Moin,
solange in der Betriebserlaubnis (egal ob DDR oder die vom KBA) Kleinkraftrad drin steht, reicht der Mopedschein (bis 50 ccm) zum Führen eines DUO.
Im Zweifelsfalle ist es natürlich besser, wenn zum Mopedschein auch PKW oder S vorhanden ist.
Versicherungskennzeichen?
So wie beim Moped!
Wer pfiffig ist, der bekommt das Versicherungskennzeichen billiger, weil ein DUO außer Kleinkraftrad auch als Versehrten-FZG bzw als mot. Kranken-FZG in der Zulassung eingetragen ist.
Betreffs der Geschwindigkeiten: Der DUO wurde genau so, wie die Simson-Mopeds ursprünglich bis 92 mit über 45 km/h gebaut.
Ab dem Greifen der 45km/h-Reglung 1992 wurden auch die Simson-Mopeds auf 45 km/h gedrosselt.
Die letzten vom Band gelaufenen DUO's der 4/2-Serie sollen laut KBA als PKW zugelassen sein. Somit PKW-Schein und alle mit PKW verbundenen Regelungen...
Ich habe zwar auch eine ABE zum DUO erhalten, aber dazu keinen Bescheid.
Mir ist aber auch nicht geläufig, dass nur Behinderte einen DUO im Straßenverkehr fahren dürften.
Das würde heißen, dass nur solche Behinderte, die ein G-Merkzeichen haben, einen DUO fahren dürften...
Diese wäre für mich nur dann nachvolziehbar, wenn der DUO als reiner Krankenfahrstuhl zugelassen wäre und nicht als Kleinkraftrad/Versehrten-Fzg.
Anmerkung: In der DDR wurden die DUO's nur an nachweislich Gehbehinderte verkauft.
Wohl dem, der noch die Original-DDR-Papiere hat...
Aber wenn du dich umschaust, dann siehst du viele DUO's, die von nicht behinderten Personen gefahren werden.
Warum sonst die rege Nachfrage nach den DUO's?
Helmpflicht?
Nein, solange mindestens das Dachgestell montiert ist, ist der DUO kein offenes Fzg.
Aber Lichtpflicht am Tage scheint wie bei den Kleinkrafträdern zu bestehen. Ich habe bisher keinen anderen Textlaut gefunden, der einen DUO von der Lichtpflicht am Tage befreit. (Obwohl er mit 1,45m Breite fast die Breite eines Klein-PKW hat und eigentlich der Breite von den 45-km/h-Autos entspricht, welche ohne Licht fahren und mit Klasse S gefahren werden dürfen)
Gruß Frank