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> Führerschein
Schwalbenfreak
Geschrieben am: 08.01.2006, 11:38
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Hi

was für einen Führerschein braucht man eigentlich um ein DUO fahren zu dürfen????

Gruß ph34r.gif


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Mopedfuchs
Geschrieben am: 08.01.2006, 13:08
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Hallo,

also um Duo fahren zu dürfen, muss du entweder einen Führerschein Klasse 3 (Auto) vor dem 01.04.1980 erworben haben oder einen Mopedführerschein gemacht haben.

Der heutige Pkw-Führerschein gilt nur für Moped bis 50 ccm und max. 45 km/h.

Um also heutzutage Duo zu fahren, muss man dafür den Führerschein Klasse A1 (Leichtkraftrad) machen. Gibt glaube auch nur einen Mopedführerschein (aber ob der dafür reicht? ...außerdem wer macht den schon biggrin.gif )

Die allerbeste Beratung bekommst du natürlich bei einer Fahrschule, die sind immer auf dem neusten Stand.

Falls ich hier etwas falsche geschrieben habe, könnt ihr mich gern eines Besseren belehren. smile.gif


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Teile für SR1, SR2, KR50, Spatz usw. findest du hier -> Simson Ersatzteile

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Oliver aus PB
Geschrieben am: 18.01.2006, 01:24
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Unregistered









Hallo,
für ein Duo reicht der normal Klasse M Führerschein, beim Duo wie auch bei der Schwalbe usw. gilt der Bestandsschutz.
mfg
Oliver aus PB

www.simson-duo.com
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Schwalbenfreak
Geschrieben am: 17.02.2006, 18:14
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also nur klasse m und dann halt mit versicherungs kennzeichen

richtig???

gruß ph34r.gif


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joker317
Geschrieben am: 17.02.2006, 21:25
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Jupp so isses.
MfG joker317
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NorbertE
Geschrieben am: 19.02.2006, 13:09
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Hallo,

ich hab am Freitag vom KBA für alle meine Mopeds die ABE`s gekriegt.Dazu gehört pro ABE ein "Bescheid". Auf der Rückseite steht "Erforderliche Fahrerlaubnis". Ich wollte ursprünglich den Scan reinstellen, das geht nicht...zu gross. Bei 100 kb kann man jedoch nichts mehr lesen sad.gif

Deswegen mal zusammengefasst:

Zuständig sind die jeweiligen Strassenverkehrsämter.

"...mit nicht mehr als 50 ccm und nicht mehr als 60 km/h..." (alles ausser Sperber)"...Fahrerlaubnisklasse 4(alt) bzw. M (neu)..."

Mofa: ohne "...Prüfbescheinigung genügt..."

Leichtkrafträder (Sperber, S70,Sr80)
Bundesrep. alt: 1b
Bundesrep neu:A1
DDR-Führerschein Klasse 1, wenn vor 01.06.1982 bzw.Klasse A, wenn ab dem 01.06.1982 erteilt.

Krankenfahrstühle:(Krause, Robur, Duo)
Nur zur Benutzung durch körperbehinderte Personen. Fragen Sie bitte Ihr zuständiges Strassenverkehrsamt

Grüsse Norbert


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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus
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simmibastler
Geschrieben am: 16.04.2006, 19:40
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und muss man in der du einen helm tragen?


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Gruß Christoph
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NorbertE
Geschrieben am: 16.04.2006, 21:21
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Simmi, der §21a der STVO regelt es so:
Abs.2 (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21a.php

Vielleicht gibt es ja für Behinderte Ausnahmeregelungen.... biggrin.gif

Grüsse Norbert


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cs_joker7
Geschrieben am: 16.04.2006, 21:31
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*Norbert*

Ja das leuchtet schon ein, aber der DUO ist ja (mit Dach) nicht offen... hmm.gif

Gruß Joker
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Atze
Geschrieben am: 18.04.2006, 09:36
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Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm3 Hubraum und nicht mehr als 60 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungs-rechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so daß diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.


Einfach ausdrucken und beim fahren mitnehmen das sollte dann auch der letzte Ordnungshüter verstehen wink.gif
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Callifan
Geschrieben am: 03.10.2007, 08:55
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QUOTE (NorbertE @ 19. Feb 2006, 14:09)
Hallo,

ich hab am Freitag vom KBA für alle meine Mopeds die ABE`s gekriegt.Dazu gehört pro ABE ein "Bescheid". Auf der Rückseite steht "Erforderliche Fahrerlaubnis". Ich wollte ursprünglich den Scan reinstellen, das geht nicht...zu gross. Bei 100 kb kann man jedoch nichts mehr lesen sad.gif

Deswegen mal zusammengefasst:

Zuständig sind die jeweiligen Strassenverkehrsämter.

"...mit nicht mehr als 50 ccm und nicht mehr als 60 km/h..." (alles ausser Sperber)"...Fahrerlaubnisklasse 4(alt) bzw. M (neu)..."

Mofa: ohne "...Prüfbescheinigung genügt..."

Leichtkrafträder (Sperber, S70,Sr80)
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DDR-Führerschein Klasse 1, wenn vor 01.06.1982 bzw.Klasse A, wenn ab dem 01.06.1982 erteilt.

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Grüsse Norbert

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So wie ich das verstehe darf man die Duos gar nicht mehr als "Nicht behinderte Person" im Straßenverkehr bewegen, richtig ?

mfg Toni
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DUO78
Geschrieben am: 04.10.2007, 08:27
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Moin,

solange in der Betriebserlaubnis (egal ob DDR oder die vom KBA) Kleinkraftrad drin steht, reicht der Mopedschein (bis 50 ccm) zum Führen eines DUO.
Im Zweifelsfalle ist es natürlich besser, wenn zum Mopedschein auch PKW oder S vorhanden ist.

Versicherungskennzeichen?
So wie beim Moped!
Wer pfiffig ist, der bekommt das Versicherungskennzeichen billiger, weil ein DUO außer Kleinkraftrad auch als Versehrten-FZG bzw als mot. Kranken-FZG in der Zulassung eingetragen ist.

Betreffs der Geschwindigkeiten: Der DUO wurde genau so, wie die Simson-Mopeds ursprünglich bis 92 mit über 45 km/h gebaut.
Ab dem Greifen der 45km/h-Reglung 1992 wurden auch die Simson-Mopeds auf 45 km/h gedrosselt.

Die letzten vom Band gelaufenen DUO's der 4/2-Serie sollen laut KBA als PKW zugelassen sein. Somit PKW-Schein und alle mit PKW verbundenen Regelungen...


Ich habe zwar auch eine ABE zum DUO erhalten, aber dazu keinen Bescheid.

Mir ist aber auch nicht geläufig, dass nur Behinderte einen DUO im Straßenverkehr fahren dürften.
Das würde heißen, dass nur solche Behinderte, die ein G-Merkzeichen haben, einen DUO fahren dürften...
Diese wäre für mich nur dann nachvolziehbar, wenn der DUO als reiner Krankenfahrstuhl zugelassen wäre und nicht als Kleinkraftrad/Versehrten-Fzg.

Anmerkung: In der DDR wurden die DUO's nur an nachweislich Gehbehinderte verkauft.

Wohl dem, der noch die Original-DDR-Papiere hat... tongue.gif

Aber wenn du dich umschaust, dann siehst du viele DUO's, die von nicht behinderten Personen gefahren werden.
Warum sonst die rege Nachfrage nach den DUO's?


Helmpflicht?
Nein, solange mindestens das Dachgestell montiert ist, ist der DUO kein offenes Fzg.

Aber Lichtpflicht am Tage scheint wie bei den Kleinkrafträdern zu bestehen. Ich habe bisher keinen anderen Textlaut gefunden, der einen DUO von der Lichtpflicht am Tage befreit. (Obwohl er mit 1,45m Breite fast die Breite eines Klein-PKW hat und eigentlich der Breite von den 45-km/h-Autos entspricht, welche ohne Licht fahren und mit Klasse S gefahren werden dürfen)


Gruß Frank


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Gruß Frank

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