommst. Die Ösis schaffen die gerade ab.


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Viele Grüße,
Enno


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ddrschrauber
Geschrieben am: 14.04.2012, 18:46
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Ach die 2-T-Säulen von der Tankstelle? Ist auch was Feines. thumbsup.gif

Der Tim


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Hisi
Geschrieben am: 15.04.2012, 11:58
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Servus Mandein...
laugh.gif
also mit Euren 60 Liter im Reservekanister...
Mich würde interessieren was der zoll sagt, wenn Ihr beim Grenzübertritt,
egal wohin, einen vollen Tank habt und die 60 Liter Sprit dabei....

Denke da sitzt Ihr in der Falle und der Schmuggel ist nicht weit her....

Aber worauf kommen wir hier eigentlich zurück?
Auf die typischen Auslegungsfreiheiten, die der VoPo noch immer hat und zunächst hat er vor Ort erst einmal recht, wenn er anhält und konfisziert, oder sagen wir mal "sicherstellt". Was dann später daraus wird ist erst einmal belanglos.

Und die Diskussion möchte ich hören, wenn Ihr mit den Gefahrguttranportvorschriften anfangen wollt... Denn wenn sich der VoPo auchz noch belehrt fühlt, ist es ganz aus....

Nun bin ich mal wieder gespannt auf die Reaktionen.
Gruß vom Hisi ph34r.gif
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NorbertE
Geschrieben am: 15.04.2012, 13:24
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Die Ursprungsfrage war ganz simpel: Wieviel Sprit darf ich ausser im Tank noch mitführen?
Daraus entwickelte sich eine für mich eher lustige Diskussion, wobei ich selbst gestehen muss: Ich habs nicht gewusst.

Hisi, es geht nicht um etwaige Grenzübertritte und den Zoll. wink.gif Der gehört meiner Meinung nach innerhalb Europas (oder des Schengeraums) sowieso auf den Müllhaufen der Geschichte. Einerseits faselt man beständig von "Europa", schafft die "Grenzen" ab und andrerseits verbietet man den uneingeschränkten privaten Transport (nur!) bestimmter Waren. Logisch, weil eben "bestimmte Waren" unterschiedlich besteuert sind. Deutschland hat nichts davon, wenn ich meine Zigaretten im Böhmischen hole. wink.gif Ebenso beim Sprit. Also gibt man dem "Loser" eine "Freimenge", um ihn still zu halten. Den Rest stellt man unter schwere Strafe. Oder man macht es gänzlich unmöglich. Ein Beispiel: Auch die Tschechen verfeuern Heizöl. Sie sind ebenso an den Ölpreis gebunden. Sie haben sogar eine höhere Mehrwertsteuer, nur deren "staatliche Steuer" aufs Öl ist geringer mit der Folge, dass das böhmische Heizöl (Nafta) immer etwas preisgünstiger ist, als in Deutschland. Der nächste für mich erreichbare böhmische Heizöllieferant ist ca. 30 km weg von mir. Eine Bestellung (alles rein privat) von 30.000 Litern wäre nicht das Problem..eine Lieferung unmöglich!
Es ist "verboten". laugh.gif
Also hör mir mit dem Zoll auf! Das sind Geldeintreiber für Miss Moneymurkel. Ohne jegliche Daseinsberechtigung.(Sorry, liebe mitlesende Zöllner wink.gif )

Einen Polizisten belehren zu wollen, kann in der Tat nach hinten losgehn. Da hast Du Recht. laugh.gif Wenn Du jedoch in dem beanstandetem Bereich "sattelfest" bist und höflich bleibst, werden im E-Fall andere feststellen, wer nun "Recht" hat. Ich habe es aber auch schon erlebt, dass Polizisten sagen"o.k....erledigt". Über die Gründe dazu kann man denken, wie man will. laugh.gif

Zu der Spritmitnahmemenge: Irgendein "TÜV" oder sowas hat keine Gesetzeskraft. Das sind Seelsorger ähnlich dem Zoll. Ich hab mich jetzt mal bemüht, irgendwas an "Gesetz" für diese einfache Frage: Wieviel Benzin/Treibstoff darf ich in meinem privaten Fahrzeug (ausser im Tank) noch innerhalb Deutschlands mitführen?" zu finden. Ergebnis: Null!

Sucht mal bitte. Es würde mich intressieren. Aber bitte ein "Gesetz". Keine ADAC-Antwort, kein TÜV- oder Vorschriften-Seelsorger-Gebrammel. Einfach die gesetzliche Vorgabe. Ich hab nichts gefunden. hmm.gif


--------------------
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus
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oldsr2
Geschrieben am: 15.04.2012, 15:00
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QUOTE
Hinweis zur Beförderung von Kraftstoffen:
Grundsätzlich dürfen bis zu 60 Liter Kraftstoff in tragbaren Behältern (Kanistern) mitgeführt
werden, wenn der Kraftstoff zum Antrieb des befördernden Fahrzeugs oder zum Betrieb
einer Fahrzeugeinrichtung dieses Fahrzeugs dient (s. 1.1.3.3 ADR).
Beachten: Das Mitführen von Sonderkraftstoff im Fahrzeug zum Betrieb von Motorsägen
fällt nicht unter diese Regelung.


""die Staatsdiener meinen 3 x a 20 Liter in zugelassenen (für Treibstoffe !)und technisch einwandfreien Kanistern, welche ordnungsgemäß gesichert wurden (Ladungssicherung !)zum privaten Ver-bzw.Gebrauch für das "Transportgerät "???? ""-meine Erfahrung mit den Kollegen wink.gif

Norbert --- Staatsdiener können auch anders wink.gif

Andreas

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Blaster
Geschrieben am: 15.04.2012, 20:45
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QUOTE (NorbertE @ 15.04.2012, 14:24)
Die Ursprungsfrage war ganz simpel: Wieviel Sprit darf ich ausser im Tank noch mitführen?
Daraus entwickelte sich eine für mich eher lustige Diskussion

Schön Norbert das ich zu deiner Unterhaltung Beitragen kann.
Ich habe dir doch letztens erzählt wie das geht. Und es funktioniert immer wieder

PS: Lese mal die PM die ich die gesckickt habe ist Intressant wie sich das Entwickelt.
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oldsr2
Geschrieben am: 16.04.2012, 09:59
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Norbert - noch kein Kommentar hmm.gif _uhm.gif
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oldsr2
Geschrieben am: 16.04.2012, 10:12
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eventuell als Nachtrag ...! _uhm.gif
Super im Reservekanister und das Auto fährt mit Diesel - geht also nicht !
Gemisch im Kanister und Auto ohne Gemisch geht auch nicht !
Letzteres kann aber schlecht nachgewiesen werden, zumindest vor Ort -falls man es nicht zugibt wink.gif .
---alles klar ???---

-gilt bei Grenzübertritt !"Der abgabenfrei eingeführte Treibstoff darf ausschließlich in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde. "




Andreas
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MuZ
Geschrieben am: 16.04.2012, 10:36
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huh.gif Ich habe noch aml einen Kollegen gefragt, der ab und an ADR-Kontrollen durchführt. Er war auch ersteinmal von der recht simplen Frage erschlagen, da er keine Gesetze zur Hand hatte (das ADR-REcht ist dicker, als die Bibel laugh.gif ).

Aber als erstes kamen ihm 60l in den Sinn. Es wird die Woche noch geprüft ^^


edit:

Habe selber mal gegoogelt ... ist zwar das ADR-REcht von 2011, aber an den Ausnahmen dürfte sich nichts geändert haben.

QUOTE
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;


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oldsr2
Geschrieben am: 16.04.2012, 10:50
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MuZ
Geschrieben am: 16.04.2012, 10:57
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Aus dem ganzen Halbwissen (mich inbegriffen) und dritten Quellen fasse ich mal zusammen:


Transport innerhalb von D:
max. 240l, wobei jeder Behälter max 60l fassen darf; bsp. 4x60l Benzin


Einfuhr nach D:
max. 20l


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oldsr2
Geschrieben am: 16.04.2012, 11:00
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Bei Einfuhren bitte beachten woher !
EU oder Nicht EU Länder haben Unterschiede!

Andreas
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MuZ
Geschrieben am: 16.04.2012, 11:03
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Da alle Nachbarstaaten (außer die Schweiz) EU-Mitglieder sind, dürfte das egal sein. Und eine bilaterale Genehmigung, um aus Russland Sprit in kleineren Mengen zu importieren, wird keiner haben laugh.gif


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Geschrieben am: 16.04.2012, 11:09
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"Du darfst max.20 Liter im PKW transportieren. Ich hatte 50 Liter im Auto als ich in eine Kontrolle kam. Ergebnis: 1 Punkt in Flensburg. knapp 200 Euro Bußgeld und 30 Liter Super Benzin weg. Danke , nicht nochmal."

Der Bußgeldbescheid (die Begründung) würde mich mal interessieren !
Frank, kannst du bitte eine "neutrale"(ohne deine Daten) Kopie einstellen ?

Andreas

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