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> S51 Old School
Jansen83
Geschrieben am: 08.07.2012, 10:23
Zitat


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QUOTE (hallo-stege @ 07.07.2012, 21:06)
QUOTE (Jansen83 @ 06.07.2012, 14:50)
... Also: du kannst sie so montieren ohne dass dir jemand ans Bein pinkeln kann wink.gif

... musst die Änderung aber abnehmen und eintragen lassen, da Anzahl und Anbaulage der Fahrtrichtungsanzeiger geändert werden.

Gruss von Frank

Muss er? Gehen wir von zulässigen Blinkern aus (in diesem Falle original DDR Blinker der Schwalbe), so sind diese für die angedachte Verwendung geprüft.

§ 54 StVZO fordert bis einschließlich 1986 nur FRA an den Lenkerenden die nach vorne und hinten wirken.
So sind nach meinem Wissen beide notwendigen Vorraussetzungen erfüllt.

Bin mit meinen Rechtslehrgängen noch nicht so weit, bin für Aufklärung durchaus dankbar thumbsup.gif
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