Muss er? Gehen wir von zulässigen Blinkern aus (in diesem Falle original DDR Blinker der Schwalbe), so sind diese für die angedachte Verwendung geprüft.
§ 54 StVZO fordert bis einschließlich 1986 nur FRA an den Lenkerenden die nach vorne und hinten wirken.
So sind nach meinem Wissen beide notwendigen Vorraussetzungen erfüllt.
Bin mit meinen Rechtslehrgängen noch nicht so weit, bin für Aufklärung durchaus dankbar