Hi Joker!
... seit wann scheren sich deutsche Einrichtungen wie der TÜV oder gar der Gesetzgeber um "sinvoll" oder "weniger sinnvoll" - hm?!
Es ist, wie ich schrieb: maßgebend sind Baujahr bzw. Erstzulassung !!!
D.h. Baujahr sehr früh, aber Erstzulassung nach 89 -> AU
(Dem könnte man natürlich vorbauen, indem man einen bereits zugelassenen Rahmen verbaut, oder?!)
Und das ganze Prozedre wurde eingeführt, als der TÜV bei dem Versuch gescheitert war, Oldtimer oder Fahrzeuge über x-Jahre
JÄHRLICH zur HU (Hauptuntersuchung) zu zitieren - weil sie angeblich ja in solch schlechten Zustand seien.
Das konnte glücklicherweise mit dem Oldtimerverband abgebogen werden - trotzdem, es bleibt dabei: es geht in meinen Augen nur um unser Geld !!!
Gruß, Bernd